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Spindschlüssel müssen im Betrieb bleiben

S
S123E
Okt 2025 bearbeitet

Mein Arbeitgeber verbietet mir, meinen Spindschlüssel mit nachhause zu nehmen. Der Spind muss mit Schlüssel bleiben, obwohl ich noch private Dinge im Spind habe. Der AG hat auch einen Zweitschlüssel und möchte jederzeit eine Kontrolle machen. Darf er das und was kann ich dagegen tun???? Wir haben natürlich keinen BR.

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Community-Antworten (7)

LA
Lutius Albutius

29.09.2025 um 14:58 Uhr

Zitat S123E : Wir haben natürlich keinen BR.

Was heißt hier " natürlich keinen BR." Natürlich wäre es, wenn Ihr einen gewählt hättet. Mein Wahlspruch lauet :

Habt Ihr keinen, dann wählt Euch einen.

Bist Du Mitglied in der Gewerkschaft Wenn nicht, würde ich Dir empfehlen einzutreten. Dann hat die Gewerkschaft nämlich das Recht, eine Betriebsversammlung anzuberaumen, in der ein Wahlvorstand gewählt wird. Die Gewerkschaft begleitet den Wahlvorstand bei der Einleitung und Durchführung der BR'wahl. Ganz wichtig ist, dass die Gewerkschaft den oder die Initiator/en gegenüber dem AG nicht offenbaren muss, falls dieser wissen will, welcher seiner MA Gewerkschaftsmitglied ist.

C
celestro

29.09.2025 um 14:59 Uhr

Wofür sind denn diese Spinde? Sofern der Spind rein für Arbeitszwecke ist, dürfte das Vorgehen des AG in Ordnung sein. Wenn man dann private Dinge da rein packt, ist man "selbst schuld".

Ist der Spind explizit auch dafür vorgesehen, das man private Dinge da rein packt (während der AZ), dann sieht die Sache mEn anders aus.

P
Pickel

29.09.2025 um 17:18 Uhr

Celestro, auch das macht keinen Sinn!

"Ist der Spind explizit auch dafür vorgesehen, das (sic!) man private Dinge da rein packt (während der AZ), dann sieht die Sache mEn anders aus."

Denn die Frage der Arbeitszeiten stellt sich gar nicht.

Was hingegen nicht möglich ist, ist dort Dinge über Nacht verschlossen zu lagern. Und das muss der AG auch nicht ermöglichen.

C
celestro

29.09.2025 um 22:41 Uhr

"Celestro, auch das macht keinen Sinn!"

Zuallererst macht mal dieser Satz überhaupt keinen Sinn. Wieso "auch"? Hättest Du etwas von mir zitiert und gesagt "das macht keinen Sinn", hättest Du noch etwas anderes zitieren und dann sagen können: "auch das macht keinen Sinn!"

Aber so ... wieder einmal ein typischer Pickel!

"Denn die Frage der Arbeitszeiten stellt sich gar nicht."

Ach Nein? Ich zitiere mal:

"Der AG hat auch einen Zweitschlüssel und möchte jederzeit eine Kontrolle machen."

Also fällt wohl Deiner Meinung nach "jederzeit" niemals in die AZ, oder wie? Wie schon gesagt ... typischer Pickel halt.

"Was hingegen nicht möglich ist, ist dort Dinge über Nacht verschlossen zu lagern."

Woher kannst Du beurteilen, was möglich ist? Wir haben bei uns in der Firma Spinde ... für Arbeitsklamotten. Die Spinde kamen ohne Schlösser ... nach Hinweis an den AG hat dieser für jeden MA ein Schloss gekauft (man durfte sich sogar die Farbe aussuchen). Anschließend wurde festgelegt, wie das Namensschild auf dem Spind auszusehen hat (damit es einheitlich ist).

Jetzt könntest Du natürlich sagen: "es geht hier aber nicht um Deine Firma", aber dann würdest Du halt auch die Antwort bekommen:

"lies Dir mal mit etwas Verstand den Post des TE durch ... da steht rein gar nichts davon, das der TE seinen Schrank über Nacht leeren soll."

Aber naja (auch wenn ich mich wiederhole): typischer Pickel halt ... groß Krawall machen und nichts, aber auch rein gar nichts dahinter!

L
Locke69

30.09.2025 um 08:22 Uhr

Die frage ist doch erstmal, muss der Spind nach Feierabend geräumt werden. Sind die Spinde Personalisiert also einer einzigen Person zugeordnet. Wenn ja dann darf der Arbeitgeber nicht den Zweitschlüssel behalten den das würde gegen die Privatsphäre verstoßen. Eine Kontrolle des Spindes ohne Einverständnis des Arbeitnehmers ist auch nur bei Dringenden Verdacht auf eine Straftat erlaubt. (AZ: 2 AZR 546/12).Die verdeckte Ermittlung führt ferner dazu, dass dem Betroffenen vorbeugender Rechtsschutz faktisch verwehrt und nachträglicher Rechtsschutz erschwert wird.

S
Stuttgarter

02.10.2025 um 11:28 Uhr

Dieser celestro nervt sowas. Klar stimmt das "auch", weil du permanenten Blödsinn verbreitest!

Der Spint ist vom AG gestellt, dient der Arbeit und gehört dem AG! Klar kann der AG untersagen, dass der Schlüssel mit heim genommen wird, pack halt keine privaten Dinge rein.

C
celestro

02.10.2025 um 15:33 Uhr

Ach der kleine Troll ... wo habe ich denn eine Aussage zu "außerhalb der AZ" gemacht? Nirgends! Also ist wohl offensichtlich, wer hier Blödsinn verbreitet!

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