Unternehmensdaten werden vorenthalten
Hallo liebe BR- Kollegen,
in unserem Unternehmen habe ich immer wieder Anfragen gestellt in Bezug auf Gewisse Daten im Unternehmen.
Hier verlange ich Abteilungsplanumsätze für jede Abteilung und was die Mitarbeiter am monatlichen Prämien verdient haben oder dementsprechend nicht.
Dies möchte ich kontrollieren und dies wird mir untersagt.
Ist dies so rechtens, dass ich diese Unterlagen nicht erhalte?
Bitte um Hilfe.
Gruß Hansen
Community-Antworten (13)
16.09.2026 um 09:45 Uhr
habt ihr einen Wirtschaftausschuss?
16.09.2026 um 09:46 Uhr
Nein
16.09.2026 um 09:53 Uhr
Dann dürfte es meiner Meinung nach relativ schwierig werden, das rechtlich auf saubere Füße zu stellen. Läuft das Prämiensystem über eine BV? Da wäre es möglich gewesen, eine gewisse Kontrolle einzubauen. Ansonsten müsstest Du erst einmal konkret darlegen, wieso Du die angefragten Informationen für Deine Arbeit (oder die des Gremiums) benötigst.
16.09.2026 um 10:55 Uhr
Hallo,
es gibt eine BV über das Prämiensystem. Hier bekommt der Mitarbeiter Prämie zu seinem Grundlohn, je nachdem wie er zu den Planumsätzen sich entwickelt hat.
Gruß Hansen
16.09.2026 um 11:22 Uhr
und wie ist in der BV die Kontrolle durch den BR geregelt?
16.09.2026 um 11:24 Uhr
Nicht geregelt.
Sollte man eine BV Ergänzung durchführen?
16.09.2026 um 11:44 Uhr
Das muss der BR entscheiden. Offensichtlich willst Du kontrollieren, aber die Kontrolle ist nicht geregelt bzw. wird verweigert. Dann stimmt im System mMn etwas nicht.
16.09.2026 um 12:55 Uhr
"Dann stimmt im System mMn etwas nicht."
sehe ich auh so.
16.09.2026 um 13:59 Uhr
Auch ohne Wirtschaftsausschuss hat man nach § 80 Abs.2 BetrVG in Verbindung mit § 106 BetrVG das Recht auf umfassende Information über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Einmal im Jahr muss der AG den BR informieren, auch wenn es keinen Wirtschaftsausschuss gibt.
16.09.2026 um 20:11 Uhr
@Lehi2026
Ich glaube aber kaum das der AG dann verpflichtet ist alles Abteilungsmäßig auseinander zu bröseln.
18.09.2026 um 06:13 Uhr
Nein, dass wird wahrscheinlich nicht so sein. Trotzdem kann man es versuchen...
Und sich darauf einstellen, dass man nicht alle Daten im Detail erhält, sondern einen "Überblick" bekommt.
"Der Arbeitgeber hat den Jahresabschluss dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats zu erläutern (§ 108 Abs. 5 BetrVG). Gibt es im Betrieb keinen Wirtschaftsausschuss, ist der Betriebsrat direkt zu informieren. Das ergibt sich aus § 80 Abs. 2 BetrVG. Dieses Informationsrecht steht dem Betriebsrat in Anlehnung an § 106 BetrVG zu, sodass die Rechte des Wirtschaftsausschusses sinngemäß gelten. „Erläutern“ bedeutet, dass die Geschäftsführung dem Wirtschaftsausschuss die Positionen des Jahresabschlusses und die Zusammenhänge erklären sowie dessen Fragen dazu sachgerecht beantworten muss." https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/so-nutzt-der-betriebsrat-den-jahresabschluss-fuer-seine-zwecke/
18.09.2026 um 06:42 Uhr
Da das Prämiensystem über eine BV läuft hat der BR das recht nach § 80 Abs. 1 zu überwachen, ob die BV korrekt angewandt wird. Ich bin aber bei celestro das ihr das konkret darlegen müsst für was die Daten benötigt werden. Eine Kontrolle in die BV einzubauen sehe ich hier nicht für notwendig, da diese ja über §80 Abs.1 gegeben ist.
18.09.2026 um 07:42 Uhr
Hallo,
ich möchte mich bei allen in der Runde bedanken.
Konnte mir einen Überblick machen und habe am Dienstag gleich ein Gespräch mit der GL, wo eines der Themen, dass obere sein wird.
Dann werde ich den §80 Abs. 1 nutzen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Hansen
P.S.:
Vielleicht könnt Ihr mir in einem anderen Fall helfen.
Stelle ich in den nächsten Stunden online.
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