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Fusion Zusammenlegung Abteilung

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Erich95
Jan 2026 bearbeitet

Wenn eine zwei Betriebs-Abteilungen zusammen gelegt werden und eine Teilzeitkraft von ursprünglich 2,5 Arbeitskräften noch nicht in Pension ist, bleibt dann dieser Arbeitsplatz bestehen, wenn der AN bereit ist an dem anderen Standort zu arbeiten und Bedarf es der Zustimmung bei Versetzung in den Vertrieb?

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Community-Antworten (5)

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rtjum

08.01.2026 um 09:06 Uhr

es kommt drauf an.

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Locke69

08.01.2026 um 10:45 Uhr

Also bei Versetzung bedarf es einer Anhörung und somit nach Prüfung einer Zustimmung oder Ablehnung. Es fragt sich nur warum bei einer Zusammenlegung der Abteilungen eigentlich davon ausgegangen wird das wenigen Arbeit anfällt, und somit eine Stelle wegfällt.

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Erich95

09.01.2026 um 20:55 Uhr

An: rtjum

Auf was kommt es an bitte?

An: Locke69

Sie probieren alle Mitarbeiter im Büro vom bisherigen Standort, darzubringen etwas zu unterschreiben und zu gehen und erzählen allen die Arbeit sei jetzt nicht mehr da. Sie wollen sich die Miete der Büroräume sparen, sind nämlich nicht ein Firmeneigentum. Es gibt an diesem Standort auch noch den Vertrieb, aber in anderen gemieteten Räumen.

Da sie eine Unterschrift wollen frag ich mich, ob nicht die Stellen noch bestehen und die Mitarbeiter, weil über 50 sind mit Kündigungsschutz, einfach dasitzen könnten und sagen, ich will weiterarbeiten in dem Team wo ich bin mit Kollegen halt jetzt in Wien.

Das ist die erste Kollegin die kam und so kamen wir erst drauf, einige haben schon unterschrieben und einige kommen erst dran.

Sie haben alles belassen EDV technisch, die OE Nummern und auch Tel. und keine Anweisung dass die nicht mehr dort sind.

R
rtjum

12.01.2026 um 08:17 Uhr

z.B. wo die Standorte sind? Wenn Du in Wien bist, wo ist der andere Standort? Österreichisches Recht wird in einem deutschen BR-Forum kaum bekannt sein.

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Erich95

12.01.2026 um 21:34 Uhr

Der andere ist in Salzburg, wollte es aber einfach trotzdem fragen wie es in D ist.

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