Die Zeit rennt und unser Betriebsrat verpasst bald die Fristen zur Wahl
Der Betriebsrat in unserem Unternehmen glänzt seit der Wahl durch Nichttätigkeit. Dies gipfelt nun darin, dass sich niemand vom Betriebsrat rührt, die Betriebsratswahlen 2026 zu initiieren. Da der Betriebsrat erst vor 2 Jahren gegründet wurde läuft die Amtszeit bis zum 31. Mai. Dementsprechend hat der Betriebsrat noch bis zum 2. Mai Zeit, den Wahlvorstand zu bestellen. So weit so gut. Damit die Wahlen auf jeden Fall stattfinden, möchten Kollegen im Falle eines Falles den Wahlvorstand durch das Arbeitsgericht bestellen lassen (sollte der Betriebsrat nicht aktiv werden). Folgende Fragen ergeben sich: Ab wann könnten wir an das Arbeitsgericht herantreten? Welche vorbereitenden Maßnahmen können wir anstellen? Wo kann man sich ggfs. Hilfe suchen?
Community-Antworten (1)
21.04.2026 um 19:58 Uhr
"Ab wann könnten wir an das Arbeitsgericht herantreten?"
Das würde ich mit einem Anwalt (privat oder über die Gewerkschaft) bereden.
"Welche vorbereitenden Maßnahmen können wir anstellen?"
Mit der Gewerkschaft Kontakt aufnehmen oder einem Anwalt. ;-)
"Wo kann man sich ggfs. Hilfe suchen?"
Bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt. ;-)
P.S. Wer will denn jetzt warum handeln? Also ich meine nur ... denn 2 Jahre hat es niemanden interessiert, das der BR nichts macht und jetzt wegen der Wahl will man (dann doch mal) handeln?
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