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Betriebsratswahl Einsicht Listen

A
apricot
Apr 2018 bearbeitet

Guten Tag, in unserem Unternehmen steht die Wahl zum BR an. Der jetzige BR hat sich mit einer Liste aufgestellt, ich befinde mich auf einer der anderen Listen. Ist es mir erlaubt, Einsicht in die anderen Listen zu erhalten? Ich befürchte nämlich, dass es auf einer der Listen nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

Vielen Dank & Gruß

1.19409

Community-Antworten (9)

W
Webhopper

03.06.2017 um 11:55 Uhr

Jupp, die Listen sind einsehbar.

A
apricot

03.06.2017 um 12:03 Uhr

Ist das irgendwo festgehalten? Also kann ich das zur Not irgendwie belegen?

G
gironimo

03.06.2017 um 13:06 Uhr

Was sagt denn der Wahlvorstand? Der prüft ja die Richtigkeit der Listen. Was glaubst Du, was falsch gelaufen ist? Ohne konkreten Anlass, würde ich als WV die Listen nicht herausgeben.

A
apricot

03.06.2017 um 13:30 Uhr

Der jetzige Wahlvorstand steht mit auf der besagten Liste. Ich bin verwundert darüber, dass kurz vor Abgabetermin doch noch genug Stützunterschriften zusammengekommen sind, nachdem sie sich lange Zeit schwer getan haben an überhaupt eine Unterschrift zu kommen.

Webhopper zufolge hat man als WV doch keine Wahl und muss die Listen herausgeben. Wie könntest du/der WV die Herausgabe denn dann verweigern?

G
gironimo

03.06.2017 um 13:50 Uhr

Denn mag Webhopper die Quellen nennen. Schon allein die Frage, wer hat welche Liste gestützt, ist aus meiner Sicht ein Grund, die Liste nicht herauszugeben.

Eigentlich ist es ja auch normal, bis zum Ende hin abzuwarten (bis sich alle Fragen der Listengestaltung geklärt haben), und dann die Unterschriften zu sammeln - und wie ich es kenne, geht das dann auch ziemlich rasch.

Wenn Du Zweifel an der korrekten Wahl hast, musst Du den Rechtsweg gehen.

A
apricot

03.06.2017 um 14:02 Uhr

Da fällt mir doch gleich noch eine zweite Frage ein. Der jetzige BR steht mit einer Liste erneut zur Wahl. Somit steht der Wahlvorstand selber auf einer Liste die zur Wahl steht. Der Wahlvorstand zählt letztlich auch die Stimmen aus. Geht das denn überhaupt? Als Wahlvorstand selber wieder zur Wahl stehen und dann die Stimmen auszählen? Ein, zugegeben übertriebener Vergleich, aber Präsidentschaftskandidaten zählen ihre Stimmen doch auch nicht selber aus. Müsste der Wahlvorstand nicht aus unparteiischen Mitarbeitern bestehen?

B
BRHamburg

03.06.2017 um 14:37 Uhr

Da stell ich doch mal die Frage warum Du nicht im Wahlvorstand mit arbeitest? Die Auszählung erfolgt im übrigen Betriebsöffentlich, so dss jeder Mitarbeiter hier teilnehmen kann. Der Termin wird bekannt gegeben. Ich persönlich habe den Eindruck das du Verschwörung siehst wo keine ist.

A
apricot

03.06.2017 um 15:11 Uhr

Es wurde im Vorfeld nie bekannt gegeben, dass man im Wahlvorstand mitarbeiten darf/kann. In einer E-Mail vom BR hieß es (zusammengefasst): die Wahl findet dann statt, läuft so und so ab, der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus den BR-Mitgliedern XYZ.

Wie man merkt ist das ganze Thema BR Neuland für mich und ich habe in diesem Forum nach Hilfe gesucht. In unserem Unternehmen und seitens des BR wurde/wird das Thema BR-Wahl leider nicht transparent genug gestaltet, sodass auch ein Laie es verstehen könnte.

Da die letzte BR-Wahl vor einigen Jahren schon nicht korrekt ablief und hätte angefochten werden können, glaube ich berechtigte Zweifel haben zu dürfen.

Unser jetziger BR besteht aus Mitgliedern, die schon viele Jahre dabei sind, sehr versiert sind und sich die Unwissenheit der Belegschaft, was das ganze Prozedere bzgl. der Wahl angeht, leider zu Nutze machen.

Wir (die Belegschaft) fühlen uns seit einiger Zeit schon nicht mehr ausreichend vom BR vertreten, würden durch diese Wahl gerne etwas an der Situation ändern, tappen aber aufgrund der unzureichenden Informationen leider im Dunkeln und müssen dem Glauben schenken, was der BR uns mitteilt.

So weit wollte ich gar nicht ausholen, aber da ich hier mit dem Wort "Verschwörung" konfrontiert werde sah ich mich gezwungen, mich zu rechtfertigen.

Um eventuell doch noch eine Antwort auf meine Frage zu erhalten: Ist es rechtens, dass der Wahlvorstand, der letztendlich die Stimmen auszählt, selbst zur Wahl steht?

G
gironimo

03.06.2017 um 15:20 Uhr

JA- ist es.

Ich würde mich lieber darauf konzentrieren, potenziellen Wählern zu erklären, was ihr besser als der alte BR machen wollt (aussagefähige Wahlwerbung - positiv formuliert. )

Und wenn sich wirklich Unregelmäßigkeiten zeigen, die zu einer Beeinträchtigung des Wahlergebnisses geführt haben, müsst ihr eben die Wahl anfechten.

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