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Stützunterschrift mittels digitaler Signatur

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xaverx
Nov 2025 bearbeitet

Können die Unterstützer (die 2, bzw. 5% maximal 50 Personen gemäß BetrVG §14) einer Liste ihre Unterschrift auch mittels einer digitalen Signatur abgeben? Im Betrieb ist es üblich Dokumente digital zu unterschreiben - jeder Mitarbeiter hat dazu die technische Möglichkeit. Auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge wurden so bereits unterschrieben. Kann also auf die Papierform bzw. Schriftform verzichtet werden, da im Zuge von Home-Office viele Mitarbeiter nicht mehr regelmäßig in die Betriebsstätten kommen und es zunehmend schwierig wird, Unterstützer vor Ort anzutreffen.

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Community-Antworten (1)

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celestro

14.11.2025 um 13:29 Uhr

Über dieses Thema "steiten sich die Gelehrten".

Was aber definitiv zulässig ist: der AN kann ein Schriftstück aufsetzen a la (Beispiel): ich (Name) stütze hiermit den Wahlvorschlag (Bezeichnung) für die Betriebsratswahl in der Firma (Name der Firma) am (Datum) ... Unterschrift drunter und an den Listenführer schicken. Der kann das zusammen mit dem Original des Wahlvorschlages beim Wahlvorstand einreichen.

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