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Wahl BA bei mehreren Listen

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Ciboletta11
Mrz 2026 bearbeitet

Wir haben zwei Listen bei der BR Wahl. Jetzt habe ich gehört, dass dann auch von jeder Liste ein Mitglied im BA sein soll/muss. Ich finde aber nichts dazu im Gesetz, und das brauche ich bei unserem BR. Wo steht denn das?

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Community-Antworten (7)

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celestro

24.03.2026 um 11:32 Uhr

Das steht mWn nirgends. Ja, natürlich wäre das wünschenswert. Aber wenn die dominierende Liste genug Stimmen hat, wird es damit halt nichts. Nicht schön, aber nicht zu ändern.

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rtjum

24.03.2026 um 11:52 Uhr

BetrVG §27 (1) Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf.

Also ja, grundsätzlich Verhältniswahl aber @celestro hat natürlich Recht mit der dominierenden Liste. Wenn z.B. eine Liste 12 und die andere 3 Stimmen hat, geht die kleine leer aus. 12:1 = 12 12:2 = 6 12:3 = 4

3:1 = 3

d'Hondt halt.

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celestro

24.03.2026 um 12:27 Uhr

"Also ja, grundsätzlich Verhältniswahl"

Da sagt der von Dir gepostete Text aber etwas völlig anderes. ;-)))

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XYZ68

24.03.2026 um 12:56 Uhr

Auch wenn es häufig anders gelebt zu werden scheint: Die Listen der Betriebsratswahl haben nichts mehr in der eigentlichen Arbeit des Betriebsrates zu suchen. Es gibt hier keinen Listenzwang. Für die Wahl des Betriebsausschusses kann es halt entweder einen Vorschlag geben, mit mehreren Kandidaten drauf oder aber mehrere Vorschläge --> danach richtet sich dann das Wahlverfahren.

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rtjum

24.03.2026 um 13:37 Uhr

"Da sagt der von Dir gepostete Text aber etwas völlig anderes. ;-)))"

???

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celestro

24.03.2026 um 14:16 Uhr

"???"

Deine Aussage war:

"Also ja, grundsätzlich Verhältniswahl "

Dein Text sagt allerdings:

"Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl."

und somit kann es eben durchaus auch Mehrheitswahl geben. Auch wenn das am Ende zum gleichen Ergebnis führen wird (wenn die Listen sehr unterschiedlich viele Stimmen haben und danach wählen).

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rtjum

24.03.2026 um 14:20 Uhr

da sind wir uns einig, aber der erste Satz sagt eben, dass der BA nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird, daher auch meine Aussage.

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