Darf der Wahlvorstand die Briefwahl vor der Auszählung öffnen? In der Wahlurne waren keine erkenntliche Umschläge vorhanden. Das heißt. Der Wahlvorstand konnte schon vorab sehen wer die Briefwahl abgegeben hat und hatte so die Info was der jenige der Briefwahl abgegeben, gewählt hat. Oder bin ich da falsch?