Erstellt am 03.07.2024 um 08:42 Uhr von Fried
Mit welchem Ziel sollen diese gegründet werden?
Erstellt am 03.07.2024 um 08:48 Uhr von moreno
BRVGS um solche Fragen zu beantworten musst Du aber viel mehr Details zu Eurem Betrieb bringen.
Erstellt am 03.07.2024 um 09:36 Uhr von brvGS
Hallo moreno,
bitte entschuldige, bin neu im Forum.
Wir sind ein Betrieb mit ca. 676 MA (schwankt immer etwas, aber unter 700) und haben ein 11er Gremium. Wir möchten gerne Arbeitsgruppen bilden, um auch interessierte Ersatzmitglieder in unsere Arbeit mit einzubinden. In die Ausschüsse dürfen sie ja nicht, wollen sich jedoch trotzdem einbringen. Dazu benötigen sie über eine Rahmenvereinbarung die Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit. Unser AG sperrt sich gegen eine Rahmenvereinbarung. Jetzt suche ich nach Argumenten, wie ich ihn davon überzeugen kann, doch eine abzuschließen - auch zu seinem Vorteil?!
Wer hat da Erfahrung und kann mir helfen?
Erstellt am 03.07.2024 um 09:38 Uhr von Fried
Nochmals die Frage, welches Ziel haben diese Arbeitsgruppen, was wird dort ausgearbeitet?
Erstellt am 03.07.2024 um 09:46 Uhr von brvGS
Wir möchten mit den Arbeitsgruppen mehr Informationen zum Datenschutz und der Nutzung von KI sammeln, um eine gute BV zu erstellen. Außerdem soll eine Mitarbeitendenbefragung durchgeführt werden, um die "Wünsche" und Probleme der MA genauer kennenzulernen. Als 3. wollen wir unsere Funktionsstruktur für die Einstufung in unsere Entgelttabelle überarbeiten und benötigen dazu Input aus den einzelnen Abteilungen bei uns.
Vielen Dank für eure Rückfragen!
Erstellt am 03.07.2024 um 10:18 Uhr von jutti1965
Wenn euer AG damit nicht einverstanden ist glaube ich nicht dass ihr da etwas ändern könnt. Ihr müsst ihn überzeugen dass eure Vorhaben ihm zu nutze sein können, aber zwingen könnt ihr ihn nicht. Vielleicht ist es auch sinnvoll wenn ihr eins nach dem anderen angeht. Eurer Kapazität entsprechend.
Erstellt am 03.07.2024 um 10:24 Uhr von Fried
Würde ich als AG ebenfalls ablehnen, da kein Mehrwert vorhanden ist. Sorry, aber da setze ich lieber Fachleute ans Werk, die mir zum Thema KI Synergien mit der Firma präsentieren.
Erstellt am 03.07.2024 um 10:25 Uhr von jutti1965
@brvGS
Fried kannst du gerne ignorieren das ist unser Troll hier der nur stänkern möchte
Erstellt am 03.07.2024 um 10:30 Uhr von IlkaB
Ich sehe das Problem nicht wirklich. Der BR beschließt die Gründung einer Arbeitsgruppe mit den Kollegen X, Y und Z. Z sei Ersatzmitglied, wird für die Arbeitsgruppe aber als Berater benötigt und ist für die Zeit der Arbeitsgruppensitzungen von der Arbeit freizustellen.
Der Beschluss muss natürlich genau so dem AG mitgeteilt werden.
Eine BV darüber benötigt ihr nicht. Das BetrVG ist mit euch...
Erstellt am 03.07.2024 um 10:35 Uhr von Fried
Der BR kann keine willkürlichen Arbeitsgruppen gründen. Bitte ignorieren @Threadersteller
Erstellt am 03.07.2024 um 10:37 Uhr von moreno
Ich sehe das etwas anders!
Wenn ich genau verstehe wollt Ihr Ersatzmitglieder in die BR Arbeit mit einbinden?
Dies geht nicht wenn der AG nicht einverstanden ist. Auch der Vorschlag von Ilka die Ersatzmitglieder als Berater ins Boot zu holen geht nicht ohne Vereinbarung mit dem AG und gerichtlich wollt ihr dies sicher nicht durch drücken!
Erstellt am 03.07.2024 um 11:45 Uhr von Meph1977
Also Rechtsgrundlage wäre der §28a BetrVG. Die darin geforderte Rahmenvereinbahrung ist nicht erzwingbar aber zwingende Vorraussetzung für die Bildung von Arbeitsgruppen.
Ein Argument das eigentlich immer gilt ist das man mit einer spezialisierten Arbeitsgruppe das Thema besser abarbeiten kann. So könnte man z.B. eine Arbeitsgruppe für die Personalplanung in der Verwaltung haben und eine in der Produktion. Ob der Betrieb jetzt groß genug ist das sich das auch lohnt lass ich jetzt mal offen.
Erstellt am 03.07.2024 um 11:57 Uhr von xyz68
Gegen den Willen des Arbeitgeber werdet ihr keine RahmenBV für die Bildung von Arbeitsgruppen abschließen können.
Argumente für die Bildung, da müsst ihr schon vor Ort schauen, warum das unbedingt notwendig sein kann. Z.B. weil genau diese x Ersatzmitglieder beruflich sich mit dem Thema auskennen und ihr Wissen für beide Seiten in dieser Arbeitsgruppe von Vorteil wäre. Da wird hier niemand konkret Auskunft geben können.
In der RahmenBV würdet ihr das Prozedere etc. festhalten.
Je nach Struktur eures Betriebes und der Zusammensetzung des Gremiums kann eine Arbeitsgruppe für bestimmte Themen durchaus nützlich sein, aber die Argumente dafür kennt nur ihr.