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Outsourcing und der BR schaut zu

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Erdenbürger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Ratgeber,  Bei uns soll ein Outsourcing Manager eingestellt werden. Leider hat die Mehrheit unserer BR Mietglieder nichts weiter dazu gefragt oder sich kaum dafür interessiert und der Personalausschuss zeigt auch wenig Interesse etwas zu sagen oder zu unternehmen. Sicher ist mir bewusst, dass man letztendlich nichts dagegen machen kann, doch denke ich, dass wir als BR die Aufgabe schon hätten zu hinterfragen, was der Outsourcing Manager genau auslagern soll und welche Abteilungen und Mitarbeiter davon betroffen sind, auch sollten wir doch die möglichen betroffenen Mitarbeiter darüber informieren oder? Sieht ihr das anders und wenn ja was könnte und sollte ein BR dagegen machen?

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Community-Antworten (7)

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jobweg

01.06.2012 um 20:50 Uhr

Der BR sollte sich dringend schlau machen. Denn man kann ggf Outsoursing verhindern. Es gibt hier durchaus Moeglichkeiten. BR konnten hier schon per Beschlussverfahren was erreichen.

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Paddy

01.06.2012 um 21:02 Uhr

Beim Outsoursing ist (soweit ich das weiß) der BR gar nicht mit im Boot und kann somit auch nichts dagegen tun.

Ich lasse mich aber gerne belehren. Schlau machen würde ich mich in jedem Falle, denn hinterher geht nix mehr. Ich hoffe Arbeitfutsch hat Recht !!!!!!

J
jobweg

01.06.2012 um 21:39 Uhr

Lest mal hier http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/5547_vorsicht-beim-outsourcing-ist-ihr-betriebsrat-zu-beteiligen-/

auch einmal einfach google

beteiligung fes BR bei outsuorsing

BR sollten dringend auf entsprechende Seminare

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Paddy

01.06.2012 um 22:16 Uhr

" Die Mitbestimmung sieht in dieser Fallkonstellation so aus, dass Sie zunächst über Ihre Outsourcing-Pläne informieren müssen. Danach prüft der Betriebsrat, ob und inwieweit die internen Arbeitsabläufe oder Arbeitsplätze betroffen sind. Nur wenn tatsächlich Personalabbau in größerem Umfang von dieser Outsourcing-Maßnahme ausgeht, hat Ihr Betriebsrat weitergehende Mitbestimmungsrechte, etwa Anspruch auf einen Interessenausgleich und Sozialplan "

Also nur bei Stellenabbau. Wenn jedoch komplett ausgesourst wird ist mit der Mitbestimmung jedoch nicht viel los und so bleibt es dann wohl NUR bei der Informationspflicht des AG. .......Leider !!!

J
jobweg

01.06.2012 um 23:08 Uhr

Paddy

wenn komplet outgesuorst wird ist doch erst Recht Stellenabbau. Dann hat man ein Ergebnus wie nun bei Schlecker. Es gibt ein Urteil, da wurde genau aus diesem Grunde dem AG das Outsuorsing untersagt.

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NoPain

02.06.2012 um 08:30 Uhr

@jobweg,

Es gibt ein Urteil, da wurde genau aus diesem Grunde dem AG das Outsuorsing untersagt.

Kannst Du das AZ dieses Urteil bitte nennen? Vielen Dank!

@all,

Outsourcing ist ein anderes Wort für Werkverträge und u.U. ist das dann auch mit Betriebsänderungen verpflechtet, § 111 BetrVG.

G
gironimo

02.06.2012 um 11:29 Uhr

Wer als BR nur handelt, wenn er ein erzingbares oder erstreitbares Recht auf seiner Seite weiß, hat aus meiner Sicht seine Aufgabe falsch verstanden.

Selbst wenn es hier rechtliche Ansatzpunkte gibt (schon bei der Einstellung aus § 99 BetrVG) oder wie NoPain hinweist auch zum Thema Betriebsänderung u.s.w. - scheint mir hier eine gezielte betriebpolitische Öffentlichkeitsarbeit des BR äußerst wichtig.

Erdenbürger - Dein Problem dürfte sein, Deine BR-Kollegen aus der "da kann man nix machen-Mentalität" herauszuholen. Mach Dich zu dem Thema schlau und versuche es immer wieder.

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