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Unterzählig ja oder nein ????

L
leik
Aug 2025 bearbeitet

in einem 11 Gremium ist ein Mitglied seit über 2 Jahre von seinem Aufgaben freigestellt worden. Das 11 Mitglied hat sich 2 Jahre nicht sehen lassen bei den Sitzungen bzw. bei den Abstimmungen.

Ist der Betriebsrat überhaupt vollzählig und somit Beschlussfähig?

Danke für Eure Antwort

28709

Community-Antworten (9)

C
celestro

17.08.2025 um 22:30 Uhr

Ist das eine BRM widerruflich freigestellt oder unwiderruflich? Und wovon freigestellt? Von der Arbeit?

A
Anyu

18.08.2025 um 11:22 Uhr

Ist das Mitglied von seinen vertraglichen Pflichten freigestellt und ist als BR zurückgetreten? Falls es nicht zurückgetreten ist, ist es weiterhin BR Mitglied und hat somit das Recht, an Sitzungen teilzunehmen bzw. seine BR Tätigkeit auszuführen.

L
leik

18.08.2025 um 14:17 Uhr

Also das Mitglied ist von seiner Arbeit als BR Mitglied seit über 2 jahre freigestellt worden , also von seiner Arbeit als BRM . Finde es nur etwas merkwürdig , man lässt sich wählen für ein Amt , und danach lässt man sich freistellen ohne was zu machen , komische Regelung

T
takkus

18.08.2025 um 14:28 Uhr

"das Mitglied ist von seiner Arbeit als BR Mitglied seit über 2 jahre freigestellt worden , also von seiner Arbeit als BRM ."-> er ist also freigestelltes Betriebsratsmitglied. Woher weißt du denn, dass er nie an Sitzungen teilnimmt?

Wenn er der Einzige ist der fehlt, ist das Gremium immer noch beschlussfähig.

Edit12:31 Uhr: hab in anderen Beiträgen gelesen, Du bist anscheinend BR- Mitglied. Dann müsstest Du eigentlich wissen, ob ihr beschlussfähig seid oder nicht, denn das muss der BRV ja zu jeder Sitzung feststellen. Deshalb muss ich meine Frage ändern: nimmt er wirklich nie an Sitzungen teil? Was macht er als freigestellter Betriebsrat denn sonst noch so?

G
GabrielBischoff

18.08.2025 um 15:06 Uhr

"das Mitglied ist von seiner Arbeit als BR Mitglied seit über 2 jahre freigestellt worden" - Das klingt für mich jetzt so als hätte er seit zwei Jahren keine Betriebsratstätigkeiten mehr gemacht, weil er ja "von seiner Arbeit als BR-Mitglied" freigesellt wurde - würde aber keinen Sinn ergeben.

Solang ordnungsgemäß geladen wurde, ist für die Vergangenheit alles okay. Die Frage ist halt, ob man eine Freistellung an ein Mitglied "verschwenden" möchte, dass in den Sitzungen nicht auftaucht.

Eine Freistellung kann ja ohne Gründe entzogen und neu verteilt werden, wenn ein entsprechender Beschluss eine Mehrheit kriegt.

K
krokodil

18.08.2025 um 15:42 Uhr

Ich habe ein Verständnisproblem. Wie kann man ein Betriebsratsmitglied von seiner Tätigkeit als Betriebsrat freistellen und vor allem , wer kann das ? Oder ist das Betriebsratsmitglied von seiner Arbeit freigestellt worden für den Betriebsrat und hat sich aber nicht auf den Sitzungen sehen lassen ? Dann sollte man überlegen dem BR Mitglied die Freistellung zu entziehen. Oder aber der Mitarbeiter wurde vom Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt und sitzt zu Hause und freut sich seines Lebens und möchte deshalb nicht mehr im Betrieb erscheinen auch nicht zu den Sitzungen. Stehe ich grad alleine auf dem Schlauch?

L
leik

18.08.2025 um 20:54 Uhr

Also ich meine es so ein Betriebsratsgremium hat 11 BRM
ein "Kollege" aus dem Gremium hat sich, freigestellt- seine Tätigkeit ruht über 2 Jahre und er hat seit dem NICHTS für den BR gemacht

sind wir denn in diesem Fall nicht unterzählig ????- kein Nachrücker da .

unser Betriebsrat soll11 Personen sein . sind aber zur Zeit nur 10 Personen .

noch Fragen ??

C
celestro

19.08.2025 um 00:05 Uhr

ein „ruhen lassen“ des BR-Amtes ist im Gesetz nicht vorgesehen. Man müsste genau prüfen, was das BRM damals gemacht / gesagt hat und ob das einem Rücktritt vom BR-Amt entspricht.

G
GabrielBischoff

19.08.2025 um 13:30 Uhr

Du siehst an der allgemeinen Verwirrung, dass das BetrVG nicht hergibt, dass man sich vom Amt freistellen lassen kann. Entweder ist man BR oder man tritt zurück.

Erstmal zu der Frage, wie ihr euch rechtskonform verhaltet. Wichtig ist, dass der Kollege immer zu den Sitzungen geladen wurde / wird. Ob er erscheint oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt.

Solange der Kollege nicht zurückgetreten ist, seid ihr erstmal vollzählig. Inwiefern ihr dieses Ding bis 2026 durchlaufen lasst, müsst ihr irgendwo unter euch klären.

Auch wenn es schade ist, wenn ihr die Plätze auch bei der kommenden Wahl nicht auffüllen könnte, erstmal keine Panik. Dann schrumpft es halt von 11 auf 9.

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