Betriebsratsvorsitzenden bei komischer Aktion beobachtet
Hey Leute hoffe ihr könnt mir helfen. Was ist passiert? Ich habe vorgestern den Betriebsratsvorsitzenden in einer komischen beobachtet, sah so aus, als ob er etwas eingesteckt hat. Ich denke, mich hat er nicht gesehen. Was soll ich tun, Diebstahl geht ja gar nicht? Grüße, Yanni
Community-Antworten (32)
07.06.2024 um 12:42 Uhr
Bühne frei für eine nicht näher benannte Person....
07.06.2024 um 12:53 Uhr
Betriebsratsvorsitzenden bei komischer Aktion beobachtet-> das beobachtet man nicht nur bei BRV´en in unserem Land jeden Tag auf´s Neue
Naja, da der BRV keine Sonderstellung in Bezug auf Unberechtigte Entnahme von Eigentum hat, sondern Gleicher unter Gleichen ist, gelten für ihn natürlich auch die Regeln des vertrauensvollen Zusammenarbeitens und die Achtung von Eigentum. Auch bei Diebstahl von Eigentum des ArbGeb hilft das Mandat des BR nicht weiter. Bist Du dir also sicher es war Diebstahl, wie im Eingangspost angedeutet, musst Du es mit deinem Gewissen vereinbaren, wie es deinerseits weitergehen soll.
07.06.2024 um 13:07 Uhr
es sah so aus....als ob...hätte hätte Fahrradkette! Sprich ihn an und frag was das war. Es werden manchmal Dinge anders wahrgenommen als sie sind, und Vorverurteilt ist schnell jemand. Nur den Ruf dann wieder herzustellen wird schwierig bis unmöglich. Also, sprich ihn an.
07.06.2024 um 13:11 Uhr
Danke für die Antworten :-) Spreche ich ihn an, wird er doch kaum zugeben, das er was eingesteckt hat, wird wohl niemand machen. Die frage ist ja, was soll ich nun tun.
07.06.2024 um 13:20 Uhr
"Die frage ist ja, was soll ich nun tun."
Das kann dir hier niemand seriös beantworten. Die Möglichkeiten reichen von "ignorieren" über "es dem AG mitteilen" bis hin zu "Strafanzeige stellen".
Man sollte sich also hinterfragen, was genau man gesehen hat und dann auf seinen Wertekompass schauen.
07.06.2024 um 14:55 Uhr
Natürlich wird er das, wenn es denn so war, nicht zugeben. Aber er ist gewarnt falls es etwas unrechtes war.
07.06.2024 um 15:12 Uhr
Hier ist natürlich der Spekulation Tür und Tor geöffnet. Wenn jetzt er sein Handy benutzt hat und sich dann am A gekratzt hat und dadurch das Telefon irgendwo hin gelegt hat und nach dem erfolgreichem Kratzen (ich will jetzt nicht näher auf das eingehen) sein Handy wieder eingesteckt hat, dann ist das natürlich strafwürdig, da man sich ja nicht am A kratzen darf. Ne nur Spaß. Der BRV ist auch nur ein Mitarbeiter und wird gleich behandelt. Allerdings weiß man nichts und das auch ganz genau. Ich bin übrigens auch auf dem Trip, den ich mal gelesen habe. Wenn jetzt ein Krankenpfleger den Kugelschreiber in seiner Kleidung vergißt und ihn dadurch entwendet dann rechne ich den Schaden hoch, wenn das jeder machen würde. Also Wert 0,1€ mal die Beschäftigtenzahl (sagen wir 300) sind 30€. Das ist vernachläßigbar (evtl. sieht das ein Gericht anders siehe Pfandwertbon). Wenn er aber ein Packet A4 Blätter Wert ca. 4€ mitnimmt dann sind das bei 300 MA 1200€ und das ist, meiner Meinung nach, nicht mehr vernachlässigbar.
