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Ausschüsse

L
leik
Aug 2024 bearbeitet

welche Ausschüsse muss ein Betriebsrat mit 11 Mitgliedern haben ??

396015

Community-Antworten (15)

K
Kampfschwein

16.08.2024 um 00:54 Uhr

Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss (§ 27 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Die Vorschrift über die Bildung des Betriebsausschusses ist zwingend. Sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung geändert werden. Der BR kann auch noch weitere Ausschüsse gründen, z.B. Personalausschuss. Siehe auch §§ 28 & 29 BetrVG.

I
IlkaB

16.08.2024 um 10:00 Uhr

Das einzige Muss ist der Betriebsausschuss.

kein Muss, aber sollte: Wirtschaftsausschuss, soweit es keinen GBR gibt (wenn es einen GBR gibt, sollte dieser einen Wirtschaftsausschuss einrichten).

M
Muschelschubser

16.08.2024 um 10:27 Uhr

@IlkaB

Meiner Ansicht nach ist der MA bei größeren Betrieben ab 100 MA verpflichtend. Was aber wiederum deshalb schwammig ist, da er bei Mangel an Interessenten wiederum nicht zustandekommt, also nicht prüfbar.

Ich würde es vom Verhältnis zum AG abhängig machen. Ist es gut und man bekommt auf Anfrage alles was man wissen muss, ist er u.U. verzichtbar. Mauert der AG gegenüber dem BR, sollte man einen WA bilden um einen Rechtsanspruch auf bestimmte Auskünfte zu haben.

I
IlkaB

16.08.2024 um 12:36 Uhr

Muschelschubser:

Nachgelesen: In Unternehmen ab 100 MA.

Da hat dann der GBR den Wirtschaftsausschuss wenn es einen GBR gibt, nicht die einzelnen Betriebe. Wenn das Unternehmen nur einen einzigen Betrieb hat, hat der auch einen WA.

R
Rakshazar

16.08.2024 um 13:38 Uhr

Nach §106 Abs. 1 BetrVG ist ab 100 beschäftigten AN ein Wirtschaftsausschuss zu bilden

Also ja, ein WA ist bei euch Pflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__106.html#:~:text=§%20106%20Wirtschaftsausschuss,und%20den%20Betriebsrat%20zu%20unterrichten.

L
leik

16.08.2024 um 15:35 Uhr

Danke für die Antworten

L
leik

16.08.2024 um 15:53 Uhr

Der Betriebsrat hat seit einigen Jahren die Kenntnis das die Umziehzeiten den Mitarbeitern nicht gezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt den Führungskräften aber diese Umziehzeiten!!!!!!!! Dem Betriebsratsvorsitzenden habe ich mehrmal darüber in Kenntnis gesetzt ( Auch der Betriebsrat 11 Mitglieder weiß darüber bescheid) Es passiert leider nichts

Was kann ich tun ???????????????

C
Challenger

16.08.2024 um 23:46 Uhr

Zitat : Der Betriebsrat hat seit einigen Jahren die Kenntnis das die Umziehzeiten den Mitarbeitern nicht gezahlt wird. Der Arbeitgeber zahlt den Führungskräften aber diese Umziehzeiten!!!!!!!!


Müssen die Mitarbeiter und deren Führungskräfte bestimmte Arbeitskleidung tragen? Eventuell könnte ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegen.

K
Kampfschwein

16.08.2024 um 23:48 Uhr

Zitat : Dem Betriebsratsvorsitzenden habe ich mehrmal darüber in Kenntnis gesetzt ( Auch der Betriebsrat 11 Mitglieder weiß darüber bescheid)

Bist Du selbst Mitglied des BR ?

S
seehas

19.08.2024 um 16:48 Uhr

Du selbst, oder ein paar andere Mitglieder die entweder Mitglied einer Gewerkschaft sind oder eine Rechtsschutzversicherung haben verklagen den AG auf Vergütung der Umkleidezeiten. Wenn in euren Arbeits- oder Tarifverträgen nichts anderes festgelegt ist (Verjährung) besteht ein Anspruch auf nachträgliche Vergütung für die letzten drei Jahre.

L
leik

20.08.2024 um 21:50 Uhr

Hallo Kampfschwein

bin leider selber einer von den 11 Mitgliedern des Betriebsrates ! Weis nicht was ich machen soll, habe es mehrmals angesprochen , aber keiner will etwas machen !!!!!

K
Kampfschwein

21.08.2024 um 01:22 Uhr

Hallo leik ! Bist Du denn wenigstens Mitglied der Gewerkschaft ? Mit einer Gewerkschaft im Rücken kannst Du schon etwas bewegen.

Und noch was. Hast Du im BR noch 2 Mitstreiter

L
leik

21.08.2024 um 15:03 Uhr

Hallo Kampfschwein

bin leider nicht in der Gewerkschaft was spielt es für eine Rolle ob ich Mitglied bin oder nicht !! ?????

Als Mitglied des Betriebsrates habe ich Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Wenn ich sehe das einige Mitarbeiter die Rüstzeit bzw. die Umziehzeit bezahlt bekommen , andere wiederum nicht , stelle ich mir die Frage wieso weshalb?? Genauso ist es mit der Zeit die brauche um auf Toilette zu gehen . Einige bekommen diese Bezahlt , ich muss Ausstempeln aus der Zeiterfassung um auf Toilette zu gehen !!!???? Sehe sowas als Benachteiligung an ! Es gibt so viel was nicht in Ordnung Aber vielen Dank Kampfschwein

W
Windmann

27.08.2024 um 16:23 Uhr

"Genauso ist es mit der Zeit die brauche um auf Toilette zu gehen . Einige bekommen diese Bezahlt , ich muss Ausstempeln aus der Zeiterfassung um auf Toilette zu gehen"

Toilettenpausen zählen als notwendige kurze Arbeitsunterbrechungen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit und sind keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Der Arbeitgeber darf sie nicht untersagen oder begrenzen. Siehe auch u.A. hier: https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/toilettenpausen-arbeitszeit-oder-ruhepause/

Und immer daran denken: Auf der Toilette hat man keinen Arbeitsunfall, das zählt für die BG als "Privatvergnügen". Der Weg dorthin bzw. zurück ist allerdings versichert.

L
leik

27.08.2024 um 20:43 Uhr

Dankeschön für die Info

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