alter Arbeitsvertrag - neuer Arbeitsbereich - gleicher Arbeitgeber
Guten Tag,
ich bin seit 1992 in einem Unternehmen beschäftigt, Einstellung zum damaligen Zeitpunkt in der Verkaufsabteilung in Vollzeit (37,5 Std./Woche, Kündigungsfrist 4 Wochen z. Quartalsende).
Zwischenzeitlich habe ich 2x Erziehungszeiten in Anspruch genommen. Zwischen dem Ende der zweiten gesetzlichen Erziehungszeit von 3 Jahren und der Wiederaufnahme einer neuen Teilzeitbeschäftigung im Unternehmen in der Buchhaltung lagen knapp 4 Monate, in denen ich auch arbeitslos gemeldet war.
Seit Dezember 2002 arbeite ich in Teilzeit in der Buchhaltung, ohne dass jemals ein neuer oder geänderter Arbeitsvertrag seit 1992 vereinbart wurde.
Nun möchte ich kündigen und weiß nicht, welche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Gilt immer noch die aus dem 1. Arbeitsvertrag von 4 Wochen zum Quartalsende oder die mittlerweile tariflich gültige von 4 Wochen zum Monatsende? Oder womöglich noch eine längere Frist wegen der langen Betriebszugehörigkeit?
Können Sie mir helfen? Ich danke sehr für Ihre Information hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
Community-Antworten (3)
10.06.2024 um 13:44 Uhr
da solltest Du mal Deine Firma fragen finde ich ...
10.06.2024 um 13:46 Uhr
Der ersten Arbeitsvertrag ist wirksam beendet, ein neuer Vertrag ist, wenn nicht schriftlich dann durch konkludentes Verhalten, entstanden. Es gelten damit die gesetzliche Kündigungsfristen aus dem §622 Absatz 2 Ziffer 1 von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Da nur ein mündlichen Arbeitsvertrag vorliegt, ist es fraglich ob andere Kündigungsfristen aus ein TV für den Arbeitnehmer wirksam eingefordert werden können, selbst wenn der AG bis Dato nach TV vergütet hat (wenn keine Tarifbindung besteht war es eine freiwillige Leistung)
10.06.2024 um 13:47 Uhr
Hast du nach der Arbeitslosigkeit keinen neuen Vertrag bekommen/ unterschrieben?
Verwandte Themen
AN möchte Versetzung, muss BR unterrichtet werden?
ÄlterLiebes Forum, wir sind ein 3er-BR und seit 2 Monaten frisch im Amt. Vor uns gab es keinen BR. Demnach stellen sich für uns sehr viele Fragen... Aktuell: Ein AN im Außendienst (als Arbeitsplatz gilt
Prüfungsaufgabe JAV-Wahl
ÄlterHallo, in einer Prüfungsaufgabe der IHK heißt es: Eine Aufstellung über die Gesamtanzahl der Mitarbeiter-/innen Die Mitarbeiter-/innen haben folgenden Altersstruktur 5 MA im Alter von 16
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
zetilich versetzte mitarbeiter Betriebsratswahl
ÄlterHallo zusammen. Ich bin im Wahlvorstand und habe etwas „Stress“ mit dem Arbeitgeber. In unserer Firma finden im März Wahlen statt, 3 Mitarbeiter wurden in einen anderen Betriebsteil zeitlich (bis Ja
neuer Arbeitsbereich/Arbeitsverweigerung
ÄlterHallo! Ein Arbeitnehmer ist an uns mit folgender Frage herangetreten: er wurde gefragt, ob er sich vorstellen könnte, zusätzlich zu seinem Arbeitsbereich noch einen weiteren, sehr ähnlichen Bereich