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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Signatur bei Betriebsrats Email

BD
BR DEG
Okt 2019 bearbeitet

Hallo,

wir haben es endlich geschafft und einen eigene Email-Adresse für den Betriebsrat installiert bekommen. Nun wär meine Frage wie die Signatur auszusehen hat? Ich bin Schriftführerin und nur ich habe Zugriff auf diesen Account und möchte daher ungern etwas falsch machen. Ein einfaches "Mit freundlichen Grüßen und mein Name " kommt mir zu wenig vor. Sollte man seine Position im BR (Schriftführer, Vorsitzender) hinzufügen? Soll/Muss der Betrieb vorkommen? Oder kopier ich nur die betriebliche Signatur und füge meinen Namen und BR hinzu?

Freue mich schon auf eure Antworten

Vielen Dank

2.26205

Community-Antworten (5)

S
seehas

21.10.2019 um 19:08 Uhr

Wir nutzen die betriebliche Signatur, mit dem Namen und der Funktion im Betriebsrat. Das gleiche Muster gilt für alle anderen Mitarbeiter der Klinik auch: Abteilung, Name & Funktion.

P
Pjöööng

21.10.2019 um 19:11 Uhr

Wenn Ihr eine betriebliche Signatur mit Angabe der Geschäftsführer und so habt, dann solltest Du diese für Mails nach "draußen" unbedingt verwenden.

Der Rest ist Geschmackssache. Du könntest z.B. "Für den Betriebsrat der A. Usbeuter GmbH Brunhilde Degermann (Betriebsratsvorsitzende)" nehmen, oder aber auch:

"Mit freundlichen Grüßen Brunhilde Degermann (Betriebsratsvorsitzende)"

oder oder oder...

Wichtig ist nur dass letztendlich klar erkennbar ist, dass diese Mails im Namen des BR geschrieben werden.

N
nicoline

21.10.2019 um 19:35 Uhr

BR DEG, und nur ich habe Zugriff auf diesen Account Aber nachfolgendes ist bekannt?

Bei elektronisch gespeicherten Unterlagen (Dateien, E-Mails) können Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf einen eigenen Zugang zu dem Server haben, auf dem die Unterlagen gespeichert sind (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. August 2009 – 7 ABR 15/08).

Unabdingbarkeit des Einsichtsrechts Das Recht der einzelnen Betriebsratsmitglieder zur Einsichtnahme der Betriebsratsunterlagen ist unabdingbar. Es kann weder durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats noch durch einen Betriebsratsbeschluss eingeschränkt werden. https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/recht-auf-einsicht-in-betriebsratsunterlagen/

S
stehipp

22.10.2019 um 09:51 Uhr

wir nutzen auch die betriebliche Signatur und ergänzen dann anstelle einer Abteilungsbezeichnung "Betriebsrat".

Dass nur du Zugriff hast sehe ich auch eher bedenklich, was passiert in deiner Abwesenheit? Wie kann sichergestellt werden, dass Mails wirklich ALLEN BR-Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Bei uns hat jeder Zugriff auf das Postfach, aber einer die Hauptverantwortung, damit nicht jeder wild drauflos schreibt.

U
UdoWoe

22.10.2019 um 10:06 Uhr

Wir nutzen die übliche, in der Firma vorgeschriebene Signatur und ergänzen diese halt durch die entsprechende Position wie "BRV", "GBV", "KBV" oder was sonst an Bezeichnungen gibt (natürlich ausgeschrieben). Auf unser BR-Postfach haben alle BR-Mitglieder Zugriff, sodaß alle BR-Mitglieder eine Übersicht über ankommende und ausgehende Mails informiert sind. Aber Achtung! Sollte es zu einem Wechsel kommen, dann müssen die Zugriffe angepasst werden.

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