Wie lange auf Genehmigung für AV warten?
Hallo zusammen, vor gut 5 Wochen (Datum heute) habe ich beim BR eine AV angemeldet. Es wäre lediglich eine Verschiebung des Arbeitstages gewesen, da ich eine 4 Tage Woche habe. Selbst zwischen den Tagen wurde BR Arbeit gemacht !!! Leider sind unsere BRs ständig krank, oder machen BR Arbeit ausserhalb, sodass ich sie selten greifen kann. Selbst nach 2 maliger Aufforderung kam keine Anwort bzw. eine Genehmigung. Das war ein sehr wichtiger Grund für mich und ich fühle mich da persönlich geschädigt. Also musste ich mir leider einen TAg Urlaub nehmen, damit es für mich und die GL keine Konsequenzen gibt. Also wie lange muss ich auf die Genehmigung vom BR warten, bis ich eine Antwort haben? Das kann ja so nicht richtig sein, oder ?
Community-Antworten (27)
20.01.2026 um 18:01 Uhr
Was ist denn eine AV und wieso muss der BR diese genehmigen? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema? Denn dort sollte dann auch eine Genehmigungsfrist drinstehen.
20.01.2026 um 18:20 Uhr
AV ist eine Arbeitszeitverschiebung. Und zu dem Thema Frist habe ich bislang keine konkrete Antwort erhalten. Es waren anfangs 2 Wochen, ist aber aufgehoben.
20.01.2026 um 22:40 Uhr
@Allegutennamen
Der Post von alraune ist ein Trollpost. Null Substanz und keine Ahnung (von gar nichts). Einfach ignorieren!
21.01.2026 um 08:54 Uhr
Guten Morgen, danke für eure Antworten, dennoch bin ich jetzt nicht wirklich weiter. @celesto dein Post hatte auch wenig Substanz, was meine Frage betrifft! Und leider kann ich @alraune da nicht widersprechen, da sie mit ihrer Aussage leider nicht unrecht hat. Zumindest spiegelt es sich bei uns genauso wieder, wie sie es beschreibt. Das ist leider die Wahrheit.
21.01.2026 um 09:12 Uhr
"dein Post hatte auch wenig Substanz, was meine Frage betrifft!"
Um eine Frage zu beantworten, benötigt man manchmal mehr Informationen als der Fragesteller geliefert hat.
Davon abgesehen handelt es sich hier um ein "sehr allgemeines Thema" ... unbegründete Angst. Was für Konsequenzen könnte ein BR aus der Tasche ziehen, wenn dieser seiner Arbeit nicht nachkommt und man nachweisen kann, das man den Antrag gestellt hat und 2 mal nachgefragt hat?
Hast Du die GL in Kopie genommen? Nach dem Motto "Hallo BR ... Antrag gestellt am XX.XX.XXXX und nachgefragt am XX.XX.XXXX"? Und das kann man immer machen ... ob es um ein BR-Thema geht, oder nicht.
Wenn Du ein People-Pleaser und / oder konfliktscheu bist und denkst, Du müsstest da einen Tag Urlaub nehmen, statt mal richtig Rabatz zu machen, solltest Du mit der Kritik bei Dir anfangen.
"Und leider kann ich @alraune da nicht widersprechen, da sie mit ihrer Aussage leider nicht unrecht hat."
Der Troll sprach aber von "fast nur Dauerkranken oder nicht mehr arbeiten könnenden Personen hier im Forum". Das ist faktisch schon völliger Nonsens. Aber ja natürlich ... in der Welt gibt es auch Personen, die nur deshalb das Amt des BR übernehmen, um nicht arbeiten / weniger arbeiten zu müssen oder hauptsächlich wegen des Kündigungsschutzes. Das ist genauso Realität wie Geschäftsführungen, die Firmen an die Wand fahren, weil sie ihren Job nicht gut machen.
21.01.2026 um 09:32 Uhr
Natürlich ist die GL in CC genommen worden. Und es wurde mehrfach nachgefragt. Dazu kommt, dass ich ganz sicher nicht Konfliktscheu bin, sondern unser BR in der Regel, Ohne das Gespräch bei Mitarbeiter zu suchen direkt zum Anwalt geht und eine Klage gegen die GL einreicht. . und ja, das tun sie tatsächlich. Immer wieder und das anscheinend mit Freude. Und leider ist es bei uns wirklich so. Die BRs sind gefühlt von 52 Kalenderwochen und davon mindestens die Hälfte davon nicht greifbar. Und in der anderen Hälfte steht dann viel Öffentlichkeitsarbeit an, Seminare, etc. PP. Also rein Arbeitszeit technisch gesehen nicht wirklich viel
21.01.2026 um 10:04 Uhr
Erstellt am 20.01.2026 um 17:01 Uhr von celestro Was ist denn eine AV und wieso muss der BR diese genehmigen?
