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Mann gestorben --> Arbeitnehmer kündigen

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe einmal eine Frage von einem BR- Kollegen, der gerade eine Haushaltsauflösung organisiert und einen Mitarbeiter kündigen will.

Hier ist ein Mitarbeiter auf div. Stunden angestellt und die Firma wird zum 30.06. abgemeldet. Es liegt kein offizieller Vertrag vor.

Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen in diesem Fall?

Kann mir vielleicht jemand helfen und den Paragraphen nennen? Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss Hansen

60309

Community-Antworten (9)

P
Pjöööng

21.06.2017 um 17:19 Uhr

§ 622 BGB

.

C
Challenger

21.06.2017 um 21:03 Uhr

Ehhh Moment. Ein BR-Mitglied will einem Mitarbeiter kündigen ??? Wer ist denn gestorben. Und in welchem Zusammenhang steht die Kündigung mit dem Verblichenen ???

D
DummerHund

21.06.2017 um 23:47 Uhr

Oh, bei einem Herrn Pjöööng können mitlerweile BRM´s Mitarbeitern kündigen. In der noreanischen Tiefebene ist wohl alles möglich. Grins

P
Pjöööng

22.06.2017 um 00:39 Uhr

Dummer Hund,

es ist schon erstaunlich was Du alles in einen Verweis auf den § 622 hineininterpretieren kannst. Das sagt viel über Deinen Horizont aus.

S
Scholf

22.06.2017 um 01:06 Uhr

Ich kenne mich ja in der noreanischen Tiefebene nicht aus, aber zumindest in Deutschland ist es nicht verboten dass jemand der in einem Unternehmen Betriebsratsmitglied ist in eine anderen Unternehmen Arbeitgeber ist. Insofern ist @DummerHund's Einwurfnicht sonderlich durchdacht.

H
Hansen

22.06.2017 um 12:34 Uhr

Hallo liebe Kollegen,

immer ruhig , Jungs! :) Der BR- Kollege macht für eine gute Freundin eine Haushaltsauflösung und erledigt alle Dinge die sonst noch so anfallen. In dem Fall hatte der verstorbene Mann eine Firma mit einem Angestellten, ohne Vertrag, der ca. 3-4 Jahre im Unternehmen tätig war.

Gruss Hansen

P
Pjöööng

22.06.2017 um 12:51 Uhr

Dann wäre vorrangig zu klären, wer hier eigentlich kündigungsberechtigt ist.

D
DummerHund

23.06.2017 um 00:05 Uhr

@Pjöööng Als Allesbeserwisser sollte Dir aufgefallen sein das ich nicht etwa den benannten § in Frage gestellt habe, sondern alleine Deine Antwort auf den Eingangsthread und ich kopiere:habe einmal eine Frage von einem BR- Kollegen, der gerade eine Haushaltsauflösung organisiert und einen Mitarbeiter kündigen will. eIN br Kollege will kündigen. Diese Antwort so zu dem Zeitpunkt hat den als wenn du sagst du gehst nach Grönland Gefrierschränke verkaufen. Verkaufe andere für Doof aber nicht mich.

P
Pjöööng

23.06.2017 um 00:16 Uhr

Zitat (dummerHund): " Diese Antwort so zu dem Zeitpunkt hat den als wenn du sagst du gehst nach Grönland Gefrierschränke verkaufen."

Zitat (dummerHund): " Verkaufe andere für Doof aber nicht mich."

Nicht nötig, das machst Du doch schon alleine!

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