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Auswertung Zeitwirtschaft

B
BeR-2018
Jul 2025 bearbeitet

Unser Betriebsrat möchte wissen, ob im Betrieb das BEM korrekt umgesetzt wird.

Daher benötigen wir (regelmäßig) eine Auswertung mit den Mitarbeitern-Krankheitstagen.

Haben wir darauf ein Anrecht und auf welchen Paragraphen können wir uns berufen?

Kann der AG dies unter Hinweis auf "technisch nicht möglich" ablehnen?

Danke vorab!

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Community-Antworten (13)

M
Meph1977

16.07.2025 um 21:15 Uhr

§80 Abs. 1 Nr.1 (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; ... Abs. 2
  1. Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten; die Unterrichtung erstreckt sich auch auf die Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und umfasst insbesondere den zeitlichen Umfang des Einsatzes, den Einsatzort und die Arbeitsaufgaben dieser Personen. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören auch die Verträge, die der Beschäftigung der in Satz 1 genannten Personen zugrunde liegen. Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen.
C
Catweazle

16.07.2025 um 23:34 Uhr

Wenn ein BEM durchgeführt soll muss euch der AG natürlich beteiligen. Ob Lieschen Müller ein oder zwei Tage AU war müsst ihr nicht wissen.

R
rtjum

17.07.2025 um 10:25 Uhr

"Haben wir darauf ein Anrecht und auf welchen Paragraphen können wir uns berufen?" SGB IX, §167 (2) und natürlich BetrVG §80, wie schon oben erwähnt.

Wenn ihr ein Zeiterfassungssystem habt, kann dieses sicherlich die Krankentage auswerten also technisch unmöglich dürfte unmöglich sein.

Inwieweit der BR beim BEM zu beteiligen ist, ist wohl immer noch ein wenig umstritten, aber die grundlegende Vorgehensweise ist, m.M.n., sogar Einigungsstellenfähig.

Leider ist die Nichtdurchführung des BEM nicht sanktioniert, es erschwert einem AG halt die krankheitsbedingte Kündigung.

G
ganther

17.07.2025 um 11:41 Uhr

also die Herausgabe einer entsprechenden Liste ist entschieden:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-46-10/

Daraus kann man aber noch nicht ableiten, dass es eine Liste aller Krankheitstage gibt.

@rtjum BEM ist einigungsstellenfähig. Haben wir schon hinter uns. Das Ergebnis ist aber für den BR sehr ernüchternd, da das Gesetz hier den AG in der Uhr sieht und die Gestaltungsmöglichkeiten des BR sehr gering sind. Der AG hat die Einigungsstelle hart gespielt und so haben wir in der Einigungsstelle weniger bekommen, als der AG zuvor angeboten hatte. Wir waren nicht der einzige Betrieb bei uns im Haus der da in die Einigungsstelle gegangen ist, daher kann ich auch sagen, dass es nicht am Einigungsstellenvorsitzenden gelegen hat. Ergebnis war überall nahezu deckungsgleich

M
Meph1977

17.07.2025 um 12:31 Uhr

Es kommt da wie immer drauf an wie man das Begründet. Wenn man nur gucken will ob das BEM gemacht wird dann reicht eine Liste auf der die Personen die länger als 6 Wochen krank waren im Jahreszeitraum drauf stehen. Wenn ich aber gucken will ob es in bestimmten Abteilungen Häufungen an Krankheitstagen gibt dann brauch ein eine Liste von allen MA und nicht nur wie lange die Krank waren sondern auch wie alt die sind ob Behinderungen vorliegen und natürlich in welcher Abteilung die arbeiten.

Zu gucken ob gesundheitliche Risikien für MA bestehen und Vorschläge zu machen wie man die minimieren kann gehört auch zu den Aufgaben des BR.

R
rtjum

17.07.2025 um 12:38 Uhr

"@rtjum BEM ist einigungsstellenfähig. Haben wir schon hinter uns. Das Ergebnis ist aber für den BR sehr ernüchternd, da das Gesetz hier den AG in der Uhr sieht und die Gestaltungsmöglichkeiten des BR sehr gering sind." Ja, das wollte ich mit "grundlegende Vorgehensweise" auch ausdrücken.

"Wenn ich aber gucken will ob es in bestimmten Abteilungen Häufungen an Krankheitstagen gibt dann brauch ein eine Liste von allen MA und nicht nur wie lange die Krank waren sondern auch wie alt die sind ob Behinderungen vorliegen und natürlich in welcher Abteilung die arbeiten." ich denke dafür reicht erstmal eine Liste aller Krankheitstage nach Abteilung, wenn da dann Auffälligkeiten sind dann geht man tiefer rein.

M
Meph1977

17.07.2025 um 13:56 Uhr

Die Häufung kann ja auch aufgrund der Altersstruktur der Abteilung auftreten oder auch normal erscheinen weil in der Abteilung überwiegend junge Mitarbeiter sind. Kommt dann natürlich auch auf den Betrieb an. Bei 20-30 Mitarbeitern werd ich so ne detailierte Liste kaum brauchen. Bei 500 sieht die Sache schon anders aus.

G
ganther

17.07.2025 um 14:06 Uhr

Trotzdem brauchst du keine Liste mit Namen

M
Meph1977

17.07.2025 um 14:23 Uhr

Da sind wir dann wieder beim BEM ohne Namen kann ich nicht kontrollieren ob bei den Betreffenden Personen mit mehr als 6 Wochen krank im Jahrezeitraum auch ein BEM angeboten wurde also müssen diese drauf stehen. Natürlich kann der AG da 2 verschiedene Listen machen wird er aber in der Regel nicht. Weil mach ja Arbeit.

R
rtjum

17.07.2025 um 15:10 Uhr

"Da sind wir dann wieder beim BEM ohne Namen kann ich nicht kontrollieren ob bei den Betreffenden Personen mit mehr als 6 Wochen krank im Jahrezeitraum auch ein BEM angeboten wurde also müssen diese drauf stehen." Das hat das BAG ja auch so entschieden (siehe die Entscheidung, die ganther gepostet hat)

B
BeR-2018

17.07.2025 um 16:33 Uhr

Also es kommt in unserem Betrieb immer wieder vor, dass wir auf Mitarbeite treffen, denen kein MEM angeboten wurde. Da kommen bei über 1000 Mitarbeitern schon eine ganze Reihe an Kolleginnen und Kollegen zusammen. Natürlich brauchen wir die Namen, was sollen wir denn sonst damit anfangen? Wir hängen die Liste im Anschluss ja nicht aus und sind ohnehin zum Stillschweigen verpflichtet.

Danke für Eure Antworten. Sie haben uns sehr geholfen!

G
ganther

17.07.2025 um 17:40 Uhr

du hast eine Liste mit Namen zu bekommen, von Mitarbeitenden die im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Aber du brauchst für die Überwachungspflicht nicht eine Übersicht über alle Fehlzeiten aller MA mit Namen

B
BeR-2018

17.07.2025 um 17:44 Uhr

Alles klar! Stimmt, das wäre nicht im Sinne der Sache... Danke ! :-)

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