Wahlberechtigung bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Hallo zusammen,
wir haben einen Arbeitnehmer der seit einigen Jahren in einem ruhenden Arbeitsverhältnis ist und aktuell in einem anderen Betrieb arbeitet. Die Beschäftigung im zweiten Betrieb endet Ende September 2026 und der Arbeitnehmer kehrt in unseren Betrieb zurück. Ist der Arbeitnehmer für die BR-Wahl wahlberechtigt und wählbar?
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (1)
05.03.2026 um 08:10 Uhr
Ich habe einfach mal deine Frage eingegeben, da es mich auch interessiert:
Übersicht mit KI Die rechtliche Bewertung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit für die Betriebsratswahl 2026 (turnusgemäß 1. März bis 31. Mai 2026) bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis gestaltet sich wie folgt:
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Wahlberechtigung (Aktives Wahlrecht) Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich wahlberechtigt, solange das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Wahl noch besteht.
Ein ruhendes Arbeitsverhältnis (z. B. Elternzeit, unbezahlter Urlaub) unterbricht nicht die Zugehörigkeit zum Betrieb. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer aktuell bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, ist unerheblich, solange sein Arbeitsvertrag mit Ihrem Betrieb nicht gekündigt ist.
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Wählbarkeit (Passives Wahlrecht/Kandidatur) Der Arbeitnehmer ist ebenfalls wählbar, wenn er am Wahltag seit sechs Monaten dem Betrieb angehört (gemäß § 8 Abs. 1 BetrVG).
Die Unterbrechung durch das ruhende Arbeitsverhältnis führt nicht dazu, dass die Betriebszugehörigkeit neu beginnt. Wichtig: Da die Beschäftigung beim zweiten Betrieb erst im September 2026 endet, kehrt der Mitarbeiter nach dem regulären Wahlzeitraum (März–Mai 2026) zurück. Dies hindert ihn jedoch nicht daran, während des ruhenden Verhältnisses zu kandidieren und gewählt zu werden.
Fazit für die BR-Wahl 2026: Der Mitarbeiter kann am Wahltag auf der Wählerliste stehen (wahlberechtigt) und auch auf einer Liste kandidieren (wählbar), solange sein Arbeitsverhältnis nicht vor dem Wahltag formal durch Kündigung endet.
Hinweis: Diese Informationen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und den erwarteten regulären Wahlen 2026.
Vielleicht kannst du damit was anfangen, bzw. hast eine Orientierungshilfe für die Suche nach der Antwort.
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