Erstellt am 01.06.2012 um 18:50 Uhr von jobweg
Der BR sollte sich dringend schlau machen. Denn man kann ggf Outsoursing verhindern. Es gibt hier durchaus Moeglichkeiten. BR konnten hier schon per Beschlussverfahren was erreichen.
Erstellt am 01.06.2012 um 19:02 Uhr von Paddy
Beim Outsoursing ist (soweit ich das weiß) der BR gar nicht mit im Boot und kann somit auch nichts dagegen tun.
Ich lasse mich aber gerne belehren.
Schlau machen würde ich mich in jedem Falle, denn hinterher geht nix mehr.
Ich hoffe Arbeitfutsch hat Recht !!!!!!
Erstellt am 01.06.2012 um 19:39 Uhr von jobweg
Lest mal hier
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/5547_vorsicht-beim-outsourcing-ist-ihr-betriebsrat-zu-beteiligen-/
auch einmal einfach google
beteiligung fes BR bei outsuorsing
BR sollten dringend auf entsprechende Seminare
Erstellt am 01.06.2012 um 20:16 Uhr von Paddy
" Die Mitbestimmung sieht in dieser Fallkonstellation so aus, dass Sie zunächst über Ihre Outsourcing-Pläne informieren müssen. Danach prüft der Betriebsrat, ob und inwieweit die internen Arbeitsabläufe oder Arbeitsplätze betroffen sind. Nur wenn tatsächlich Personalabbau in größerem Umfang von dieser Outsourcing-Maßnahme ausgeht, hat Ihr Betriebsrat weitergehende Mitbestimmungsrechte, etwa Anspruch auf einen Interessenausgleich und Sozialplan "
Also nur bei Stellenabbau. Wenn jedoch komplett ausgesourst wird ist mit der Mitbestimmung jedoch nicht viel los und so bleibt es dann wohl NUR bei der Informationspflicht des AG. .......Leider !!!
Erstellt am 01.06.2012 um 21:08 Uhr von jobweg
Paddy
wenn komplet outgesuorst wird ist doch erst Recht Stellenabbau. Dann hat man ein Ergebnus wie nun bei Schlecker. Es gibt ein Urteil, da wurde genau aus diesem Grunde dem AG das Outsuorsing untersagt.
Erstellt am 02.06.2012 um 06:30 Uhr von NoPain
@jobweg,
Es gibt ein Urteil, da wurde genau aus diesem Grunde dem AG das Outsuorsing untersagt.
Kannst Du das AZ dieses Urteil bitte nennen? Vielen Dank!
@all,
Outsourcing ist ein anderes Wort für Werkverträge und u.U. ist das dann auch mit Betriebsänderungen verpflechtet, § 111 BetrVG.
Erstellt am 02.06.2012 um 09:29 Uhr von gironimo
Wer als BR nur handelt, wenn er ein erzingbares oder erstreitbares Recht auf seiner Seite weiß, hat aus meiner Sicht seine Aufgabe falsch verstanden.
Selbst wenn es hier rechtliche Ansatzpunkte gibt (schon bei der Einstellung aus § 99 BetrVG) oder wie NoPain hinweist auch zum Thema Betriebsänderung u.s.w. - scheint mir hier eine gezielte betriebpolitische Öffentlichkeitsarbeit des BR äußerst wichtig.
> Erdenbürger - Dein Problem dürfte sein, Deine BR-Kollegen aus der "da kann man nix machen-Mentalität" herauszuholen. Mach Dich zu dem Thema schlau und versuche es immer wieder.