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alter Arbeitsvertrag - neuer Arbeitsbereich - gleicher Arbeitgeber

M
Mausebacke
Jun 2024 bearbeitet

Guten Tag,

ich bin seit 1992 in einem Unternehmen beschäftigt, Einstellung zum damaligen Zeitpunkt in der Verkaufsabteilung in Vollzeit (37,5 Std./Woche, Kündigungsfrist 4 Wochen z. Quartalsende).

Zwischenzeitlich habe ich 2x Erziehungszeiten in Anspruch genommen. Zwischen dem Ende der zweiten gesetzlichen Erziehungszeit von 3 Jahren und der Wiederaufnahme einer neuen Teilzeitbeschäftigung im Unternehmen in der Buchhaltung lagen knapp 4 Monate, in denen ich auch arbeitslos gemeldet war.

Seit Dezember 2002 arbeite ich in Teilzeit in der Buchhaltung, ohne dass jemals ein neuer oder geänderter Arbeitsvertrag seit 1992 vereinbart wurde.

Nun möchte ich kündigen und weiß nicht, welche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Gilt immer noch die aus dem 1. Arbeitsvertrag von 4 Wochen zum Quartalsende oder die mittlerweile tariflich gültige von 4 Wochen zum Monatsende? Oder womöglich noch eine längere Frist wegen der langen Betriebszugehörigkeit?

Können Sie mir helfen? Ich danke sehr für Ihre Information hierzu.

Mit freundlichen Grüßen

57003

Community-Antworten (3)

C
celestro

10.06.2024 um 13:44 Uhr

da solltest Du mal Deine Firma fragen finde ich ...

OH
Olav HB

10.06.2024 um 13:46 Uhr

Der ersten Arbeitsvertrag ist wirksam beendet, ein neuer Vertrag ist, wenn nicht schriftlich dann durch konkludentes Verhalten, entstanden. Es gelten damit die gesetzliche Kündigungsfristen aus dem §622 Absatz 2 Ziffer 1 von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Da nur ein mündlichen Arbeitsvertrag vorliegt, ist es fraglich ob andere Kündigungsfristen aus ein TV für den Arbeitnehmer wirksam eingefordert werden können, selbst wenn der AG bis Dato nach TV vergütet hat (wenn keine Tarifbindung besteht war es eine freiwillige Leistung)

K
Kehler

10.06.2024 um 13:47 Uhr

Hast du nach der Arbeitslosigkeit keinen neuen Vertrag bekommen/ unterschrieben?

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