Räume für den Wirtschaftsausschuss
Hallo, Wir haben seit neusten einen Wirtschaftsausschuss und ich bin die Sprecherin von diesen. Wir sind ein Filialbetrieb, ähnlich wie Nordsee und die Mitglieder des Ausschusses sind sehr verstreut. Die Büros des Betriebsrates sind 2 Räume wo nicht mehr als 5 Personen Platz haben, was dazu führt das wir uns für reguläre BR-Sitzungen (15-Gremium) schon Räume mieten müssen. Zu den eigentlichen Sitzungen mit der Geschäftsführung gäbe es in der Firmenzentrale schon Räume. Doch wie sieht es aus bei internen Sitzungen, zur vor und Nachbearbeitung. Besonders am Anfang werden wir noch viel Hilfe (Sachverständigen, Gewerkschaft) benötigen. Unser Gedanke war, das wir uns einen Raum anmieten, wo wir das alles in Ruhe machen können, hätten wir das Recht dazu bzw. das Br-Gremium dieses zu beantragen ? Dieser würde in der Mitte der Fahrwege der Mitglieder liegen, so könnte das ganze auch mit unseren Dienstplänen besser vereinbart werden. Falls jemand fragt warum nicht einen Raum in der Firmenzentrale, dort würde man unter Beobachtung stehen.
Community-Antworten (4)
08.05.2022 um 17:02 Uhr
"Falls jemand fragt warum nicht einen Raum in der Firmenzentrale, dort würde man unter Beobachtung stehen."
Das ist mEn kein Grund. Wichtig ist, dass die Sache "erforderlich und angemessen" ist. Raum ggf. ja ... unbedingt außerhalb der Firma, weil man sich sonst "beobachtet fühlt" ... mMn NEIN!
08.05.2022 um 18:34 Uhr
Muss er auch nicht. Er muss nur einen Raum zur Verfügung stellen. Der Raum muss so beschaffen sein das wenn man davor steht nicht hört was innen Ge-oder Besprochen wird. Der Raum muss zu Sitzungen ohne Verhandlungen zur Verfügung stehen und darf nicht offen durch eine Glastür einsehbar sein. Für Akten und Unterlagen muss der AG einen abschließbaren Schrank zur Verfügung stellen. Selber etwas anmieten darf ein WA oder BR schon gar nicht, da er nicht über die finanziellen Mittel verfügt. Dies ginge nur über den AG:
08.05.2022 um 20:25 Uhr
@Dummerhund genau da besteht das Problem, beim Thema Räume. Mir ist auch bewusst das der WA, oder BR nicht selber einen Raum anmieten kann. Mir ist auch bewusst das man, wenn man so einen Vorschlag macht diesen auch begründen muss. Der Gedanke ist auch daraus entstanden, das diese Variante erheblich kosten einsparen würde und seine Kollegen an seinen eigentlichen Arbeitsplatz nicht so lange alleine lassen müsste. Die Sache mit der Beobachtung wäre nur ein angenehmer Nebeneffekt für die anderen Mitglieder, ich bin da selbst ziemlich Schmerzfrei.
09.05.2022 um 00:33 Uhr
Was es einem AG kostet oder nicht, ist für einen WA irrelevant. Stellt er euch einen passenden Raum zur Verfügung müsst ihr diesen nehmen. Hat der AG dementsprechend keine Räumlichkeiten könnt ihr nur 3 Räume sonst wo suchen und euch ein Angebot machen lassen und dies dann dem AG vor legen. Es liegt dann aber in seiner Entscheidung welchen er dann anmietet.
"Die Sache mit der Beobachtung wäre nur ein angenehmer Nebeneffekt für die anderen Mitglieder" Diesen Satz hört man leider von Gremien immer wieder. Gremiumsmitglieder sind ja in der Pflicht sich Ab- und wieder an zu melden. Also ist da nicht mit unter Beobachtung stehen. Was in den Räumen geschieht ist ja unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
"Der Gedanke ist auch daraus entstanden, das diese Variante erheblich kosten einsparen würde und seine Kollegen an seinen eigentlichen Arbeitsplatz nicht so lange alleine lassen müsste." Auch solche Gedanken solltet ihr schnellstens fallen lassen. Ist nur ein gefundenes fressen für jeden AG und hilft keinen AN. Wenn ihm Personal fehlt soll er welches einstellen, oder aber für die Zeit Arbeit umstrukturieren. Setzt euch mit solchen irrigen Gedanken nicht selber unter Druck. So etwas produziert nur fehlerhaftes Arbeiten mit Zahlen und Summen.
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