AT Angestellte
Hallo zusammen ,
wir bekommen immer wieder Anhörungen für AT Angestellte aber keinerlei angaben zu Gehaltsstruktur mit der Begründung dass es nicht mitbestimmungspflichtig sei.
Das stimmt doch so nicht ,oder?
Community-Antworten (8)
23.07.2024 um 17:51 Uhr
Nein - AT bedeutet nur außertariflich, dann hätten wir hier keinerlei Mitbestimmung am Standort.
Nur leitende Angestellte im Sinne Betriebsverfassungsgesetzes (nicht nach Definition des Arbeitgebers) fallen raus.
23.07.2024 um 17:58 Uhr
Ganz genau.
LA ist meistens AT AT aber nicht automatisch LA
24.07.2024 um 11:54 Uhr
Nun ja, habt ihr denn eine Gehaltsstruktur bei den AT'lern? Wenn nein, könntet ihr ja eine aushandeln. Solange nicht vorhanden, werden diese Angaben in der Anhörung nach 99 auch nicht benötigt.
Aber Ihr hättet bei der Gestaltung der Gehaltsstruktur eine Mitbestimmung nach §87 Punkt 10
Wir haben da zwar auch nichts, aber der Arbeitgeber weiß, dass wir da jederzeit reingrätschen können. Da es sich nur um eine Handvoll Leute handelt, bestand da aber bisher keine Notwendigkeit.
26.07.2024 um 11:20 Uhr
Die meisten Antworten hier sind falsch. Wenn bei AT keine allgemeine Struktur mehr besteht, sondern alles über XXX Euro individuell geregelt ist (was der Normalfall ist), dann habt ihr auch keine Mitbestimmung zu der Lohngestaltung und damit keinen Anspruch auf weitergehende Informationen - weil sie für die Zustimmung des BR nicht relevant sind.
Es ist verbreiteter Irrglaube, dass der BR bei der tatsächlichen Lohnhöhe eine gesetzliche Mitbestimmung besitzt. Diese bezieht sich nur auf die Fälle, in denen allgemeine Lohngrundsätze zu beachten sind.
27.07.2024 um 07:57 Uhr
Da kommt der Faktor Neid hinzu, speziell bei BR Leuten extrem ausgeprägt.
Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich mit den Antworten aus diesem Forum den Hintern abwischen kann. Perfekt Pickel! ;-)
27.07.2024 um 13:17 Uhr
Ob es eine Mitbestimmung gibt oder nicht, kann der BR nur dann beurteilen, wenn ihm die Informationen vorliegen. Somit müssen dem BR diese Informationen mitgeteilt werden und ja ... es kann dann sein, das keine Mitbestimmung vorhanden ist. Hat mit Neid mal so gar nichts zu tun.
Das versteht jemand wie Du halt nicht ...
27.07.2024 um 17:03 Uhr
Nein das ist Unsinn. Die Aussage, dass das Gehalt über Betrag X liegt und damit AT Ist, genügt völlig. Für die Wahrnehmung der Rechte nach 99 BetrVG Gibt es keinen argumentiertbaren Anlass, weshalb die direkte Summe zu nennen ist.
29.07.2024 um 01:38 Uhr
Du redest von Unsinn? ROFL!
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