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Kündigungsschutz während Kandidatur/Wahl

M
Mirk0_BRV
Dez 2025 bearbeitet

Gibt es einen Zeitpunkt, ab dem man als Kandidierender für eine BR Wahl besonderen Kündigungsschutz erhält? Und schützt dieser auch bei betriebsbedingten Kündigungen? z.B. wenn der komplette Bereich (mit Abteilungen) geschlossen wird, dem man zugeordnet ist?

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Community-Antworten (2)

J
jutti1965

08.12.2025 um 10:03 Uhr

Beginn: Mit der Aufstellung des Wahlvorschlags, also sobald der Vorschlag die erforderliche Anzahl an Stützunterschriften erreicht hat und beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Ende: Sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, unabhängig davon, ob man gewählt wurde oder nicht.

wenn der komplette teil geschlossen wird in dem du arbeitest muss dein AG schauen ob er dich in anderen Abteilungen unterbringen kann. Gegebenenfalls muss dann ein Kollege seinen Platz für dich räumen. Der Kündigungsschutz sollte aber KEINESFALLS dein Antrieb sein um zu kandidieren!

C
celestro

09.12.2025 um 12:39 Uhr

"Beginn: Mit der Aufstellung des Wahlvorschlags, also sobald der Vorschlag die erforderliche Anzahl an Stützunterschriften erreicht hat und beim Wahlvorstand eingereicht wurde."

Das ist so nicht ganz richtig:

https://www.hensche.de/Kuendigungsschutz_Wahlbewerber_Kuendigungsschutz_Wahlbewerber_Betriebsratswahl_Sonderkuendigungsschutz_BAG_2AZR377-10.html

"Ende: Sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, unabhängig davon, ob man gewählt wurde oder nicht."

Im Seminar für den WV habe ich mal gelernt: Hat ein Bewerber / die Liste keine Stimmen bekommen, entfällt auch der Kündigungsschutz. Bei einer Listenwahl sehr unwahrscheinlich, bei einer Personenwahl zumindest auch, wenn der Bewerber sich wenigstens selbst wählt. Aber ich kenne nicht wenige Personen, die sich zu Wahlen aufstellen ließen / sich aufgestellt haben und deren Credo es ist: "ich wähle mich nicht selbst".

"Der Kündigungsschutz sollte aber KEINESFALLS dein Antrieb sein um zu kandidieren!"

Volle Zustimmung!

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