Erstellt am 10.09.2024 um 21:37 Uhr von celestro
"Darf der Wahlvorstand die Briefwahl vor der Auszählung öffnen?"
Verstehe die Frage nicht ganz. Der Ablauf ist so:
"Zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung (nach Schließung des Wahllokals) öffnet der Wahlvorstand die bis zum Ende der Stimmabgabe eigegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, vermerkt der Wahlvorstand die Stimmabgabe in der Wählerliste, öffnet die Wahlumschläge und legt die Stimmzettel in die Wahlurne."
Die Stimmzettel werden also mit den Stimmen (die im Wahllokal abgegeben wurden) gemischt und DANACH wird geschaut, was gewählt wurde. Da weiß niemand was / wer / wie.