Spezialseminar abgelehnt, mit Verweis auf Experten, falls notwendig!
Hallo miteinander, kurzer Überblick über die Situation: seit Corona sinkt der Auftragseingang unserer Firma kontinuierlich, Marktanteile sanken im 2-stelligen Prozentbereich auch dieses Jahr. Die Stimmung in der Firma ist unter den Kollegen/Innen bereits sehr negativ und angespannt. Nun wurde diese Woche einem Kollegen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, aus betriebsbedingten Gründen, da er in der Abteilung das höchste Gehalt hätte und die Firma sparen müsste. Natürlich haben wir ihm dazu geraten, einen Anwalt aufzusuchen und den Vertrag nicht zu unterschreiben! Das Gremium befürchtet nun aber, dass dies nur die erste "Kündigung" von vielen sein könnte, um die Betriebskosten runterzufahren oder gar in nicht allzu weiter Zukunft eine Schließung oder Firmenübergabe einzuleiten... Darum haben wir einen Beschluss gefasst, drei Mitglieder des Gremiums zu einem Spezialseminar zu entsenden, welches auf Personalabbau, Sozialplanerstellung etc. ausgelegt ist. Die Seminarplätze wurden reserviert. Der AG lehnte nun ab, mit dem Hinweis, dass AG-seitig keine Betriebsänderungen geplant wären, die Schulung also inhaltlich nicht angemessen sei. Damit wäre auch die Begründung für die Verhältnismäßigkeit der Kosten nicht gegeben. Was mich am meisten irritiert ist aber, ist die Aussage, dass bei entsprechenden Schritten sowieso entsprechende Berater engagiert werden müssten. Kann er mit diesem Argument tatsächlich eine Ablehnung begründen? In ca. 14 Tagen findet eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses statt, danach wird es dann aber wohl zeitlich nicht mehr funktionieren, noch dieses Jahr eine passende Schulung buchen zu können, vor allem wenn dabei auch noch berücksichtigt wird, dass die Anreise nicht zu lange sein soll. Im nächsten Jahr steigen die Kosten für die Schulungen noch dazu. Der AG meinte, wir sollten diese aber doch abwarten und danach bei Bedarf rechtliche Beratung hinzuziehen. Selbst zu der Wirtschaftsausschusssitzung, bzw. bei der Durchsicht der entsprechenden Unterlagen würden wir aber gerne schon Hilfe zubuchen, da wir uns nicht in der Lage sehen, zu durchschauen, was der AG plant! Habt ihr Tipps, wie wir weiter agieren sollen? Danke fürs Durchlesen und eure Hinweise und Tipps!
Community-Antworten (2)
11.10.2024 um 19:28 Uhr
14.10.2024 um 11:53 Uhr
Wenn der BR nach sorgfältiger Beratung ein Fortbildung für (ein Teil des BRs) erforderlich hällt, ist zunächst kein "Erlaubnis" des AGs erforderlich. Signalisiert der AG aber nach Erhalt des Beschlusses, dass er diese Fortbildung für nicht erforderlich hällt, oder verweist er auf ein (fast) zur gleichen Zeit stattfindende Fortbildung mit gleichem Inhalt, muss der BR diese Tatsache beraten. Bleibt der Beschluss stehen und bleibt der AG bei der Verneinung der Erforderlichkeit, beschließt der BR einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche (im Rahmen eines Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht) geltend zu machen. Dies kann man den AG bei der Mitteilung, dass der Beschluss aufrecht erhalten bleibt schon mal ankündigen
"sollten Sie bei Ihre Einschätzung, die Fortbildung ist nicht erforderlich, bleiben, werden wir unseren Anspruch im Rahmen eines Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht geltend machen".
Es gibt dan durchaus AG die in der Lage sind zu rechnen und feststellen werden, dass sie ungeachtet den Ausgang des Verfahrens alleine schon Aufgrund des Verfahrens erhebliche Kosten haben werden. Mathematisch und betriebswirtschaftlich erfahrene AG kommen dann nicht selten zum Ergebnis, dass es billiger ist die Erforderlichkeit nicht in Frage zu stellen (es sei denn, sie sind ideoligisch geblendet)
Verwandte Themen
Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
Wir gehören einem taiwanesischen Mutterkonzern an, der seine Filiale in Süddeutschland schließen wird. Die Arbeitnehmer haben die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erhalten, jedoch ohne den Verw
Keine Grundlagenseminare besucht - will aber auf Spezialseminar?
Ein Betriebsratsmitglied hat bis jetzt noch kein einziges Grundlagenseminar besucht mit dem Hinweis, daß das ja schon die anderen Betriebsratsmitglieder machen. Jetzt will der Kollege das Spezialsemin
ein oder mehrere Punkte in der TO ?
https://www.betriebsrat.com/br-forum/212066/tagesordnung scheinbar auf 7 Antworten begrenzt, daher geht es hier weiter: "Die Frage nach einem oder mehrerer TOPs könnte wohl nur dann erheblich sein,
Spezialseminar Gültigkeit
Ich benötige bei einer Frage mal ganz dringend Hilfe. Unser Gremium hat vor etwa 1 Monat einstimmig beschlossen, dass wie einen Mobbingbeauftragten bestellen, und haben ihm auch 1 Seminar ( erstmal) z
Entsendung zwei BR-Mitglieder zum Spezialseminar (Mobbing) - Wie können wir's durchsetzen?
Zwei BR-Mitglieder wurden zu einem Mobbing-Seminar entsendet. Der AG will uns nur eine Entsendung genehmigen. Wir wollen aber Zwei, wegen akuter Mobbing-Fälle im Betrieb und Erstellung einer BV. Wie