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Bis wann muß Wahlvorstand bei außerordentlicher BR-Wahl bestellt werden?

S
SGM@MüAH
Jun 2024 bearbeitet

In einem Betrieb mit 75 MA und einem 5-köpfigen BR ohne Ersatzmitglieder hat ein BR-Mitglied zum 31.07.2024 gekündigt. Wann spätestens müssen wir den Wahlvorstand für die außerordentliche BR-Wahl bestellen? Wohl erst ab August, weil NOCH ist das Mitglied, das gekündigt hat, im Amt. D.h., wir können den Wahlvorstand frühestens im August bestellen. Da dürfte das allerdings sehr schwierig werden, weil wegen der Urlaubszeit viele nicht da sind. Gibt es eine Frist? Wie lange haben wir Zeit?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

17.06.2024 um 16:33 Uhr

1.) Das BRM könnte heute sein Amt niederlegen und ihr somit morgen den WV einsetzen.

2.) Das mit der Urlaubszeit habe ich noch nie verstanden ... dann sind halt einige nicht da. Und?

"Gibt es eine Frist? Wie lange haben wir Zeit?"

Es müssen "unverzüglich" Neuwahlen durchgeführt werden.

S
SGM@MüAH

17.06.2024 um 16:39 Uhr

In der Urlaubszeit finde ich keine drei Leute, die das machen wollen. Es ist so schon schwierig.

M
Meph1977

17.06.2024 um 18:03 Uhr

Es muss unverzüglich ein Wahlvorstand bestellt werden. Das heist ohne schuldhaftes Verzögern. Es kann aber auch nur jemand zum Wahlvorstand bestellt werden der das auch will finden sich keine 3 Leute kann der BR auch keinen Wahlvorstand bestellen.

Es kann auch durchaus Gründe geben erstmal keinen Wahlvorstand zu bestellen. Der Fitting 29. Auflage §13 RN 32 gibt hier nicht abschliesend als Beispiele an, hohe Abwesenheit wegen Kurzarbeit oder laufendes Insolvenzverfahren.

NB
nicht brauchen

18.06.2024 um 10:55 Uhr

Ohne schuldhaftes Verzögern kann auch 4 Monate sein. In der ersten Sitzung im August stellt man fest: Oh wir sind ja nicht mehr soviele und haben keinen Nachrücker mehr. Dann legt man für die nächste Sitzung einen Tagesordungspunkt: Wahl des Wahlvorstandes fest und macht schon mal einen Aushang "Wer hat Lust BR zu sein, oder so". Dann ist der August meist rum und alle sind wieder da... Soll doch jemand klagen. Ihr seid trotzdem mit der Wahl schneller.

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