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MA ist nicht mehr arbeitsfähig

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Lotsenbraut5.0
Sep 2024 bearbeitet

Ein langjähriger MA (über 30 Jahre im Betrieb) ist körperlich und auch geistig schon länger nicht mehr in der Lage seine Aufgaben zufriedenstellend durchzuführen. Nun häufen sich die Beschwerden der Kollegen, die die Arbeit ständig überprüfen und richtigstellen müssen, was für diese natürlich sehr belastend ist (O-Ton: wenn ich es selber mache, geht es schneller…). Gespräche mit dem MA sowohl von BR Seite (wir rieten ihm sich an eine offizielle Stelle - Caritas, VdK, etc. zu wenden - wurde von dem MA nicht verwirklicht), als auch von der BL (Angebot einer Versetziung - allerdings mit entsprechender Lohnkürzung, da weniger Verantwortung) brachten keine Verbesserung, bzw. wurden nicht wahrgenommen. Nun steht die Drohung im Raum bei jeder Verfehlung eine Abmahnung auszusprechen und dann zu kündigen. Als BR stehen wir nun vor der Frage ob wir dies mittragen…. Auf der einen Seite haben wir einen MA, die sich jahrelang für den Betrieb abgearbeitet hat, aber alle angebotenen Vorschläge ablehnt. Auf der anderen Seite steht das Wohl der Kollegen, die unisono nicht mehr mit ihm arbeiten wollen…. Vorschläge zur Lösung oder Verbesserung der Situation werden sehr sehr gerne gelesen ?

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Community-Antworten (13)

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Melfice

15.09.2024 um 20:09 Uhr

Das ist ein heikler Fall. Zu erst einmal sind die Abmahnungen meines Erachtens Quatsch. Abmahnungen sind nur bei einer verhaltensbedingten Kündigung sinnvoll und notwenidig. Das heißt der MA kann anders, weigert sich aber. Hier dürfte also nur eine personenbedingte Kündigung in Frage kommen. Diese erfordert zwar keine Abmahnung ist in der Regel aber nur schwer durchsetzbar. Hier ist in der Tat eine Versetzungsversuch auf eine andere Position zumindest eins der Kriterien.

Genau das würde ich erstmal dem MA sagen, mit dem Hinweis sich auf jeden Fall einen Anwalt zu nehmen. Hier scheint sich der AG vorerst zu verrenenn und eine mögliche Kündigung scheint unwirksam zu sein.

Nun ist die Frage was der BR bzw. der Mitarbeiter will. Da der MA scheinbar den Arbeitsablauf behindert, muss hier auf alle Fälle was getan werden. Ich sehe folgende Möglichkeiten:

  1. Der Mitarbeiter wird geschult und besetztz eine neue Stelle mit mind. gleichem Gehalt (quasi als Treuebonus für die lange Betriebszugehörigkeit).

  2. Es soll eine Abfindung gezahlt werden.

  3. Ihr unterstützt das Vorgehen des AG den MA auf eine Stelle mit weniger Lohn zu versetzen (kann je nach Konstellation auch eine lösung sein).

  4. und 2. könnt ihr als BR nicht direkt fordern, aber evtl. den richtigen Schubs verleihen.

  5. kann man über BetrVG §102 Abs.3 Ziffer 4 zwar fordern, setzt aber voraus, dass es diese Möglichkeit auch gibt.

L
Lotsenbraut5.0

15.09.2024 um 22:58 Uhr

?lichen Dank Werde das mal so vortragen und schauen was dabei rauskommt

K
Kehler

16.09.2024 um 09:50 Uhr

Hat der MA eine Schwerbehinderung oder ist er gleichgestellt?

M
Muschelschubser

16.09.2024 um 10:17 Uhr

Ich stelle mir gerade die Frage, warum er den Aufgaben nicht mehr gerecht wird? Hat er zum Beispiel eine dauerhafte Beeinträchtigung die ihn daran hindert, oder könnte eine Therapie eine Besserung herbeiführen?

Es ist ja ein Unterschied in der Herangehensweise, ob man eine Veränderung des Arbeitsplatzes in den Vordergrund stellt, oder alle medizinischen Hebel in Bewegung setzt, um die ursprüngliche Stelle wieder zufriedenstellend ausüben zu können.

Wir hatten z.B. mal einen Kollegen, dem eine Reha zugestanden hätte, er aber keinerlei Hebel in Bewegung gesetzt hat, irgendwas an seiner Situation zu ändern. Die Arbeit blieb liegen, die Krankheitstage häuften sich, und es folgte die krankheitsbedingte Kündigung - und das alles wäre vermeidbar gewesen, da er in seinem Bereich ein riesiges Know How mitbrachte. So eine Konstellation gilt es zu verhindern.

Ansonsten bin ich bei Melfice, insbesondere was den rechtlichen Beistand angeht.

D
DummerHund

16.09.2024 um 12:31 Uhr

Bei einem evtl. Kündigungsbegehren von Seiten des AG kann es eine große Rolle spielen ob der AN Schwerbehindert ist oder nicht; denn dann wäre das Integrationsamt mit im Spiel.

