Veränderte Geschäftsordnung und neue Termine Außerhalb der Sitzung
Guten Abend,
vor kurzem hatten wir die Situation das wir einen neuen BRV einsetzen mussten. Soweit so gut, kurz darauf wurde die Geschäftsordnung geändert, mit Verweis und § Zusatzs, das zukünftig BR Sitzungen und ZUSÄTZLICHE Termine statt finden werden, die alle Pflicht sein sollen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob so ein Zusatz das auch NICHT Offizielle BR Sitzungen, also nur normale Treffen / Meetings auch als Pflicht geltend gemacht werden können, wie es die BR Sitzung ist. Letzteres steht außer Frage, und da freue ich mich wenn auch jedes mal drauf.
Nur diese Passus, zusätzliche Pflichten in die GO einzubauen, finde ich etwas fragwürdig und frage mich ob das so geht. Abseits davon das ich die gesamte GO nicht für Valide halte, da falsch unterschrieben.
Was denkt ihr dazu?
Community-Antworten (15)
19.02.2025 um 20:51 Uhr
Die Geschäftsordnung kann dir keinerlei Vorschriften auferlegen wie du dein Amt als BR ausübst. Deine Pflichten sind bereits gesetzlich festgelegt und können durch ein Geschäftsordnung nicht erweitert oder eingeschränkt werden es sei denn es ist für den speziellen Fall gesetzlich vorgesehen das der BR per Beschluss etwas anderes festlegen darf.
19.02.2025 um 21:04 Uhr
Von was für Terminen reden wir hier? Du schreibst: "normale Treffen / Meetings" ... darunter kann ich mir gerade rein gar nichts vorstellen.
Grundsätzlich ... die BRM führen ihr Amt eigenverantwortlich. Termine wie die BR-Sitzung sind qua Gesetz bereits Pflicht. Andere Dinge als die im Gesetz bereits verpflichtenden, kann der BR meiner Meinung nach nicht "verpflichtend machen".
19.02.2025 um 21:12 Uhr
Zusatztermine dienen zur Vorbereitung auf bevorstehende Sitzungen, aber da sehe ich eh die Pflicht des Ehrenamts das ich mich entsprechend individuell auf die Sitzung vorbereite und somit nicht gezwungen werden kann, per § in der GO, an Vorbereitungsterminen für eine Sitzung teilzunehmen.
Also liege ich hier durchaus richtig, das dies nicht so unbedingt geht wie gedacht oder?
19.02.2025 um 21:15 Uhr
Verstehe, danke euch!
Es sind Vorbereitungstermine auf bevorstehende Themen in den Sitzungen. Hier ist gedacht vom BRV, sich vorab verpflichtend in einem ganz normalen treffen auf die Sitzung vorzubereiten. Aber ich verstehe das BetrVG eben auch so, das ich das so oder so tun muss und auch will. Und dafür brauch ich kein weiteres treffen oder ähnliches als Pflicht als das was ihr sagt, es eh im BetrVG gesetzt ist.
20.02.2025 um 00:17 Uhr
"Hier ist gedacht vom BRV, sich vorab verpflichtend in einem ganz normalen treffen auf die Sitzung vorzubereiten."
Ich denke, es könnte hier ggf. sogar zu einem Konflikt mit dem Gesetz kommen. Ein BRM kann sich durchaus beim AG abmelden und sich "auf die Sitzung vorbereiten". ABER ... die BRM sind sehr unterschiedlich in "den Themen drin". Das also ALLE BR-Mitglieder die gleiche Vorbereitung brauchen ist eher unwahrscheinlich. Das könnte im schlimmsten Fall als Arbeitszeitbetrug gesehen werden.
20.02.2025 um 07:09 Uhr
Hallo, vielleicht solltet ihr euch mal mit dem Thema "Betriebsausschuss" beschäftigen. Denn dieser Ausschuss macht vorbereitende Arbeiten, um die Sitzungstermine strukturiert abarbeiten zu können.
