"Externer" Inklusionsbeauftragter
Macht es Sinn, bzw. ist es konform in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben nur einen "gemeinsamen" Inklusionsbeauftragten (Angestellt in einem der Betriebe) zu benennen?
Community-Antworten (1)
24.06.2024 um 11:04 Uhr
(Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 181 Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
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