07.06.2024 um 19:57 Uhr
Konnte leider jetzt erst wieder antworten. Jutta ich verstehe dich nicht, wenn ich ihn anspreche ist er gewarnt klar, aber das ist unrecht, was er getan hat, warum sollte ich ihn warnen? Er ist in Arbeitskleidung zum alkohol hat sich gebückt und etwas eingesteckt. Er arbeitet normalerweise total woanders. Bezahlt hat er auch nicht.
07.06.2024 um 22:40 Uhr
Die Frage ist doch, kannst du es Beweisen. Ansonsten wäre im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage. Und da heißt es im Zweifel für den Angeklagten.
07.06.2024 um 23:49 Uhr
Im Startpost "sah es so aus, als ob er etwas eingesteckt hätte" ... jetzt etwas später "hat er etwas eingesteckt" (was denn?)
Ich stimme daher zu ... solange Du nicht mal genau weißt, ob überhaupt ein Diebstahl vorliegt, solltest Du Dich zurückhalten.
08.06.2024 um 13:48 Uhr
"Ansonsten wäre im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage. Und da heißt es im Zweifel für den Angeklagten."
Das ist juristisch betrachtet falsch. Auch bei der Konstellation "Aussage gegen Aussage" kann es zum Schuldspruch kommen. Das hat mit "in dubio pro reo" nicht viel zu tun.
Aber das schweift vom Thema ab.
08.06.2024 um 17:46 Uhr
Die "Reise" geht zu "Du weißt ja nicht einmal, ob der wirklich etwas geklaut hat" ... sollte in einem Rechtsstaat eigentlich normal sein.
08.06.2024 um 21:53 Uhr
@ RudiRadeberger Lass uns einfach bei dem Fall hier bleiben und nicht sonst irgendwo abdriften. Hier heißt es ganz einfach " es sah so aus". Und diese Aussage reicht zu rein gar nichts.
10.06.2024 um 10:22 Uhr
" bitte KEIN BR, man erkennt ja an den Tipps hier, wo die Reise hingeht." trollig ? gemeldet!
21.06.2024 um 13:00 Uhr
Oh man, ich habe weiter beobachtet, bin noch ganz aufgeregt, hoffe ich schreibe verständlich.
Ich habe den BRV wieder beobachtet, wie er was eingesteckt hat, scheint immer der gleiche schnaps zu sein. Ich bin danach an das Regal und tatsächlich fehlt dort eine Flasche, genau dort, wo ich ihn gesehen habe. Was soll ich denn nun tun? Ihn anzusprechen, wie Jutta vorschlägt, halt ich für nicht clever.
21.06.2024 um 13:17 Uhr
Ich würde zu Deinem Vorgesetzten gehen und ihn fragen was Du tun sollst, wenn Du so etwas beobachtest. Also ganz allgemein erst einmal die Information einholen.
Merkwürdig finde ich aber, das die MA anscheinend nicht längst eine allgemeine Verhaltensweise "beigebracht bekommen haben". Das man über sowas in einem Steuerbüro nicht unbedingt redet ... geschenkt. Aber in einem Markt, wo jemand etwas kaufen kann und auch die MA ggf. klauen?
21.06.2024 um 14:05 Uhr
@Yanni, celestro hat Recht, geh zum Vorgesetzten und melde es. Vielleicht hat der Kollege ein Alkohol Problem, was natürlich nicht den Diebstahl rechtfertigt, er aber eventuell Hilfe benötigt... Ich frage mich allerdings warum du ihn nicht beim klauen direkt angesprochen hast. Ich würde das tun wenn ich jemanden in flagranti erwische. Aber jeder reagiert anders. ?♀️
21.06.2024 um 20:28 Uhr
Hey ... zum Chef zu gehen hatte ich auch überlegt ja. Ich warne doch keinen Dieb, indem ich ihn anspreche wäre ich ja schön blöd. Wie kommst du nur auf sowas? Der gehört angezeigt und rausgeworfen. Ich halte Euch auf dem laufendem. Bis dann
22.06.2024 um 15:29 Uhr
@TE ... bitte die Antwort von jutti komplett ignorieren, man nimmt Diebe in den Schutz, was das soll, weiß sie wahrscheinlich selber nicht! Völliges no go so ein Vorschlag!
