vorläufige Einstellung wie rechtssicher möglich
Hallo zusammen, wir sind ein BR Gremium bundesweit verteilt. Die GF möchte kurzfristig jemanden einstellen - dem steht aus BR Sicht nichts entgegen. (Ich verzichte auf Detailbeschreibung). Nun die nächste Sitzung - wir treffen uns alle 4 Wochen regelmässig - ist am 14.8. Die Einstellung soll per 1.8. erfolgen, da die neue Arbeitnehmerin sonst in Hartz4 rutscht. Wie können wir diese Situation sinnvoll und rechtssicher lösen OHNE eine außerordentliche BR-Sitzung machen zu müssen? Wir hatten bereits an Praktikum / Probearbeiten / Einstellung nach §100 etc. gedacht. Danke vorab.
Community-Antworten (7)
18.07.2017 um 14:31 Uhr
Wenn Ihr Euch sicher seid dass Ihr der Einstellung nicht widersprechen werdet, was spricht dann dagegen dass der Arbeitgeber Euch die Anhörung zukommen lässt und Ihr nicht darauf reagiert?
18.07.2017 um 14:31 Uhr
Wenn ihr gar nichts tut, verstreicht die Frist nach einer Woche und ihr habt automatisch zugestimmt.
Die Frage ist nur, warum macht Ihr euren BR-Job nur so unzureichend. Warum keine Sitzung innerhalb der Frist? Ihr habt doch bei der Wahl den AN versprochen, deren Interessen zu vertreten
18.07.2017 um 14:38 Uhr
Vorläufige Einstellung, weil der BR nur einmal im Monat tagt...? Jetzt mal ne andere Frage, was macht ihr bei einer ordentlichen Kündigung bzgl. der Wochenfrist? Also Leute, um eine aussserordentliche werdet ihr wohl nicht herumkommen, noch besser wäre aber, wenn ihr wöchentlich tagt und aussserordentliche Sitzungen wirklich auf Sonderfälle beschränkt. Dann bekommen eure Ersatzmitglieder auch eher eine Chance an Sitzungen teilzuhaben. Denkt mal drüber nach...
18.07.2017 um 14:39 Uhr
Garnichts tun ist auch ein Beschluss...
18.07.2017 um 15:02 Uhr
"Garnichts tun ist auch ein Beschluss..."
1.) Gar nicht, wird gar nicht zusammengeschrieben.
2.) Es ist nur dann ein Beschluss, wenn es beschlossen wurde. ;-)))
19.07.2017 um 09:29 Uhr
Hallo spiri, an Eurer Stelle würde ich die BRM per Mail kontaktieren und fragen, ob sie einverstanden sind, keine Sitzung einzuberufen. Wenn es da Konsens gibt, macht Ihr eben nichts. Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Zustimmung als erteilt. Ihr scheint aber vor Allem eine grundsätzliche Lösung zu brauchen. Z.B. könntet Ihr beschließen, die Sichtung der Einstellungen auf einige BRM zu übertragen. Wenn die keine Probleme sehen, wird keine Sitzung einberufen und kein Beschluss gefasst. (s.o.) In der Sitzung berichten dann die erwählten BRM über die durchgewinkten Maßnahmen, So hat das Gremium die Kontrolle, ob die Sichtung funktioniert.
19.07.2017 um 11:58 Uhr
Wenn man nicht wöchentlich tagt sollte man eine Fristenverlängerung mit dem AG vereinbaren dann würde es nicht zu solchen Unstimmigkeiten kommen.
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