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Was ist wenn nach Betriebsübernahme Arbeitsvertrag fehlt

H
HALSÜBERKOPF
Jan 2025 bearbeitet

Eine Kollegin hat eine Kopie ihres Arbeitsvertrages in der Personalabteilung angefordert. Dort existiert keiner. Aufgrund von Arbeitszeitverkürzung ist das aufgefallen. Der Arbeitgeber fordert jetzt eine Kopie von der Kollegin. Muss sie diese herausgeben?

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Community-Antworten (3)

H
hamsterpups

30.01.2025 um 09:27 Uhr

Sie muss gar nichts, aber wovor hat sie denn Angst? Es sollte eigentlich auch im Interesse des AN sein, dass der AG einen Arbeitsvertrag (wenn auch nur in Kopie) vorliegen hat.

C
celestro

30.01.2025 um 11:02 Uhr

"Sie muss gar nichts,"

Da bin ich mir nicht so sicher. Aber richtig ist natürlich, das der AN ein Interesse daran haben sollte, das der AG einen AV vorliegen hat.

J
jutti1965

30.01.2025 um 12:24 Uhr

Bei einer Betriebsübernahme nimmt der MA seinen AV mit zum neuen AG der dort nicht seine Gültigkeit verliert sondern weiter besteht in allen Punkten. Es ist also im Interesse der Kollegin ihren AV dem neuen AG zu geben.

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