W.A.F. LogoSeminare

Auskunft über Kündigungsgründe von BR an AN

M
Momoko31
Jan 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

Muss der Betriebsrat einem AN in vollem Umfang Auskunft darüber geben, welche Gründe dem Betriebsrat seitens des AG zur beabsichtigen Kündigung mitgeteilt wurden, wenn der AN dies vom BR verlangt? Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine Kündigung während der Probezeit bzw.zum Ende der Probezeit. Danke für Eure Antworten

26608

Community-Antworten (8)

R
RudiRadeberger

17.01.2025 um 08:56 Uhr

Warum sollte man sich Floskeln wie „hat sich nicht bewährt“ antun?

Vielmehr als ein solches personenbezogenes Werturteil muss bei eine Probezeitkündigung auch in der Anhörung des BR nicht geäußert werden.

Um deine Frage zu beantworten: nein, dass muss der Betriebsrat nicht. Der AN darf sich hier jedoch gerne an den AG wenden und sich oben erwähnte Floskel abholen.

M
Momoko31

17.01.2025 um 09:10 Uhr

Danke für die Rückmeldung. Der Betroffene MA war bei seinem vorherigen AG wohl auch im BR und meinte, ihm würde diese Auskunft in vollem Umfang zustehen. Mich hat das irritiert und ich war mir tatsächlich nicht mehr sicher ob das wirklich so ist. Der BR hatte in dem Fall von einem persönlichen Gespräch mit dem MA abgesehen, da die Gründe sehr ausführlich vom AG dargelegt wurden und auch plausibel waren. Zudem sollte der BR zwar ein Gespräch führen mit einem AN, aber es ist ja keine Pflicht meines Wissens nach und in anderen Fällen hat der BR auch Gespräche geführt. Der AG selber vertritt die Philosophie, dass dem AN auch bei einer Probezeitkündigung die Gründe mitgeteilt werden. Das ist auch geschehen. Ich denke der Betroffene sucht hier nach einer Möglichkeit, dem BR und AG etwas anzuhängen um auf eine mögliche Unwirksamkeit der Kündigung abzuzielen.

A
AnnaB

17.01.2025 um 09:45 Uhr

Nein. Wahrscheinlich hat der BR nicht mal Gründe vorliegen, weil während der Probezeit keine angegeben werden müssen

G
GabrielBischoff

17.01.2025 um 10:41 Uhr

Das ist so nicht ganz korrekt, der Betriebsrat muss unter Angabe von Gründe angehört werden. Hierbei kann es sich aber auch um subjektive Wertungen handeln, in der Praxis ist also nur angreifbar, wenn es überhaupt keine Angaben gibt. (BAG v. 16.9.2004 - 2 AZR 511/03)

M
Momoko31

17.01.2025 um 13:23 Uhr

Es hat definitiv ein Gespräch zwischen AG und AN stattgefunden in welchem ihm die Kündigungsgründe mitgeteilt wurden. In einer BR-Sitzung wurde dem BR auch ausführlich mitgeteilt durch den AG wieso es zur Kündigung kommt. DerAN fordert jetzt vom BR eine vollumfängliche Antwort zu den Gründen, da es sein Recht wäre diese Auskunft zu bekommen. Ich denke aber hier geht es darum das Haar in der Suppe zu finden und evtl.Unstimmigkeiten zu finden zwischen den Aussagen damit er ZUM Anwalt gehen kann um die Kündigung anzufechten. Der AN war selber mal im BR, daher irritierte die konsequente Forderung nach Informationen zu den Gründen. Ich glaube nicht dass der BR dem AN diese Auskunft geben muss...

D
Damei81

17.01.2025 um 15:01 Uhr

@RudiRadeberger: der AG ist nicht verpflichtet dem AN einen Grund anzugeben!

Ob der BR muss ich rechtlich fraglich, aber er darfen den MA hören

§102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG: Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören

ob das jetzt bei einer Wartezeitkündigung, nicht Probezeitkündigung, sinnvoll ist, ist erstmal dahingestellt

C
celestro

17.01.2025 um 15:15 Uhr

"@RudiRadeberger: der AG ist nicht verpflichtet einen Grund anzugeben!"

siehe Post direkt vor Deinem ... hat der AG dem BR keinen Grund genannt, fliegt ihm die Kündigung um die Ohren.

D
Damei81

17.01.2025 um 15:41 Uhr

ich hatte es etwas undeutlich geschrieben.

Meine Aussage auf die Aussage von RudiRadeberger :"Der AN darf sich hier jedoch gerne an den AG wenden und sich oben erwähnte Floskel abholen. "

Ich meinte der AG muss dem AN keine Gründe nennen, asser bei einer ausserordentlichen, dann auf Nachfrage!

Ihre Antwort