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Mitbestimmung BR / "Outsourcing"

L
Laura12345
Jan 2025 bearbeitet

Die GF von Unternehmen A (mit Betriebsrat) möchte eine neue Stelle besetzen. Da aus ihrer Sicht die Entgeltstruktur zu begrenzt ist, soll der/die neue Mitarbeitende in Unternehmen B (nahezu identische GF, kein Betriebsrat) angestellt werden, inkl. Anreizsystem/Boni, die in Unternehmen A (kein Tarifvertrag) nicht gezahlt werden.

Gleichzeitig soll diese/r Mitarbeitende Person allein in Unternehmen A eingesetzt werden und dort auch Personalverantwortung übernehmen.

Gibt es Möglichkeiten des BR von Unternehmen A diesen Vorgang zu beeinflussen?

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Community-Antworten (2)

M
Muschelschubser

14.01.2025 um 17:44 Uhr

Also ich sehe die Mitbestimmung eventuell auch dann gegeben, wenn der MA organisatorisch komplett in Unternehmen A eingegliedert ist und auch dort seine Weisungen erhält. Immerhin liegt die Personalverantwortung bei der selben GF. Details müsste man in der vertraglichen Konstellation prüfen. Ist Unternehmen B z.B. wie ein Tochterunternehmen zu sehen? Wenn die Verquickungen zu komplex sind, lasst mal einen Arbeitsrechtler drüberschauen.

G
ganther

15.01.2025 um 18:05 Uhr

es hört sich nach einer Eingliederung in Betrieb A an und damit hat man nach 99 BetrVG ein MBR bei der Einstellung. Dass der AG so vorgeht und ggf. höhere Vergütung dadurch zahlt, werdet ihr am Ende nicht beeinflussen

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