Fahrtzeit zur BR Sitzung
Hallo zusammen, meine Frage : normalerweise arbeite ich im HO, wenn wir BR Sitzung haben muss ich in ein extra dafür angemietetes Büro fahren, da an unserem Standort, an dem nur noch ein paar Mitarbeiter im Office arbeiten, keine Räumlichkeiten für eine Sitzung vorhanden sind. Wenn ich nun vor der Sitzung im HO arbeite, dann zur Sitzung fahre und danach nach hause, sind die Fahrzeiten Arbeitszeit? Wenn ich am Tag der Sitzung erst zum Standort muss, von da aus dann zum anderen Standort an dem die Sitzung stattfindet, und von dort nach Sitzungsende wieder zum ersten Standort und von da eventuell noch weiter arbeiten muss oder mich dann abmelden kann weil ich Dienstende habe, dann ist es klar das die fahrt zum Office und später nach Hause nicht bezahlt wird.
Community-Antworten (5)
12.07.2024 um 12:02 Uhr
Welcher Arbeitsort ist denn in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt? Wenn der Standort drinsteht, ist es Dein normaler Arbeitsweg und es sind keine zusätzlichen Zeiten zu vergüten.
Wenn das HO als erste Tätigkeitsstätte drin stünde, hättest Du ggf. Anspruch auf Wegezeiten.
Das wäre aber eher ungewöhnlich, weil das auch im Widerspruch zu § 9 Abs. 4 EStG stünde. Demnach hättest Du nämlich auch aus dem Home Office heraus eine hauptsächliche Tätigkeitsstätte, der Du zugeordnet bist.
Wie ist denn die Regelung, wenn Du für Deine originäre Tätigkeit in den Standort fahren musst?
12.07.2024 um 12:29 Uhr
Laut Arbeitsvertrag bin ich im Office, die Regelung mit dem HO stammt noch aus Coronazeiten, eine BV zum HO wird noch verhandelt.
12.07.2024 um 12:46 Uhr
Ist das BR-Büro denn weiter entfernt als der eigentliche Standort? Dann würde ich bestenfalls die Differenz ansetzen.
12.07.2024 um 13:32 Uhr
Das dürfte sich die Waage halten, liegt so zusagen im Dreieck, wenn ich erst ins Office fahre dann bekomme ich die Fahrkosten über die Reisekostenabrechnung für den Weg hin und zurück zum BR Büro erstattet. Wenn ich aus dem HO zum BR Büro fahre dann bekomme ich dafür keine Erstattung der Fahrkosten, aber ich bekomme die Zeit hin und zurück, normalerweise als Arbeitszeit verbucht. Beim Letzen mal musste ich mich im HO abmelden und meine Zeiten später gesondert senden, jetzt will man mir die Fahrzeit nicht gutschreiben.
12.07.2024 um 14:05 Uhr
Okay. Dann würde ich das eigentlich beides gleich beurteilen. Wenn der Weg in den Betrieb Arbeitszeit ist, dann ist die Fahrt zur BR-Sitzung m.E. ebenso Arbeitszeit, damit Du nicht benachteiligt wirst. Wenn das für alle AN so geregelt ist und BR-Arbeit die Ausnahme sein soll, dürfte das unter §78 Abs. 2 BetrVG fallen.
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