Ausschüsse
welche Ausschüsse muss ein Betriebsrat mit 11 Mitgliedern haben ??
Community-Antworten (15)
16.08.2024 um 00:54 Uhr
Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss (§ 27 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Die Vorschrift über die Bildung des Betriebsausschusses ist zwingend. Sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung geändert werden. Der BR kann auch noch weitere Ausschüsse gründen, z.B. Personalausschuss. Siehe auch §§ 28 & 29 BetrVG.
16.08.2024 um 10:00 Uhr
Das einzige Muss ist der Betriebsausschuss.
kein Muss, aber sollte: Wirtschaftsausschuss, soweit es keinen GBR gibt (wenn es einen GBR gibt, sollte dieser einen Wirtschaftsausschuss einrichten).
16.08.2024 um 10:27 Uhr
@IlkaB
Meiner Ansicht nach ist der MA bei größeren Betrieben ab 100 MA verpflichtend. Was aber wiederum deshalb schwammig ist, da er bei Mangel an Interessenten wiederum nicht zustandekommt, also nicht prüfbar.
Ich würde es vom Verhältnis zum AG abhängig machen. Ist es gut und man bekommt auf Anfrage alles was man wissen muss, ist er u.U. verzichtbar. Mauert der AG gegenüber dem BR, sollte man einen WA bilden um einen Rechtsanspruch auf bestimmte Auskünfte zu haben.
16.08.2024 um 12:36 Uhr
Muschelschubser:
Nachgelesen: In Unternehmen ab 100 MA.
Da hat dann der GBR den Wirtschaftsausschuss wenn es einen GBR gibt, nicht die einzelnen Betriebe. Wenn das Unternehmen nur einen einzigen Betrieb hat, hat der auch einen WA.
16.08.2024 um 13:38 Uhr
Nach §106 Abs. 1 BetrVG ist ab 100 beschäftigten AN ein Wirtschaftsausschuss zu bilden
Also ja, ein WA ist bei euch Pflicht
16.08.2024 um 15:35 Uhr
Danke für die Antworten
16.08.2024 um 15:53 Uhr
Der Betriebsrat hat seit einigen Jahren die Kenntnis das die Umziehzeiten den Mitarbeitern nicht gezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt den Führungskräften aber diese Umziehzeiten!!!!!!!! Dem Betriebsratsvorsitzenden habe ich mehrmal darüber in Kenntnis gesetzt ( Auch der Betriebsrat 11 Mitglieder weiß darüber bescheid) Es passiert leider nichts
Was kann ich tun ???????????????
16.08.2024 um 23:46 Uhr
Zitat : Der Betriebsrat hat seit einigen Jahren die Kenntnis das die Umziehzeiten den Mitarbeitern nicht gezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt den Führungskräften aber diese Umziehzeiten!!!!!!!!
Müssen die Mitarbeiter und deren Führungskräfte bestimmte Arbeitskleidung tragen? Eventuell könnte ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegen.
16.08.2024 um 23:48 Uhr
Zitat : Dem Betriebsratsvorsitzenden habe ich mehrmal darüber in Kenntnis gesetzt ( Auch der Betriebsrat 11 Mitglieder weiß darüber bescheid)
Bist Du selbst Mitglied des BR ?
19.08.2024 um 16:48 Uhr
Du selbst, oder ein paar andere Mitglieder die entweder Mitglied einer Gewerkschaft sind oder eine Rechtsschutzversicherung haben verklagen den AG auf Vergütung der Umkleidezeiten. Wenn in euren Arbeits- oder Tarifverträgen nichts anderes festgelegt ist (Verjährung) besteht ein Anspruch auf nachträgliche Vergütung für die letzten drei Jahre.
20.08.2024 um 21:50 Uhr
Hallo Kampfschwein
bin leider selber einer von den 11 Mitgliedern des Betriebsrates ! Weis nicht was ich machen soll, habe es mehrmals angesprochen , aber keiner will etwas machen !!!!!
21.08.2024 um 01:22 Uhr
Hallo leik ! Bist Du denn wenigstens Mitglied der Gewerkschaft ? Mit einer Gewerkschaft im Rücken kannst Du schon etwas bewegen.
Und noch was. Hast Du im BR noch 2 Mitstreiter
21.08.2024 um 15:03 Uhr
Hallo Kampfschwein
bin leider nicht in der Gewerkschaft was spielt es für eine Rolle ob ich Mitglied bin oder nicht !! ?????
Als Mitglied des Betriebsrates habe ich Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Wenn ich sehe das einige Mitarbeiter die Rüstzeit bzw. die Umziehzeit bezahlt bekommen , andere wiederum nicht , stelle ich mir die Frage wieso weshalb?? Genauso ist es mit der Zeit die brauche um auf Toilette zu gehen . Einige bekommen diese Bezahlt , ich muss Ausstempeln aus der Zeiterfassung um auf Toilette zu gehen !!!???? Sehe sowas als Benachteiligung an ! Es gibt so viel was nicht in Ordnung Aber vielen Dank Kampfschwein
27.08.2024 um 16:23 Uhr
"Genauso ist es mit der Zeit die brauche um auf Toilette zu gehen . Einige bekommen diese Bezahlt , ich muss Ausstempeln aus der Zeiterfassung um auf Toilette zu gehen"
Toilettenpausen zählen als notwendige kurze Arbeitsunterbrechungen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit und sind keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Der Arbeitgeber darf sie nicht untersagen oder begrenzen. Siehe auch u.A. hier: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/toilettenpausen-arbeitszeit-oder-ruhepause/
Und immer daran denken: Auf der Toilette hat man keinen Arbeitsunfall, das zählt für die BG als "Privatvergnügen". Der Weg dorthin bzw. zurück ist allerdings versichert.
27.08.2024 um 20:43 Uhr
Dankeschön für die Info
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