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Wie lange ist der Kündigungschutz für Wahlhelfer?

E
emstein
Jan 2026 bearbeitet

Bei Kandidaten, den BR, den Wahlvorstand, überall finde ich dazu etwas. Aber wie sieht es aus bei Wahlhelfern? Wie lange haben Sie Kündigungsschutz?

38909

Community-Antworten (9)

H
hamsterpups

23.01.2026 um 14:04 Uhr

Wahlhelfer haben keinen besonderen Kündigungsschutz.

E
emstein

23.01.2026 um 14:19 Uhr

Also Celestro hat mit der Website den Hinweis geliefert, dass sehr wohl Wahlhlefer einen besonderen Kündigungsschutz haben und darauf kam die Antwort: haben sie nicht. Mh, jetzt bin ich verwirrt. Hamsterpups, kannst du deine Aussage beweisen? Oder war das so dein Bauchgefühl?

C
celestro

23.01.2026 um 14:47 Uhr

Hmmm ... wenn man sich den § ansieht, auf den sich die RA-Webseite bezieht, so findet man:

https://dejure.org/gesetze/KSchG/15.html

und im Absatz 3 ist keine Rede von den Wahlhelfern.

T
takkus

23.01.2026 um 15:13 Uhr

@emstein-> "Hamsterpups, kannst du deine Aussage beweisen? " Naja- andersrum müsste e sein: es müsste bewiesen werden, dass Wahlhelfer einen Kündigungsschutz haben. Wahlhelfer i.S.d. Wahlordnung haben keinen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 KSchG. Der Sonderkündigungsschutz ist dort abschließend an bestimmte "Positionen" gebunden. Aber: ganz schutzlos sind sie nicht. Eine Wahlbehinderung/Wahlbeeinflussung ist verboten (sollte sich der ArbGeb gegen die vom WV berufenen Wahlhelfer stellen). Es kann je nach Schwere der Behinderung der Wahl zu zivil-/arbeitsrechtlichen Folgen kommen und sogar strafrechtliche Relevanz haben.

H
hamsterpups

26.01.2026 um 07:59 Uhr

Dass Wahlhelfer keinen besonderen Kündigungsschutz haben, ergibt sich im Ausschlussverfahren, denn weder in der WO noch im BetrVG ist dieser erwähnt. Wird er nicht explizit erwähnt (wie es bspw. für BR-Mitglieder oder WV-Mitglieder der Fall ist) bedeutet dies im Umkehrschluss, dass er nicht vorhanden ist.

Beweisführung abgeschlossen.

J
jutti1965

29.01.2026 um 09:54 Uhr

@Hamsterpups aber im § 15 Abs. 3 KSchG steht genau das Gegenteil. Nämlich das sie KÜschu haben !!! somit hat celestro recht.

https://www.betriebsratswahl.de/wahlwissen/vor-der-betriebsratswahl/wahlvorstand

C
celestro

29.01.2026 um 13:49 Uhr

also im §15 KSchG finde ich wie gesagt nichts bezüglich Wahlhelfer.

K
Kehler

29.01.2026 um 14:12 Uhr

Wahlhelfer bei der Betriebsratswahl haben keinen eigenen besonderen Kündigungsschutz

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