Klausur GL mag das nicht
Hallo wir sind mehrere Betriebsräte und kommen zu einer GBR Sitzung in Präsenz zusammen . Nun möchten zwei Betriebsräte mit ihren Mitgliedern vorher eine gemeinsame Klausur abhalten und einen Tag eher anreisen. Der AG mag das aber nicht übernehmen. Darf er das?
Community-Antworten (6)
11.09.2024 um 11:52 Uhr
Ja, er darf das nicht mögen.
Ich mag auch keine Montage. Leider ergibt sich daraus für mich kein Rechtsanspruch darauf, dass die Woche am Dienstag beginnt.
Entsprechende Beschlüsse fassen und Reaktion AG abwarten. Bei Ablehnung Einigungsstelle.
11.09.2024 um 13:56 Uhr
also so wie ich das verstehe geht es hier nicht um eine Klausurtagung. Sondern enfach darum das hier 2 Betriebsrate des GBR sich vorher abstimmen wollen zu was auch immer.
@ZenMar kannst du bitte genauers Liefern um was es da jetzt geht.
11.09.2024 um 14:26 Uhr
Ein Klausur darf er ablehnen, aber
Eine Kostenübernahmeverpflichtung des Arbeitgebers für eine Klausurtagung des Betriebsrats ergibt sich nur dann aus § 37 VI BetrVG, § 40 BetrVG, wenn es sich bei der Tagung um eine Schulungsveranstaltung handelt, durch die der Betriebsrat die notwendigen Kenntnisse erlangt, um seine gegenwärtigen oder zukünftigen Aufgaben sach- und fachgerecht zu erfüllen.
Es gibt Unternehmen, die lassen es unter §37 Abs. 6 BetrVG laufen, wird dann halt teurer. Einfach dem AG eine Vorkostenanschlag vorlegen und sagen es geht auch günstiger wenn.
11.09.2024 um 18:45 Uhr
Die Rechtsgrundlage für eine Klausurtagung und die Kostenübernahme ist §37 Abs 2 und §40 Abs. 1 und es ist gerade nicht erforderlich das es sich dabei um eine Schulungsveranstaltung handelt.
11.09.2024 um 21:41 Uhr
Hallo und vielen Dank derweil für eure Antworten. Wir wollen uns in der Klausur über die Ideen und Vorschläge zur nächsten Entgeldrunde einigen weil das so besser ist als vor der GL, des weiteren über Betriebliche Standortübergreifende Probleme die gelöst werden müssen, über eine eventuelle noch engere Zusammenarbeit mit der IGM und da alle BR Mitglieder sonst schwer zusammen zu bringen sind ist es am Kostengünstigsten wenn wir eh schon alle zusammenkommen einen Tag eher anzureisen was auch die Arbeitsprozesse nicht so sehr belastet.
11.09.2024 um 22:01 Uhr
macht doch eine Betriebsräteversammlung nach 53 BetrVG. da kommen alle GBRM und BRV und sBRV zusammen. Denn Chef auch zu einem Punkt einladen, aber mehr so Proforma!
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