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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Keine Grundlagenseminare besucht - will aber auf Spezialseminar?

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mimoronny
Nov 2016 bearbeitet

Ein Betriebsratsmitglied hat bis jetzt noch kein einziges Grundlagenseminar besucht mit dem Hinweis, daß das ja schon die anderen Betriebsratsmitglieder machen. Jetzt will der Kollege das Spezialseminar "Personalplanung,-auswahl und -entwicklung" besuchen. Haben wir die Möglichkeit, darauf zu bestehen, daß er erst die Seminare Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht besucht?

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

08.12.2006 um 14:06 Uhr

@Mimoronny, verbieten werdet ihr die Schulung nicht können, höchstens den Beschluss ablehnen. Ich frage mich allerdings, was sich der Kollege von dem Seminar verspricht, wenn er die Grundbegriffe vom BetrVG noch nicht kennt....

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ferdi

09.12.2006 um 21:56 Uhr

@Mimoronny, Zitat: Haben wir die Möglichkeit, darauf zu bestehen, daß er erst die Seminare Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht besucht?

Bei den von Gewerkschaften angebotenen Seminaren muß Du für ein Spezialseminar mindestens 1 der 3 Grundseminare besucht haben.

Von daher sag ich ja, hab Ihr. Ich weiß aber nicht wie es bei anderen Seminaranbietern ist.

ferdi

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Fayence

09.12.2006 um 22:22 Uhr

"Bei den von Gewerkschaften angebotenen Seminaren muß Du für ein Spezialseminar mindestens 1 der 3 Grundseminare besucht haben."

ferdi, frage mich, wie denn die "Nachweiskontrolle" erfolgen soll! Daher halte ich die Antwort von Ramses II für eindeutig zielführender.

P.S. Auch soll es BRM geben, welche trotz diverser (Grundlagen)Seminare durch Unkenntnis glänzen!

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