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Vorzeitige Betriebsratswahl

I
Idris
Sep 2024 bearbeitet

Hallo, da wir wegen Eigenkündigung neu wählen müssen laut BetrVG, ist meine Frage, ob der neue Betriebsrat tatsächlich nur die verbleibenden Monate ( regulär Ende März 2026) im Amt ist? Oder bleibt er, aufgrund der kurzen Zeit, bis 2030 im Amt?

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Community-Antworten (3)

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Kehler

26.09.2024 um 16:25 Uhr

Die kurze Zeit ist im Gesetz auf "innerhalb eines Jahres" festgelegt. Das heißt, das ihr im März 2026 wieder neu wählen müsst.

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fantil

26.09.2024 um 16:44 Uhr

§ 13 Abs. 3 Satz 2 BetrVG

Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

I
Idris

26.09.2024 um 20:42 Uhr

Danke für die Antwort....

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