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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwarze Bretter - wer kann entscheiden?

M
mitleidenschaft
Jan 2024 bearbeitet

Unser Standort verfügt über vier Schwarze Bretter, auf denen wir Stellenangebote und andere Unternehmensnachrichten für Mitarbeiter veröffentlichen. Wir haben dies so eingerichtet, da wir ca. 100 Mitarbeitern sin und verschiedene Gruppen in verschiedenen Bereichen arbeiten. Unsere HR-Managerin hat uns kürzlich informiert, dass sie die Veröffentlichung neuer Stellenangebote auf den vier schwarzen Brettern einstellen möchte, da das Unternehmen seit letztem Herbst wöchentliche E-Mails an alle Mitarbeiter mit E-Mail-Adresse versendet. Stattdessen möchte sie in Zukunft nur noch das Schwarze Brett in der Kantine verwenden. Sie sagte, dass sie dies auf der nächsten Mitarbeiterversammlung ankündigen wird.

Wir sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Wir hatten schon immer die vier schwarzen Bretter. Sie sagt, dass es bis zu einer halben Stunde dauert, um alle Bretter zu erreichen. Aber das ist nicht unser Problem. Wenn wir etwas veröffentlichen möchten, müssen wir die Arbeit zwischen uns fünf aufteilen. Wenn sie Hilfe braucht, muss sie jemanden einstellen.

Frage:

Ist es die Entscheidung des Unternehmens, wie viele Schwarze Bretter sie verwenden wollen? Kann sie diese Änderung ohne unser Einverständnis vornehmen?

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Community-Antworten (3)

K
Kehler

29.01.2024 um 14:07 Uhr

Das sind die schwarzen Bretter des AG, richtig? Dann kann der AG auch damit machen was er möchte. Genauso steht es um die schwarzen Bretter des BR. Habt ihr welche?

OH
Olav HB

29.01.2024 um 14:21 Uhr

Der BR kann gem §93 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen Stellen zunächst intern auszuschreiben. Dieses Recht bezieht sich aber nicht auf Inhalt, Form und Frist der Ausschreibung (BAG 6.10.2010 - 7 ABR 18/09). Nach diesem Urteil kann der AG also selbst bestimmen, in welcher Form er die Ausschreibung macht, schwarzes Brett oder eMail, ermessen des AGs. Allerdings muss der AG dann auch gewährleisten, dass alle Beschäftigten diese eMail erhalten udn nicht nur ein Teil der Beschäftigten. Als BR würde ich deswegen dem Arbeitgeber bei jeder einzelne Ausschreibung auffordern, ein Übersicht der Empfänger zur Verfügung zu stellen und ankündigen stichprobenartig zu überprüfen ob die Ausschreibung ordnungsgemäß erfolgt ist. Ist das nämlich nicht der Fall, kann der BR die Zustimmung der Stellenbesetzung aus diesem Grund verweigern.

I
IlkaB

30.01.2024 um 15:08 Uhr

Vielleicht hilft dieser Vorschlag weiter... mal so ganz abseits von "darf der das" und Mitbestimmung.

Wir haben sechs schwarze Bretter über drei große Werkshallen und ein Bürogebäude verteilt. Niemand erwartet von der Personalabteilung, loszulaufen und alle Bretter zu bestücken... Wir haben für jedes Brett einen Verantwortlichen, der die Aushänge in sein Postkörbchen kriegt und die dann anpinnt. Diese Verantwortlichen nehmen die Aushänge dann auch mal wieder ab, wenn sie veraltet sind (Bewerbungsfrist etc., je nachdem um was es geht). Die Bretter sind jeweils in der Nähe des Arbeitsplatzes des Zuständigen.

Auf diese Weise verbreiten sich die Informationen einigermaßen flott und die Bretter hängen nicht mit altem Krams voll. Vielleicht ist das eine Lösung für euch?

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