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Seminarteilnahme

B-6
BR - 61
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo, ich bin seid 2011 Mitglied im BR. Nun 1,5 Jahre vor meinem Renteneintritt. Bin jetzt BR-Vorsitzender. Mein Geschäftsführer lehnt nun meine beantragten Seminare mit der Begründung des Renteneintritts ab. Was nun. Ist dies gerechtfertigt?

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Community-Antworten (11)

M
Moreno

05.03.2025 um 10:54 Uhr

Nein natürlich nicht. Du musst ja noch 1,5 Jahre arbeiten! Sonst könnte man ja auch alle Seminare ablehnen weil die nächste Wahl ja in einem Jahr ist.

T
takkus

05.03.2025 um 10:57 Uhr

Ich muss leider mal ein wenig provokant antworten: Du bist seit 2011 im BR und nun auch noch Vorsitzender uns stellst die Frage, ob Dein GF Beschlüsse des BR ablehnen darf? Nun ja....

Der GF kann nichts ablehnen. Er kann beim ArbGer die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse und die Notwendigkeit der WB feststellen lassen. Über ein Einigungsstellenverfahren kann er sich mit dem BR über die zeitliche Lage einigen wenn es dazu Meinungsverschiedenheiten gibt. Aber etwas ablehnen was der BR beschlossen hat.....

M
Moreno

05.03.2025 um 11:22 Uhr

Takkus er fragte ja weil er in 1,5 Jahren in Rente geht...die Situation hatte er ja 2011 nicht ;-)

OH
Olav HB

05.03.2025 um 12:18 Uhr

Grundsätzlich gilt, dr BR muss die Erforderlichkeit der Fobi einsehen und entsprechend beschließen zu diesem Fobi zu entsenden. Zweifelt der AG die Erforderlichkeit an, kann er zunächst die Freistellung für den Kosten verweigern. Macht er das rechtzeitig vor der Fobi geht der BR entweder in der Einigungsstelle oder beantragt (wenn es dringend ist) ein einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht. Je näher die Fobi zum (voraussichtlichen) Ende desto beserarente des BR zur Erforderlichkeit sein müssen. In diesem Fall sehe ich das aber gelassen, es ist mehr als ausreichend Zeit bis zum Ende des Mandats.

Ist keine Zeit für eine Klärung vorab, geht man anschließend in ein Beschlussverfahren. Hier machen sowohl der BR die Freistellung von Seminarkosten geltend als auch das betreffende BRM die für die Dauer der Fobi angefallene Arbeitszeit sowie Fahrkosten geltend.

Für die Erforderlichkeit können viele Faktoren sprechen. So können z.B. bevorstehende Betriebsänderungen ein wichtigen Grund sein eine Fobi zu besuchen, oder ein geänderte Rechtslage (war bei mit nach der Änderung des BetrVG so). Ein Grundlagenseminar BetrVG 1 wäre dagegen nach der bereits geleistete Zeit im BR schwerer zu begründen.

M
Meph1977

05.03.2025 um 12:34 Uhr

Die Einigungsstelle ist nur für den Zeitpunkt der Schulung zuständig bei der Frage der Erforderlichkeit hat sie keinerlei Entscheidungskompetenz ansonsten stimmt das von Olav HB aber.

L
Locke69

06.03.2025 um 11:58 Uhr

Bei Schulung nach §37 Abs.6 kann nur der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen. Dem Betriebsrat bleibt nur die Möglichkeit des Beschlussverfahrens um die Kostenübernahme zu erwirken.

P
ParagraphXY

13.03.2025 um 10:58 Uhr

Bei Grundlagenseminaren werdet ihr immer gewinnen, das steht außer Diskussion. Erforderliche (aber nicht Grundlagen-)Seminare müssen von euch im Vorfeld sehr gut begründet werden.

Wir haben vor dem Arbeitsgericht leider die Erfahrung machen müssen, dass Arbeitgeber oft sehr gute Anwälte haben und haben zwei Verfahren verloren.

F
fantil

14.03.2025 um 08:58 Uhr

Zitat BR-61: "Mein Geschäftsführer lehnt nun meine beantragten Seminare mit der Begründung des Renteneintritts ab."

Was sind denn das für Seminare? Schulungen für den BR? Die Grundlagenschulungen solltest du nach 14 Jahren ja schon alle hinter dir haben.

Seit wann bist du BRV?

K
Kehler

14.03.2025 um 09:29 Uhr

"Die Grundlagenschulungen solltest du nach 14 Jahren ja schon alle hinter dir haben."

Und deshalb darf man die Grundlagenschulungen nicht mehr machen? Weil er schon 14 Jahre im Amt ist?

F
fantil

14.03.2025 um 09:36 Uhr

Zitat Kekler: "Und deshalb darf man die Grundlagenschulungen nicht mehr machen? Weil er schon 14 Jahre im Amt ist?"

Wer behauptet denn so was?

C
celestro

14.03.2025 um 17:17 Uhr

"Bin jetzt BR-Vorsitzender."

Wenn das bedeutet, das Du jetzt gerade neu BRV geworden bist, dürftest Du mEn einen Anspruch auf ein Seminar haben, das Dich für diese Aufgabe "ausbildet".

Und die Grundlagenseminare ... also da ändert sich auch in 14 Jahren mal etwas. Ein Ra hat uns mal gesagt, das man die auch durchaus nochmal auffrischen darf.

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