Teilnahme Ersatzmitglieder in Arbeitskreisen
Hallo,
wir setzen gelegentlich ein Ersatzmitglied im BR ein, wenn ein reguläres BR-Mitglied verhindert ist. Jetzt hat sich der Vorgesetzte des Ersatzmitglieds beschwert, dass dieser Kollege für seine eigentliche Arbeit fehlt und er deshalb keine BR-Themen mehr bearbeiten soll. Unsere HR vertritt die Meinung, dass ein Ersatzmitglied selbstverständlich berufen werden kann, aber nur für die regulären BR-Sitzungen, bei Sitzungen mit Entscheidungsfindungen, aber nicht für die Teilnahme an Arbeitskreisen (z.B. für Erarbeitung von Betriebsvereinbarung oder Mitarbeit bei Veranstaltungen, die der BR organisiert). Gibt es (rechtliche) Vorgaben, für welche Tätigkeiten ein Ersatzmitglied eingesetzt werden darf und für welche nicht?
Community-Antworten (4)
13.06.2017 um 11:16 Uhr
Das Ersatzmitglied übernimmt nicht automatisch die Funktionen des fehlenden BR -Mitglieds. Der BR kann aber beschließen, dass auch Ausschüsse, etc. Ersatzmitglieder haben sollen.
Grundsätzlich sind Ersatzmitglieder wenn sie nachgerückt sind, vollwertige BR s mit allen Rechten und Pflichten.
§37 Abs. 2 BetrVG gilt entsprechend.
13.06.2017 um 12:01 Uhr
Ausschüsse werden mit ordentlichen BRMs besetzt. Natürlich kann es für den Verhinderungsfall auch Ersatz geben, aber dieser Ersatz setzt sich auch aus ordentlichen BRMs zusammen, die meist vorher wenn die Besetzung der Ausschüsse gewählt, ebenfalls gewählt wurden.
13.06.2017 um 12:46 Uhr
OK. Was wäre denn der Unterschied zwischen Ausschuss und einem Arbeitskreis, um anstehende Themen zu regeln?
13.06.2017 um 13:01 Uhr
Sieh dir dazu am besten die §§27-28a BetrVG an. Ich vermute, dass der bei euch übliche Begriff "Arbeitskreis" entweder einen Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe meint.
Wie bereits von gironimo und BloodyBeginner geschrieben, wird das BR-Ersatzmitglied nicht automatisch auch die Arbeit in den Ausschüssen übernehmen, welche das verhinderte BR-Mitglied erledigt hat. Jeder Ausschuss kann seine eigene Ersatzmitgliederliste haben.
Davon abgesehen kann das BR-Ersatzmitglied im Falle des Nachrückens (bei Verhinderung oder Ausscheiden eines BR-Mitglieds) alle BR-Aufgaben übernehmen und nicht nur an "Sitzungen mit Entscheidungsfindung" (Zitat aus deiner Frage) teilnehmen.
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