Aber das geht erst ab 9 BR- Mitgliedern. Solltet ihr weniger sein, könnten sich eventuell 2-3 BRM treffen, um die vorbereitenden Aufgaben durchzuführen. Und wenn dann rechtzeitig in der Einladung die Themen angesprochen werden, welche behandelt werden sollen, kann sich jedes Mitglied gut auf die Sitzung vorbereiten. Und die BRM, die die Sitzung vorbereiten haben dadurch auch die Möglichkeit, Infos vom AG und den Kollegen vorab einzuholen.
Aber das waren auch bei uns wachsende Prozesse. Durch die Regelmäßigkeit der vorbereitenden Treffen hat sich der AG auch daran gewöhnt.
20.02.2025 um 09:31 Uhr
ist denn die GO im Gremium neu beschlossen worden und was sagen die anderen BRM dazu?
20.02.2025 um 10:53 Uhr
Gibt es da eine Hintergrundgeschichte zu? Das klingt für mich ein bisschen so, als hätte es Beschwerden gegeben, dass die BRM schlecht vorbereitet zur Sitzung erscheinen.
Generell kann dem einzelnen BRM nicht vorgeschrieben werden, wann es sich wie oder ob überhaupt für die Vorbereitung auf die Sitzung freistellt.
Info was in eine GO kommt und was nicht gibt es auch auf den Seiten der WAF. https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsarbeit/geschaeftsordnung
20.02.2025 um 12:39 Uhr
Man könnte auch die Betriebsratssitzung 30-60 minuten früher starten lassen und in dieser Zeit lesen alle die notwendigen Informationen für die Betriebsratssitzung. So ist sichergestellt das jeder vorab Ruhe hatte und alle Infos erhalten hat. Einige große US-Tech Firmen machen das so für ihre Meetings, weil das zu besseren Entscheidungen führt.
21.02.2025 um 08:53 Uhr
Wer hat denn die GO geändert? Soweit ich weiß geht das nur durch Beschluss im Gremium.
21.02.2025 um 08:53 Uhr
Wer hat denn die GO geändert? Soweit ich weiß geht das nur durch Beschluss im Gremium.
21.02.2025 um 11:16 Uhr
Die GO ist ein Gremiumsbeschluss, keine Vorgabe des BRV, der sowieso nicht mehr zu sagen hat wie alle andere BRM.
BR-Tätigkeit außerhab der Arbeitszeit ist nur dann erforderlich, wenn es aus betriebliche Gründe nicht anders möglich ist (z.B. drei-Schicht mit Sitzungen am Tag wobei es BRM mit Spät oder Nachtschicht gibt). Die GO kann und darf dies nicht vorschreiben.
Was ich allerdings nachvollziehen kann ist, dass einzelne BRM (worunter der BRV) sich ärgert, wenn es eine Sitzung gibt und Leute dann anfangen zu diskutieren über Vorlagen, die sie nicht einmal gelesen haben. Leider kann man das nicht ändern, nicht jedes BRM nimmt sein Mandat so ernst, dass er sich auf eine Sitzung vorbereitet, wobei man auch schauen muss ob vielleicht ein Vorgesetzten meint, "das ist jetzt nicht erforderlich, keine BR-Tätigkeit sondern normaler Arbeit..." wenn es um die Vorbereitung zur Sitzung geht.
28.02.2025 um 11:00 Uhr
Ich erhalte seit 21.02.2025 10:16 Uhr keine neuen Nachrichten aus dem gesamten Forum!
Was ist hier los?
04.03.2025 um 18:01 Uhr
Software kaputt!
05.03.2025 um 14:25 Uhr
Hallo zusammen, danke für den Hinweis. Wir sind bereits an der Behebung der Thematik dran.
Viele Grüße, Euer Marketing-Team der W.A.F.
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