Bei der Wahl eines 5-köpfigen Gremiums darf jeder Wahlberechtigte 5 Stimmen abgeben. Darf ich die Stimmen auch auf nur eine Person oder zwei Personen verteilen (Kand. A: 0 Stimmen, Kand. B 3 Stimmen, Kand. C: 2 Stimmen) . Es handelt sich um eine reine Personenwahl auf einer Liste bzw. Mehrheitswahl.