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Keine einladung bewerbungsgespraech mit gdb 50

M
Miranda1277
Mrz 2025 bearbeitet

Ich habe einen gdb von 50 und habe mich im oeffentlichen Dienst beworben. Ich besitze die Ausbildung zur Fremdsprachensekretaerin (2 jährig). Die anvisierte Stelle (bis entgeltgruppe 8, was mein jetziges Gehalt auch schon ist) fordert lediglich eine Ausbildung zur Kauffrau Büro Kommunikation (3 Jahre) ich habe jedoch mehrere Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst auf eine ähnliche Stelle. Alle anderen Anforderungen erfülle ich. Auf Nachfrage warum eine absage und nicht mal eine Einladung kam sagte man mir das liege daran dass meine Ausbildung nur 2 Jahre ging. Meine Berufserfahrung von mehreren Jahren im öffentlichen Dienst würde nicht zählen. Ich fühle mich Diskriminiert, ist es tatsächlich so dass eine 2 jährige Ausbildung gleich als fachlich ungeeignet anzusehen ist? Zumal die Tätigkeiten die selben sind wie bei der Kauffrau für buerokommunkation.

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Community-Antworten (8)

K
Kehler

24.03.2025 um 09:15 Uhr

Wenn eine Kaufrau Büro Kommunikation gesucht wird und du dies nicht erfüllst, da du eine Fremdsprachensekretärin bist, dann ist das keine Diskriminierung.

Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

C
celestro

24.03.2025 um 10:26 Uhr

Ob hier eine Einladung hätte ausgesprochen werden müssen, kann vermutlich nur ein Anwalt seriös beurteilen.

G
ganther

24.03.2025 um 11:12 Uhr

du bewegst dich ja im Bereich von § 165 SGB IX. Öffentliche Arbeitgeber haben dadurch erweiterte Pflichten. Es geht hier ja darum, ob die Eignung OFFENSICHTLICH fehlt. Ein RA kann dich sicher beraten, ob eine Klage an der Stelle Sinn macht. Kommt halt darauf an, was du mit einer evtl Klage überhaupt bezweckst. Die Stelle wirst du so trotzdem nicht erhalten

R
RudiRadeberger

24.03.2025 um 19:11 Uhr

@Miranda1277: Warze ignorieren...

K
Kehler

25.03.2025 um 09:35 Uhr

"abgefuckte kranke Gesellschaft! "

du bist das beste Beispiel dazu.

A
alraune

25.03.2025 um 16:21 Uhr

Gefordert ist :Ausbildung zur Kauffrau Büro Kommunikation (3 Jahre) Steckbrief planet berufe.de Kaufleute für Büromanagement führen organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten aus. Sie erledigen z.B. den Schriftverkehr, entwerfen Präsentationen, beschaffen Büromaterial, planen und überwachen Termine, bereiten Sitzungen vor und organisieren Dienstreisen. Auch unterstützen sie die Personaleinsatzplanung und kaufen externe Dienstleistungen ein. Zudem betreuen sie Kunden, wirken an der Auftragsabwicklung mit, schreiben Rechnungen und überwachen Zahlungseingänge. Im öffentlichen Dienst unterstützen sie Bürger/innen z.B. bei der Antragstellung, klären Anliegen und Zuständigkeiten und wirken an der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mit

Du hast: die Ausbildung zur Fremdsprachensekretaerin (2 jährig) Steckbrief planet berufe.de Fremdsprachensekretäre und ‑sekretärinnen führen alle in einem Sekretariat üblichen Arbeiten aus, vor allem solche, für die Fremdsprachenkenntnisse benötigt werden. Sie erledigen die fremdsprachige oder deutsche Korrespondenz, verfassen Protokolle und Berichte, führen fremdsprachige Telefonate und verwalten Schriftgut sowie Fachinformationen. Fremdsprachensekretäre und ‑sekretärinnen arbeiten eng mit Führungskräften zusammen. Sie organisieren Dienstreisen und planen Geschäftstermine. Bei Empfängen und Besuchen ausländischer Gäste kümmern sie sich um den organisatorischen Ablauf und übernehmen einfache Dolmetschertätigkeiten.

Ich sehe da durchaus keine Diskriminierung, es sind zwei unterschiedliche Ausbildungsberufe , die unterschiedlich lange dauern.

C
celestro

25.03.2025 um 17:32 Uhr

Wir als Laien sollten hier mEn keine "Wertungen" vornehmen.

Hinzu kommt:

"Durch die Bestimmung des Anforderungsprofils für einen Dienstposten legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest (vgl. Senat 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 32 f., aaO). Das Anforderungsprofil muss die objektiven Anforderungen der Stelle abbilden. Die Ausschreibung dient der Absicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs potenzieller Bewerber. Für das Auswahlverfahren bleibt die Dienstpostenbeschreibung verbindlich. Die Funktionsbeschreibung des Dienstpostens bestimmt objektiv die Kriterien, die der Inhaber erfüllen muss (Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 80)."

Ich würde sagen, da braucht es etwas mehr als nur "wir suchen ... Ausbildung zur Kauffrau Büro Kommunikation" ... hat die Ausbildung nicht = aussortieren.

MD
Mira da1277

25.03.2025 um 18:06 Uhr

@celestro: das ist die Frage. Größtenteils sind die Meinungen ja dass es eben genau die Ausbildung sein muss sonst wirst du aussortiert. Wobei es dem ag tatsächlich auf die 3 jährige Ausbildung geht. Auf Nachfrage wurde gesagt mindestens 3 jährige Ausbildung, in der Stellenanzeige Verwaltungsangestellte oder Kauffrau für buerokommunikation. Was dann wiederum bedeuten würde jede andere 3 jährige kaufmännische Ausbildung wäre auch in die engere Wahl gekommen. Etwas widersprüchlich

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