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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Diebstahlverdacht

B
Bährentante
Jan 2018 bearbeitet

Sorry noch eine kleine Frage:

ich wollte nur wissen ,ob bei einer Taschenkontrolle oder Spindkontrolle der BR dabei sein sollte oder muss oder ob es langt wenn der AG den BR nur informiert und er(AG) es selber durchführt.

VD

79801

Community-Antworten (1)

S
Südmann

03.02.2011 um 08:14 Uhr

Servus Bä(h)rentante

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte der AG berechtigt sein, die Taschen oder den Spind des AN kontrollieren zu dürfen ?

Da muß (sollte) es doch , wenn ein BR existiert, zumindest eine entsprechende BV zu diesem Thema geben, in der geregelt ist, wie das Ganze abzulaufen hat..

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