Von welcher Liste muss das Minderheitengeschlecht nachgeladen werden?
Hallo, folgende Konstellation: Es gab bei der Wahl drei Listen, von jeder Liste ist jeweils eine Frau in den BR gewählt worden. Anzahl Sitze vom Geschlecht in der Minderheit sind nur 2 gewesen. Jetzt fehlen bei der nächsten Sitzung 2 Frauen (Liste 1+2). Bei beiden Listen gibt es auch jeweils eine Nachrückerin. Aber welche müssen wir jetzt einladen? Die mit der höheren Höchstzahl? Es gibt bei allen 3 Listen weibliche Ersatzmitglieder. Müssen wir gar die Dame aus Liste 3, die die höchste Höchstzahl der weiblichen EM hat laden?
Community-Antworten (1)
04.05.2026 um 15:51 Uhr
Jetzt kommt es auf unterschiedliche Dinge an:
Grundsätzlich kommt es erst zum Listensprung, wenn die eigentliche Liste erschöpft ist, das heißt, wenn die Minderheitenquote nicht mehr erfüllt werden kann oder es generell keine Ersatzmitglieder auf der Liste mehr gibt.
Da ihr aber nur 2 Frauen im BR für die Minderheitenquote benötigt, müsst ihr jetzt schauen, welcher Vertretungsfall als erster eintritt. Hier rückt dann eine Frau von der gleichen Liste nach (auf der Liste die Frau mit der nächsten Höchstzahl von der Liste der Frau mit der 1. Verhinderung). Für die andere Frau rückt das nächste Ersatzmitglied der entsprechenden Liste nach. Übrigens rückt ein Ersatzmitglied immer ab dem Zeitpunkt der Verhinderung nach, nicht nur zur Sitzung. Wenn die beiden Kolleginnen nicht zeitgleich in die Verhinderung gehen, ist es noch relativ einfach nachzuvollziehen. Ansonsten kann man dann noch den Zeitpunkt der Information an den BRV mit zur Hilfe nehmen.
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rkoch schrieb: "Muß eine Geschlechterquote berücksichtigt werden und ist diese nicht erfüllt sucht man in dieser Liste (nach d´Hond) nach dem nächsten passenden Bewerber, dieser rückt in den BR auf, d