Erstellt am 08.12.2006 um 13:06 Uhr von Mona-Lisa
@Mimoronny,
verbieten werdet ihr die Schulung nicht können, höchstens den Beschluss ablehnen.
Ich frage mich allerdings, was sich der Kollege von dem Seminar verspricht, wenn er die Grundbegriffe vom BetrVG noch nicht kennt....
Erstellt am 09.12.2006 um 20:56 Uhr von ferdi
@Mimoronny,
Zitat:
Haben wir die Möglichkeit, darauf zu bestehen, daß er erst die Seminare Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht besucht?
Bei den von Gewerkschaften angebotenen Seminaren muß Du für ein Spezialseminar mindestens 1 der 3 Grundseminare besucht haben.
Von daher sag ich ja, hab Ihr.
Ich weiß aber nicht wie es bei anderen Seminaranbietern ist.
ferdi
Erstellt am 09.12.2006 um 21:22 Uhr von Fayence
"Bei den von Gewerkschaften angebotenen Seminaren muß Du für ein Spezialseminar mindestens 1 der 3 Grundseminare besucht haben."
ferdi,
frage mich, wie denn die "Nachweiskontrolle" erfolgen soll! Daher halte ich die Antwort von Ramses II für eindeutig zielführender.
P.S.
Auch soll es BRM geben, welche trotz diverser (Grundlagen)Seminare durch Unkenntnis glänzen!