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Ordnungsgemäße Einladung

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Stine2024
Okt 2024 bearbeitet

Hallo, ich bin originäres Betriebsratsmitglied und zur Zeit tatsächlich verhindert und das schon seit längerer Zeit. Wie ist das mit Einladungen müssen die Einladungen immer an alle ordentlichen BR Mitglieder gehen und zusätzlich an die Ersatzmitglieder wegen zum Beispiel umfassend informiert werden und sein, oder kann man tatsächlich immer bei allem das verhinderte Mitglied einfach außen vor lassen?

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Community-Antworten (14)

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Challenger

24.10.2024 um 23:06 Uhr

Zitat : Hallo, ich bin originäres Betriebsratsmitglied und zur Zeit tatsächlich verhindert und das schon seit längerer Zeit.

Weswegen bist Du denn schon seit längerer Zeit an der BR'tätigkeit verhindert ?

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Stine2024

24.10.2024 um 23:19 Uhr

Ich war erst lange krank, dann Reha und nun lta Maßnahme

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Meph1977

25.10.2024 um 00:33 Uhr

Da du dich prinzipiel entscheiden könntest trotz Krankheit/Urlaub oder whatever teilzunehmen musst du prinzipiel auch eingeladen werden es sei denn du hast explizit gesagt das du nicht teilnehmen wirst oder es ist klar das du garnicht teilnehmen kannst. weil bekannt ist das du im Koma liegst oder so. da du hier schreibst schliese ich letzteres aber mal aus.

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Catweazle

25.10.2024 um 02:33 Uhr

Jemand der AU ist muss erst eingeladen werden wenn er erklärt hat an der Sitzung teilnehmen zu wollen. Der BRV muss nicht jeden Kranken einladen und auf die Absage warten.

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Meph1977

25.10.2024 um 03:50 Uhr

Doch muss er. Er kann zwar durchaus davon ausgehen das jemand der Krank ist auch nicht teilnimmt und ein Ersatzmitglied als nachrücker laden, trotzdem ist das reguläre BRM einzuladen denn nur wenn er weis das eine Sitzung stattfindet kann er sich auch dazu äußern ob er an ihr teilnehmen möchte oder nicht. Die einzigen die unter keinen Umständen Teilehmen dürfen wenn sie krank sind sind die freigestellten BR

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seehas

25.10.2024 um 09:34 Uhr

Wenn das erkrankte BR Mitglied klar gesagt hat, dass es während der Dauer der Erkrankung nicht teilnehmen wird muss es auch nicht eingeladen werden. Liegt eine solche Äußerung nicht vor, dann muss es eingeladen werden und rechtzeitig absagen, damit das Ersatzmitglied geladen werden kann. Bei uns gibt es einen über eine Cloud zugänglichen Kalender in dem alle BR Termine stehen. Dadurch können die BR Mitglieder ihre Termine langfristig planen und schon lange im Vorfeld bekanntgeben an welchen Terminen sie abwesend sein werden. Das verbessert auch die Planungssicherheit für die Ersatzmitglieder.

S
Stine2024

25.10.2024 um 11:32 Uhr

Bisher kannte ich es so, das reguläre Gremium hat immer eine Einladung bekommen, geht ja auch darum dann umfassend informiert zu sein, wenn ich ja nie im Verteiler bin wie will ich denn wenn ich wieder komme überhaupt einen Überblick bekommen? Kann man das irgendwo nachlesen in einem Urteil oder in einer Kommentierung?

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Catweazle

25.10.2024 um 15:00 Uhr

BAG v. 8.9.2011 - 2 AZR 388/10. Das ordentliche BRM kann die Tagesordnung bekommen. Eine Einladung wenn es sowieso nicht kommt halte ich für Unsinn.

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sbvfrank

26.10.2024 um 09:12 Uhr

Stine 2024, wenn du nach der Verhinderung wiederkommst, gibt es ja Protokolle von den Betriebsratssitzungen. Damit erhältst du den Überblick aber doch nicht mit der Einladung und der Tagesordnung. Wie willst du denn überhaupt die Einladung mit Tagesordnung bekommen? Etwa über eine private Mail?? Das halte ich schon datenschutzrechtlich für sehr Bedenklich.

S
Stine2024

26.10.2024 um 13:49 Uhr

Oh nein, ich habe ja Zugriff auf den Outlook vom Geschäft, da läuft nichts über privat, Datenschutz passt da schon einmal. Geht mir auch wirklich um wie ist es richtig oder wäre es richtig, ich finde nichts im BetrVG oder in der Kommentierung. Ein Beispiel: Jetzt ist der Vorsitzende zurück getreten und Stellvertreter auch und ich könnte mich ja dann auch auf Freistellung bewerben wenn ich es wüsste, mir geht es um wie ist es denn vorgeschrieben? Meine jetzige neue Vorsitzende schreibt dann zum Beispiel jedes einzelne BR Mitglied an im Verteiler und ich werde sozusagen ausgelassen, der Arbeitgeber allerdings schickt dann die Antwort immer an den Sammeltaccount BR und dann bekomme ich auch die Antworten. Was ist richtig laut BetrVG?

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Catweazle

26.10.2024 um 17:16 Uhr

Hier geht's es doch um eine ordnungsgemäße Einladung. Oder nicht? Ich verstehe nicht warum der Arbeitgeber auf die Einladung antwortet. Wenn du umfassend informiert sein möchtest musst dich wohl selbst kümmern.

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Stine2024

26.10.2024 um 17:41 Uhr

Der Arbeitgeber antwortet nicht auf die Einladung, sondern auf Antworten vom Vorsitzenden, auf eben Beschlüsse und auf Widerspruch, Beschlüsse sind ja dann auch unwirksam wenn die Einladung nicht richtig erfolgt ist, mir geht es um die richtige Art und Weise und wie es der Gesetzgeber vorsieht und dazu finde ich NICHTS, auch nicht ob wenn ich in einer Fobi bin eingeladen werden muss? Also immer das Gremium und dann die Ersatzmitglieder, weil es eben irgendwie jeder Betriebsrat anders macht, aber wie ist es denn nun richtig laut BetrVG?

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Catweazle

26.10.2024 um 19:58 Uhr

"Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden." Nachzulesen in § 29 BetrVG. Dies ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung. Wer geladen werden muss geht aus dem genannten BAG-Urteil hervor.

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