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Wer darf den BR wählen

D
Dash
Jan 2026 bearbeitet

Hallo, wir sind uns gerade uneinig, ob es eine zeitliche Frist gibt, wie lange ein Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sein muss, um aktiv den BR mitwählen zu dürfen. Also hier geht es nur um das Wahlrecht, nicht um als Kandidat mit zu machen. Der eine sagt 3 Monate der andere 6 Monate und ich meine dass der Mitarbeiter direkt wählen darf ohne Vorlaufzeit. Wie seht ihr das?

Grüße

17503

Community-Antworten (3)

LA
Lutius Albutius

26.01.2026 um 00:38 Uhr

Zitat alraune : alraune, die Echte

Na klar, sonst hätte der Unechte ja wieder irgendeine gequirlte Scheiße auf die Frage abgeladen.😉

X
XYZ68

26.01.2026 um 08:47 Uhr

@Dash Also ab dem ersten Tag, übrigens auch LAN, wenn ihr Einsatz für mehr als 3 Monate geplant ist. Das kann also auch schon am ersten Tag sein. Die Wählerliste muss darum bis zum Schluss aktuell gehalten werden.

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