21.01.2026 um 10:07 Uhr
Nochmal:
Was für Konsequenzen könnte ein BR aus der Tasche ziehen, wenn dieser seiner Arbeit nicht nachkommt und man nachweisen kann, das man den Antrag gestellt hat und 2 mal nachgefragt hat?
und nochmal:
Was ist denn eine AV und wieso muss der BR diese genehmigen? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema?
Hinzu kommt: Man kann den BR auch auflösen lassen, wenn er seine Arbeit nicht macht.
21.01.2026 um 10:10 Uhr
Liebe Foren-Mitglieder, jeder Einzelne von euch ist ein wertvolles Mitglied unserer Gemeinschaft. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser BR-Forum ein Ort des Respekts, der Höflichkeit und der Freundlichkeit ist. Tauscht gerne eure Ideen und Meinungen aus, tut dies aber bitte stets in einer respektvollen Weise. Jeder von uns trägt zu einem vielfältigen und bereichernden Diskussionsklima bei. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, geht bitte respektvoll miteinander um. Gemeinsam können wir dieses Forum zu einem Ort machen, an dem wir uns gegenseitig unterstützen und voneinander lernen können. Viele Grüße, Marketing-Team der W.A.F.
21.01.2026 um 10:17 Uhr
Eine AV ist eine Arbeitszeitverschiebung, wenn ich meine Kernarbeitszeit verschieben möchte. Allerdings habe ich nur eine vier Tagewoche, d.h. ich hätte lediglich einen Tag verschieben brauchen. Dafür gibt es eine Betriebsvereinbarung. Bei uns ist es leider so, das alle Termine außerhalb der Arbeitszeit= es sei denn, es ist ein Facharzttermin = immer vom BR abgesegnet sein müssen.
21.01.2026 um 10:45 Uhr
Danke für die Antwort.
Wie schon erwähnt, sollte in einer Betriebsvereinbarung auch eine Frist drinstehen. Damit solche Fälle wie hier "früh genug nachgefragt, aber keine Antwort erhalten" nicht vorkommen können.
Hinzu kommt, das eine reine Information an den BR ausreichen sollte. Vor allem wenn es nur eine Verschiebung der Zeit ist und keine Überstunden etc. ... aber selbst da sollte es dann eine "Reaktionsfrist" für den BR geben.
Die GL wäre gut beraten, sich mal mit einem Anwalt auseinander zu setzen. Dann wird in einer Protokoll-Notiz zur BV klargestellt, das die Anfrage als genehmigt gilt, wenn der BR nicht innerhalb von X Tagen reagiert und fertig.
21.01.2026 um 10:56 Uhr
"Eine AV ist eine Arbeitszeitverschiebung, wenn ich meine Kernarbeitszeit verschieben möchte."
"Dafür gibt es eine Betriebsvereinbarung. Bei uns ist es leider so, das alle Termine außerhalb der Arbeitszeit= es sei denn, es ist ein Facharzttermin = immer vom BR abgesegnet sein müssen."
Aha, jetzt brauchen wir die Kristallkugel nicht mehr.
Wenn in der BV geregelt ist, dass eine Arbeitszeitverschiebung beim BR beantragt werden muss, sollte auch geregelt sein, welche Fristen es u.a. für den BR gibt. Ggf. sind auch die Konsequenzen benannt, wenn Fristen eben nicht eingehalten werden. Ist weder das eine noch das andere genannt, ist die BV für die Tonne.
In § 23 BetrVG ist geregelt, welche Konsequenzen eine Verletzung gesetzlicher Pflichten für einen BR haben kann - Ausschluss eines BR-Mitglied oder Auflösung des gesamten BR.
In deinem speziellen Fall verstehe ich deinen Ärger und auch die Unsicherheit und möchte dir noch mitgeben, dass dir persönlich von Seiten des BR keine Konsequenzen gedroht hätten, solange deine GL und du mit der Arbeitszeitverschiebung fein gewesen wären. Der BR hat mMn keine Handhabe gegen dich als Mitarbeiter vorzugehen, wenn du (ob aufgrund von Untätigkeit des BR oder aus anderen Gründen) gegen die BV verstößt. Die Konsequenzen hat - wenn überhaupt - nur der AG zu tragen, da die BV zwischen ihm und dem BR geschlossen wurde.
21.01.2026 um 11:47 Uhr
Wenn ihr mit der Arbeit des BR so unzufrieden seid, dann ist dies euer Jahr: stellt euch zur BR-Wahl als Kandidaten auf und macht es besser.
Zudem eigentlichen Thema haben hamsterpups und celestro schon ausreichend geantwortet.
