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Vorenthaltung von Informationen über Wahltermin

M
Maggio
Nov 2016 bearbeitet

Es sollte Betriebsratswahl stattfinden. (mehrere Pflegeheime) Die Formulare mit dem Wahltermin wurden von der PDL eines Heimes nicht ausgehängt, so das wir Mitarbeiter dieser Einrichtung keine Ifo über den Wahltermin hatten. Was kann man denn nun tun? Kann es sein, das so etwas ohne jede Konsequenz für die PDL hingenommen wird?

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Community-Antworten (4)

F
Forentroll

07.05.2010 um 15:25 Uhr

Hallo Maggio,

natürlich hat das Konsequenzen! Der kann seinen Job verlieren wegen Eingriffs in die BRWahl. Schreibt an den Wahlvorstand euer Problem.

P
PTNetty

07.05.2010 um 15:32 Uhr

Hat die PDL denn die Wahlordnung und das Wahlausschreiben wieder abgenommen oder sonst wie entfernt? Ist die PDL im Wahlvorstand und hat die Unterlagen nicht ausgehängt? Sonst kann ich keine Behinderung durch die PDL sehen.

Der Wahlvostand selbst ist doch für den ordnungsgemäßen Aushang verantwortlich. Auch wenn das heißt eine Rundreise zu veranstalten um alle Betriebsteile zu erreichen. Wenn der Wahlvorstand Dinge an Wahlhelfer deligiert, dann sollte wenigstens eine Kontrolle erfolgen, dass die Dinge auch ausgeführt wurden.

R
rolfo

07.05.2010 um 16:13 Uhr

@ Forentroll Welche Konsequenzen soll das haben. Es ist Aufgabe des Wahlvorstands und sonst niemand. Wenn Konsequenzen, sdann nur für den Wahlvorstand. Eine Anfechtung der Wahl wäre hier möglich wegen fehlerhafter Wahlausschreibung die allein auf den Wahlvorstand geht.

N
nicoline

07.05.2010 um 17:20 Uhr

Maggio, ich schließe mich PTNetty und rolfo an und habe hier noch ein Urteil für Dich, zwar geht es da um ganz Deutschland, aber grundsätzlich kann man das sicher für alle auseinanderliegenden Betriebsteile sagen:

http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Gesetze%20Fachinfo&Menue=Urteile%20zur%20BR-Wahl&SubMenue=zu%20Verst%F6%DFen&Section=urteil_betrvr_br-wahl_anfechtung_aushang_wahlausschreibens

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