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Muss bei Mitarbeitergesprächen, wenn der BR gewünscht wird, grundsätzlich die Personalleitung dabei sein?

B
BR-Gremium
Mai 2026

Ein AN wird zu einem Arbeits-/Mitarbeitergespräch eingeladen. Dort ist zusätzluch die Teamleitung, die Abteilungsleitung und eine Person von der Personalabteilung anwesend. Der AN möchte den BR dabei haben. Die Abteilungsleitung möchte das nicht, weil sonst die beiden Personalchefs eingeladen werden müssen. Stimmt das wirklich oder soll das nur Druck machen?

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Community-Antworten (6)

C
Challenger

20.05.2026 um 16:29 Uhr

Vor und während des Personalgesprächs – Einladung und Durchführung

Der Arbeitgeber muss bei der Erteilung von Weisungen stets billiges Ermessen walten lassen, § 106 Satz 1 GewO. Dies gilt es auch im Rahmen von Personalgesprächen zu beachten. Der Arbeitgeber hat folglich die Arbeitnehmerinteressen angemessen zu berücksichtigen (Tillmanns in BeckOK ArbR, § 106 GewO Rn. 50). So besteht etwa eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Unterrichtung über das Personalgespräch sowie über dessen Inhalt, sofer keine berechtigten Arbeitgeberinteressen berechtigen würden (Majer/Törmer, NZA 2024, 1260, 1261).................................

Wann die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgesprächen beansprucht werden kann, ist gesetzlich abschließend geregelt. So kann die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds erfolgen

  • bei Gesprächen über künftige Änderungen von Arbeitsabläufen oder des Arbeitsplatzes (§ 81 Abs. 4 Satz 3 BetrVG),

  • bei Gesprächen über Berechnung und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und Leistungsbeurteilung bzw. beruflicher Entwicklung (§ 82 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)

  • bei Einsichtnahme in die Personalakte (§ 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) sowie 

  • bei Beschwerden des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber (§ 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG).

Dabei gilt der Anspruch auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds auch dann, wenn einer der eben genannten Inhalte nur einen Teil des Gesprächs ausmacht (Seker in ArbRAktuell 2023, 508, 509).Quelle :

Personalgespräch - Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

Haufe. Intelligenz, die bewegt.

https://www.haufe.de › Recht › Arbeits- & Sozialrecht

C
celestro

20.05.2026 um 19:05 Uhr

Die Abteilungsleitung möchte das nicht, weil sonst die beiden Personalchefs eingeladen werden müssen. Stimmt das wirklich oder soll das nur Druck machen?

Das ist dummes Zeug! Ob es aber Unkenntnis ist, oder Druck machen soll ... kann Dir hier niemand beantworten.

D
Damei81

21.05.2026 um 07:22 Uhr

einfach mal nachfragen, wo das steht, evtl. gibt es interne Richtlinien da das bestimmen!

B
Bea64

21.05.2026 um 11:01 Uhr

vermutlich will sich der Abteilungsleiter nur das Gremium vom Hals halten, dann soll er doch den zweiten aus der Personalabteilung mit einladen, trotzdem darf der AN ein BRM seiner Wahl mitnehmen und wenn es nur zur mentalen Unterstützung ist, das kann der Vorgesetzte nicht verhindern - wir bitten aus dem Gremium unsere MA auch immer darum, spätestens wenn es brenzlig werden sollte oder man sich unsicher ist, dann holt jemanden hinzu, der dient als Zeuge und am besten noch dazu, dass ein Protokoll geführt werden muss.

G
ganther

21.05.2026 um 13:21 Uhr

wahrscheinlich eine interne Vorgabe der Perso.... am Ende kann der AG das so handhaben.

B
Bea64

21.05.2026 um 15:22 Uhr

ja, wenn das eine interne Vorgabe sein sollte, dann müssen die das so tun, jedoch hat der Mitarbeiter das Recht einen BR mit dabei zu haben - ich würde mich hier nicht einschüchtern lassen, weil ganz viele auf der Seite des AG und der MA alleine, damit ganz viele Zeugen auf der einen Seite und der MA ohne Zeugen wenn es hart auf hart kommt bei Aussagen. Und dann am besten noch die Gesprächsnotizen ab in die Personalakte, also immer einen BR mitnehmen wenn es um Mitarbeitergespräche geht bei denen sich der Mitarbeiter nicht wohl fühlt

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