21.01.2026 um 11:51 Uhr
Wo ist denn hier auch nur 1 Dauerkranker? Rede nicht so einen Blödsinn, dann kann man Dich vielleicht irgendwann auch einmal ernst nehmen.
Hinzu kommt ... ein Dauerkranker müsste nicht arbeiten ... demnach ist die Person auch vom BR-Amt befreit. Wenn jemand aber trotzdem hier antworten würde, wäre das reines Privatvergnügen und man könnte dieser Person nur dafür danken.
21.01.2026 um 13:05 Uhr
@hamsterpups, mir wurde zudem auch mitgeteilt, dass es für den BR KEINE zeitlich begrenzte Frist gibt, die sie einhalten müssten. Also wenn die sich zig Wochen Zeit lassen, obwohl ich denen eine Frist von drei Wochen gegeben habe, mache ich das nachsehen , weil es für die keine Fristen gibt!!!
21.01.2026 um 13:15 Uhr
@Allegutenamen Ungünstige Regelung in der BV, die aber auch der Arbeitgeber so unterschrieben hat. Auch bei uns gehen Arbeitszeitverlagerungen über den BR, das erledigt dann der Betriebsausschuss innerhalb von wenigen Tagen. Wenn es dringend ist, sind wir auch recht schnell. Wir prüfen dabei aber hauptsächlich die Einhaltung der Ruhezeiten und das den Kollegen kein Nachteil entsteht, wenn sie für den Arbeitgeber Schichten verschieben.
Aber wie von mir schon gesagt: Dieses Jahr sind Wahlen sein (wenn ihr nicht nach Februar 2025 das letzte Mal gewählt habt). Und jeder Betrieb hat sich seinen BR selbst gewählt.
21.01.2026 um 14:05 Uhr
Ich hab heute schlechte Laune!
@Allegutennamen am 21.01.2026 um 07:54 Uhr -> wenn Du der Meinung bist, dass wir hier im Forum sind alles faule Schweine sind und Fragen von Forumsteilnehmern haben keine Substanz, dann stelle ich mir persönlich die Frage was Dich antreibt uns mit deinen Problemen zu belästigen. Mein Tipp: geh zum Anwalt!
@MarketingW.A.F.-> Ihr seid echt witzig: wer bekommt es denn nicht in den Griff, dass es hier von tagträumenden alraunen vor Beleidigungen nur so reinprasselt? Gerne machen wir dieses BR-Forum zu einem "Ort des Respekts, der Höflichkeit und der Freundlichkeit". Gerne tauschen wir unsere "Ideen und Meinungen" respektvoll aus und geben Fragenden Tipps. Schafft die Grundlagen dafür.
Und nur mal so an Rande: auch wenn man denkt, dass man mit immer wieder geänderten Usernamen nicht greifbar ist: ich erinnere nur an die Pädophilen im DarkNet die regelmäßig gegriffen werden. Ist nicht schwer eine Spur hier im INet nachzuverfolgen. Ich bin schon am Überlegen, da hier Hass und Hetze offen kommuniziert werden-> https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/KontaktBesondereThemen/MeldestelleHetzeImInternet/meldestelle_node.html
21.01.2026 um 15:09 Uhr
Hallo @taktus. Mir scheint wirklich, dass du schlechte Laune hast, aber dennoch habe ich lediglich gesagt, dass es sich bei mir genauso —widerspiegelt— Und nicht dass es hier so ist. Wenn du schon solche frechen Behauptungen aufstellst, dann solltest du bitte auch bei der Wahrheit bleiben, denn das ist wirklich sehr ungehalten von dir. Und die Art und Weise, wie du dich hier ausdrückst, ist auch bezeichnend. Mein Tipp = richtig lesen, dann loslegen.
21.01.2026 um 15:25 Uhr
Dein Zitat: "Und leider kann ich @alraune da nicht widersprechen, da sie mit ihrer Aussage leider nicht unrecht hat. Zumindest spiegelt es sich bei uns genauso wieder, wie sie es beschreibt. Das ist leider die Wahrheit." alraune schreibt: " ... hier tummeln sich eh fast nur Dauerkranke bzw. angeblich nicht mehr berufsfähige BR Leute. Dreimal darfst Du raten, weshalb diese Leute im BR sind, Kündigungsschutz, normalerweise Rausschmiss, so umgeht man das und kann weiter abgammeln."
WAS gibt es da falsch zu lesen???
21.01.2026 um 16:25 Uhr
@Allegutennamen Sorry, ich bin seit 2011 aktives BR-Mitglied und wahrlich nicht langzeitkrank noch faul oder sonstiges. Wenn du einen solchen Eindruck vom Forum hast, frage ich mich, woher. Bis auf unseren Forumstroll mit den vielen Namen habe ich hier bisher nur engagierte Mitglieder kennengelernt, die ihr Bestes tun um Fragen zu beantworten. Oft ohne eine Rückmeldung oder ein Dankeschön zu bekommen. Kein Problem.