L
Lotsenbraut5.0

17.09.2024 um 20:59 Uhr

Der MA ist nicht schwerbehindert und hat auch keine Gleichstellung. Er verweigert sich jedem Vorschlag an seiner Situation in ärztlicher Hinsicht oder überhaupt etwas zu ändern (Beantragung einer Reha, Eingradung Schwerbehinderung, Stundenreduzierung, Übernahme weniger Verantwortung - allerdings mit Lohnsbzug verbunden, etc). Wir können leider nicht beurteilen ob Sturheit vorliegt oder ob evt. auch ein medizinischer Grund (Depression, beginnende Alzheimer) vorliegt. Alles in allem eine sehr unschöne Situation .

D
DummerHund

17.09.2024 um 21:06 Uhr

In dem Fall könnt ihr euch bei einem Kündigungsbegehren seitens des AG eigentlich nur die Frist verstreichen lassen da ich euch keine abschließende Meinung bilden könnt.

M
Moreno

17.09.2024 um 22:36 Uhr

Dummer Hund wie kommst du darauf? Natürlich kann ich als BR auch in diesem Fall durchaus Widerspruchsgründe finden! Als AN bin ich nicht verpflichtet irgendwelche Vorschläge zur Reha oder Versetzungen anzunehmen. Eine gewisse Fehlerquote muss der AG auch in Kauf nehmen grade bei älteren Arbeitnehmer. Grade in größeren Betrieben wird sich hier der AG eine blutige Nase holen!

D
DummerHund

17.09.2024 um 23:47 Uhr

@Moreno Ich wäre bei dir wenn der AN sich nicht komplett stur stellt. Als BR würde ich dann sagen, dann lasse ich die Frist verstreichen, der AN sollte Kündigungsschutzklage einreichen und sie sollen es unter sich ausmachen mit dem Richter. Dieser wird so wieso Entscheiden wenn der AG einen Wiederspruch anzweifelt (und das würde ich unter diesen Umstanden als AG). Hier ist nach der Beschreibung irgendwie nichts was ich mit beiden Händen fassen kann.

M
Moreno

18.09.2024 um 10:20 Uhr

Warum soll sich der AN nicht stur stellen? Er hat über 30 Jahre im Betrieb geschafft nun funktioniert er nicht mehr so gut....dann kommt der BR und will ihn zur Caritas oder zur VKA schicken....finde ich schon lachhaft! Versetzung mit weniger Geld würde ich auch ablehnen. Der BR ist dafür da die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern auch wenn dieser nicht mit AG und BR einer Meinung ist. Und Richter mögen solche AG die langjährige Mitarbeiter vor die Tür setzen wollen!

D
DummerHund

18.09.2024 um 22:51 Uhr

@moreno Es ist die VdK und nicht die VKA. Und niemand will oder kann ihn dort hin schicken....man kann es nur anraten. Nach meiner ersten Krebserkrankung 2007 bin ich selbst bei der VdK gewesen. Die haben mich sehr gut aufgeklärt und ich brauchte wegen eines Schwerbehindertenausweis fast nichts selber machen. Sicherlich sollte man arbeitsmäßig nicht alles mit sich machen lassen. Man sollte als AN aber zumindest versuchen daran mit zu arbeiten das eine Dauerhafte Lösung zustande kommt. Bekommt ein Richter mit das man rein gar nicht bezüglich der Situation macht, könnte das auch mal nach hinten los gehen.

M
Moreno

18.09.2024 um 23:13 Uhr

Dummerhund Du hast eine Schwerbehinderung davon ist hier ja überhaupt noch nicht die Rede! Dem Richter ist es egal was der AG oder der BR für den AN aushecken! Vielleicht will der AN ja auch seinen Abschied mit einer Abfindung versüßt wissen?

D
DummerHund

19.09.2024 um 00:57 Uhr

Ich bin ja auch mittlerweile EM Rentner und das auch nicht freiwillig; sondern bin geschubst worden. Wie auch damals den Gang zum VdK doch mal an zu treten, denn die beißen ja nicht sondern unterbreiten nur Möglichkeiten und machen Vorschläge. Im nach hinein muss ich sagen der Gang war richtig. Und du hast Recht. Hier bei dem Fall ist davon noch nicht die Rede. Würde der AN eine Schwerbehinderung mit Hilfe der VdK erreichen, könnte der BR sich doch viel effektiver für den MA einsetzen das der MA auf den jetzigen Arbeitsplatz bleibt. Es muss doch nicht erst so weit kommen das der AG den MA zum Betriebsarzt schickt. Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen und dabei insbesondere auch die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG). Und wer weiß zu was für einen Ergebnis ein Betriebsarzt kommen würde. Und das alles nur weil der MA sich nicht einen mm bewegen will???? Man muss sich nur gemeinsam hin setzen und versuchen einen Weg zu finden. Es muss ja nicht zwingend eine Versetzung mit weniger Lohn sein. Wir kennen dort die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld nicht, daher können nur die Personen vor Ort dies einschätzen.

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