Wohin das schwarze Brett?
Darf der AG bestimmen wo die Betriebsratsbretter im Betrieb hängen sollen?
Community-Antworten (5)
10.07.2024 um 12:24 Uhr
Meiner Ansicht nach ja aber der Ort muss allen AN zugänglich sein und der Betriebsrat braucht sich auch nicht mit einem völlig abgelegenen Ort zufrieden geben. Hängt schon ein ,,schwarzes Brett" darf der AG dies nicht eigenmächtig umhängen.
10.07.2024 um 13:17 Uhr
Der Betriebsrat bestimmt im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, wie viele "Schwarze Bretter" er an welchen Stellen zur Information der Belegschaft anbringen lassen will. Für die Anbringung selbst muss allerdings der Arbeitgeber selbst sorgen, soweit er dies dem Betriebsrat nicht eigens gestattet. Eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers kann ggf. im Wege einstweiliger Verfügung vom Betriebsrat geltend gemacht werden. Es erscheint als zweifelhaft, hängt aber von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Anbringung in der Kantine und in den Umkleideräumen genügt, weil der Arbeitgeber die Umgestaltung des Treppenhauses zum Anlass genommen hat, die bisherigen dort befindlichen Schwarzen Bretter abzunehmen (LAG Rheinland-Pfalz v. 23.9.2009 – 7 TaBV 20/09)
10.07.2024 um 15:12 Uhr
Am besten an die Wand ?? sorry der musste sein ..
10.07.2024 um 16:23 Uhr
"Am besten an die Wand ?? sorry der musste sein .. "
Ich weiß von wessen Kopf man es abschrauben könnte...
Ansonsten finde ich die ersten beiden Antworten schon sehr aussagekräftig.
Ich vertrete im Allgemeinen die Auffassung, erstmal versuchen Dinge mit dem AG abzustimmen, und dann kann man immer noch schauen was die Rechtslage hergibt.
10.07.2024 um 20:02 Uhr
Muschelschubser "Ich vertrete im Allgemeinen die Auffassung, erstmal versuchen Dinge mit dem AG abzustimmen, und dann kann man immer noch schauen was die Rechtslage hergibt."
Da bin ich ganz deiner Meinung. Wir hatten es dann immer so gehandhabt das das Br Brett stehts neben dem des AG hing.
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