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Intern Sachverständiger oder gleich anwalt

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mitleidenschaft
Sep 2024 bearbeitet

Wir haben einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung vorliegen, der ein Programm betrifft, das Unternehmenswissen sowie Rezepturen, Kundendaten usw. schützt und auf den Rechnern von 20 Mitarbeitern installiert ist. Wir möchten einen Anwalt hinzuziehen, um uns beraten zu lassen. Die Firma schlägt jedoch vor, zuerst mit der IT-Abteilung, Cybersecurity oder dem Datenschutzbeauftragten zu sprechen. Das möchten wir nicht. Haben wir das Recht, direkt einen externen Anwalt hinzuzuziehen und einen Beschluss zu fassen, dass wir auf die internen Teams verzichten?

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Community-Antworten (3)

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Damei81

02.09.2024 um 16:02 Uhr

wenn ist ein Sachverständiger nach §80 Abs. 3 BetrVG.

Er soll ja nicht eurer Rechte durchsetzten sondern euch beraten!

es soll erstmal versucht werden, mit internen Mitteln auszukommen.

Aber wenn ihr denkt das reicht euch nicht, dann holt euch ein Angebot und macht einen Beschluss das ich extrene Beratung wollt und legt dem AG die Vereinabrung vor. Falls er sich weigert diese zu unterschreiben, könnt ihr das gerichtlich ersetzten lassen oder die BV nicht weiterverhandeln oder ggf. die Einigungsstelle nach §76 BetrVG anrufen. Die Kosten für die Besitzer (Sachverständiger) trägt nach §76a BetrVG der AG ohne Vereinbarung!

M
mitleidenschaft

02.09.2024 um 17:28 Uhr

HI, okay, dass heißt wir müssen nicht erst mit die interne IT oder Datenschutz sprechen und unser fragen stellen, wir können gleich zum Anwalt gehen. sehr gut! danke

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GabrielBischoff

02.09.2024 um 18:44 Uhr

Das finde ich schwer nachzuvollziehen, dass ihr IT-Abteilung, Cybersecurity oder dem Datenschutzbeauftragten nichtmal zuhören wollt. Klar arbeiten diese für den Arbeitgeber, gleichzeitig werden sie euch z.B. zur Architektur nicht anlügen. Und wenn euch das nicht reicht, zieht ihr externen Sachverstand dazu. Alle glücklich.

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