Erstellt am 06.12.2022 um 17:10 Uhr von ganther
Der AG hat nichts vom schwarzen Brett zu nehmen. Hast Du für dich als BRM gehandelt oder hat der BR insgesamt darüber befunden, das an das Brett zu heften
Erstellt am 06.12.2022 um 17:19 Uhr von celestro
Wofür ist denn das "schwarze Brett"? Eine Infotafel vom AG? Dann hat Deine Info mMn.
dort nichts zu suchen. Ein Board, auf dem normalerweise auch Infos vom BR angehängt werden? Dann sehe ich nicht, wieso man sich dem Ansinnen des AG fügen müsste.
Erstellt am 06.12.2022 um 18:08 Uhr von Relfe
Warum eine so spezielle Info für "sexuelle Belästigung"?
warum keine allgemeine Info, das man sich mit Problemen und Anliegen an euch wendne kann?
Erstellt am 07.12.2022 um 07:02 Uhr von lolium
Es gibt ja wahrscheinlich auch gute Gründe so eine Info auszuhängen. Ich finde das völlig ligitim. Zumal es nach Deiner Beschreibung eher um eine allgemein gehaltene Info handelt. Und wenn es das schwarze Brett des BR ist, kann der AG es finden wie er will - der AG bestimmt nicht darüber mit, was ihr veröffentlicht.
Du könntest es auch zum Anlass nehmen Deinen AG mal zu einem Gesräch dazu einladen. Warum will er dieses Thema nicht in der Betriebsöffentlichkeit sehen? Wenn das bei Euch ein Thema ist, gibt es villeicht ja auch ein gemeinsames Interesse das Thema zu bearbeiten.
Erstellt am 07.12.2022 um 07:36 Uhr von xyz68
Unser AG zum gleichen Thema zwei Frauen und zwei Männer als Ansprechpartner genannt und auf allen Informationswegen veröffentlicht. So geht es auch ?
Erstellt am 07.12.2022 um 11:10 Uhr von Hansen
Hallo,
der BR hatte mich übrigens beauftragt hier zu handeln und eine Info auszuhängen.
Gruß Hansen
Erstellt am 07.12.2022 um 11:24 Uhr von celestro
nochmal ... wem "gehört" das schwarze Brett?
Erstellt am 08.12.2022 um 07:01 Uhr von lolium
@ celestro: ich glaube die Frage wem es "gehört" ist nur zweitrangig. Selbst wenn es das schwarze Brett des AG ist und er da nur seine Aushäge sehen will - soll dann so sein. Hängt der BR eben sein eigenes Brett daneben.
Entscheident ist doch die Frage: kann der AG ihm nicht genehme Aushänge unterbinden?
Erstellt am 08.12.2022 um 08:41 Uhr von takkus
Es ist eben nicht zweitrangig wem das "schwarze Brett" gehört. Ist die Info- Tafel durch den ArbGeb für SEINE Infos angebracht worden, hat daran niemand anderes etwas zu suchen. Wird das Brett für ArbGeb und BR genutzt, kann der ArbGeb nicht darüber befinden welche Infos der BR an die Mitarbeitenden auf diese Art und Weise weitergibt.
"Hängt der BR eben sein eigenes Brett daneben."-> neee- geht auch nicht. Als BR kann ich nicht einfach irgendetwas an die Wand dübeln. Hab ich aber einen eigenen Schaukasten für die Infos des BR, hat daran der ArbGeb nicht zusuchen.
Erstellt am 10.12.2022 um 08:14 Uhr von Hansen
Hallo takkus,
der BR und der AG teilen sich das "Schwarze Brett".
Es gibt sogar eine speziellen Bereich wo "Betriebsrat" geschrieben steht.
Gruß Hansen
Erstellt am 11.12.2022 um 19:33 Uhr von celestro
Dann kann der BR dort mMn aufhängen, was immer er will. Es sei denn, es würde sich um vertrauliche Infos handeln oder ähnliches.