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"Externer" Inklusionsbeauftragter

C
CJungfer
Jun 2024 bearbeitet

Macht es Sinn, bzw. ist es konform in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben nur einen "gemeinsamen" Inklusionsbeauftragten (Angestellt in einem der Betriebe) zu benennen?

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Community-Antworten (1)

K
Kehler

24.06.2024 um 11:04 Uhr

(Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 181 Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

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