So ganz nebenbei, wir sind keine Rechtsberatung sondern nur interessierte Laien.
Wenn du diese Erfahrung mit eurem örtlichen Betriebsrat gemacht hast - wie gesagt: dieses Jahr sind Wahlen und jeder Betrieb wählt sich seinen Betriebsrat. Also aufstellen zur Wahl und besser machen. Meckern kann jeder, ändern kann man nur durch aktiv werden. Also, stellst du dich der Wahl?
@ MarketingW.A.F. Vielleicht mal über eine bessere Forumssoftware nachgedacht? Die Trollaktivität ist halt wirklich nervig.
@takkus
volle Zustimmung meinerseits.
21.01.2026 um 22:00 Uhr
"WAS gibt es da falsch zu lesen???"
Anscheinend eine ganze Menge. Die Aussage war:
"da sie mit ihrer Aussage leider nicht unrecht hat. Zumindest spiegelt es sich bei uns genauso wieder, wie sie es beschreibt."
also "es spiegelt sich bei uns so wieder" heißt ja gerade NICHT, das die Menschen hier im Forum gemeint sind.
21.01.2026 um 22:03 Uhr
"Vielleicht mal über eine bessere Forumssoftware nachgedacht? Die Trollaktivität ist halt wirklich nervig."
Ich habe im Mai 2023 an einer Mitgliederbefragung teilgenommen. Es war ein längeres Interview mit Fragen zur Software bzw. den neuen Dingen, die da kommen sollten. Also ja ... nachgedacht wurde definitiv darüber. Warum sich bislang rein gar nichts geändert hat, ist mir auch ein Rätsel. Es klang eher nicht danach, das man 2,5 Jahre später immer noch nicht weiter sein wollte.
22.01.2026 um 09:23 Uhr
@celestro am 21.01.2026 um 21:00 Uhr-> stimmt, wir können damit überhaupt nicht gemeint sein. Wahrscheinlich die Kundinnen und Kunden bei Bäcker Kamps am Ostbahnhof in Berlin....
22.01.2026 um 10:08 Uhr
findest Du Dich witzig? Es sind die BRM beim TE im Betrieb gemeint.
22.01.2026 um 12:18 Uhr
Naja celestro, da sich alrauane auf die Teilnehmer des Forum bezieht und Allegutenamen in Bezug auf den eigenen BR zustimmt, kann man schon den Schluß ziehen, das zumindest in Allegutennamens Augen wir hier auch nicht besser sind.
Von daher kann ich takkus Ansicht nachvollziehen.
Aber lasst es gut sein. @ Allegutennamen Sind deine Fragen soweit wenigstens beantwortet worden?
22.01.2026 um 13:07 Uhr
@ xyz68-> lass gut sein. Hat keinen Zweck.
22.01.2026 um 14:21 Uhr
Aber so versteht man jedenfalls, warum es hier einen Troll gibt.
Verwandte Themen
Sonntagsarbeit BR stimmt nur zu, falls die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegt - richtig?
ÄlterHallo Wir haben von der Geschäftsführung einen Antrag auf Überstunden und Sonntagsarbeit bekommen. Es fehlt uns aber für die Sonntagsarbeit die genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Reicht es, das wir
Anmeldung Wochenendarbeit beim BR wie frühzeitig?
ÄlterHallo BRler, wie frühzeitig muss eine Anmeldung zur Wochenendarbeit zwecks Genehmigung beim Betriebsrat eingehen? Ich habe gerade heute eine Email bekommen, in der ein Abteilungsleiter um die Genehm
Ruhezeiten Genehmigung Gewerbeaufsichtsamt vor 2007 ausgestellt - ist diese Genehmigung noch gültig nach der zwingenden Umsetzung des ab 2007 gültigen Arbeitszeitgesetzes?
ÄlterHallo Kollegen, in einem heutigen Gespräch mit der Personalabteilung wurde von unserer Seite her die nicht Einhaltung der Ruhezeiten ( weniger als 10 Stunden) angemahnt. Wir sind ein Krankenhaus nic
Zwischzeugnis - Wie lange muss man auf ein Zwischenzeugnis warten?
ÄlterWie lange muss man auf ein Zwischenzeugnis warten? Personalabeilung meint, auf BR Nachfrage, dass kann Monate dauern. Sie sind total überlastet
Beschluß ohne Sitzung?
ÄlterKann der Betriebsrat die Entscheidung über Genehmigung von Mehrarbeit regelmäßig (d.h. jede Woche wieder) auf jene Betriebsratsmitglieder übertragen, die zufällig gerade anwesend sind? Die Frage be