23.06.2024 um 19:40 Uhr
Wo nimmt hier jemand Diebe in Schutz? Wenn man die Person anspricht heißt das ja nicht, das man das dann nicht dem Vorgesetzten melden darf.
23.06.2024 um 20:14 Uhr
Ganz ehrlich, wenn mich jemand versuchen würde zu denunzieren beim Vorgesetzten oder beim AG; nur weil ihm etwas komisch vor kam und der mich nicht anspricht deswegen, dem würde ich einheizen. Üble Nachrede und Verleumdung fallen mir da als erstes spontan ein. Auch Innerbetrieblich würde ich da bestimmt aktiv werden.
24.06.2024 um 09:29 Uhr
Fried du troll das habe ich nie behauptet! @Dummerhund der TE schrieb aber dass er es gesehen hat beim 2ten Mal. Und den "Dieb" ansprechen hatte ich ja auch geraten.
24.06.2024 um 11:20 Uhr
"Der gehört angezeigt und rausgeworfen. "
Ja, dann ist doch vollkommen klar, was Du tun musst. Du weißt es, Du willst es, aber Du brauchst noch Bestätigung von Fremden dafür. Mach Doch einfach. Oder wartest Du auf Lob?
24.06.2024 um 11:27 Uhr
Hey Yanni hier ...
Ich bin sprachlos, was ihr teilweise vorschlagt. Wenn ich den BRV anspreche wird er doch nie wieder klauen. Wie soll der AG ihn dann erwischen? Warum nehmt ihr einen Dieb so in Schutz? Bis dann
24.06.2024 um 11:31 Uhr
@Yanni irgendwie scheinst Du auch nur ein Nick des Trolls zu sein. Den Eindruck hatte ich von Anfang an, aber es scheint sich (leider) zu bestätigen. Gab es diese Vorfälle überhaupt?
24.06.2024 um 12:26 Uhr
Thema für mich abgehakt! ?
24.06.2024 um 12:54 Uhr
"Wenn ich den BRV anspreche wird er doch nie wieder klauen."
Wenn das so stimmt und du ihn beim ersten mal nicht angesprochen hast - bist du dann nicht der Beihilfe schuldig?
24.06.2024 um 13:12 Uhr
Hey ... wieso soll ich mir das denn ausdenken es ist so passiert. Was meinst du mit Nicknamen vom troll, ich lese hier nicht oft mit. Deswegen war ja die überlegung, den Boss anzusprechen. Bis dann, Yanni
24.06.2024 um 13:41 Uhr
"Wenn das so stimmt und du ihn beim ersten mal nicht angesprochen hast - bist du dann nicht der Beihilfe schuldig?"
Nein!
"Wer bei einer Straftat hingegen nur dabei ist, ohne dass dies irgendeine Auswirkung auf die Tat hat, macht sich grundsätzlich nicht wegen Beihilfe strafbar. Das bloße Dabeisein kann aber strafbar sein, wenn der Gehilfe eine sogenannte Garantenstellung innehat. Ein Garant ist gesetzlich verpflichtet, Gefahren entweder von einer Sache oder von einer Person abzuwenden.
So haben beispielsweise Eltern eine Garantenpflicht gegenüber ihren Kindern. Wird das Kind Opfer einer Straftat, indem es beispielsweise verprügelt wird, dürfen Eltern nicht untätig danebenstehen. Sie sind verpflichtet, ihren Kindern zu helfen, um sich nicht der Beihilfe wegen Körperverletzung strafbar zu machen."
24.06.2024 um 15:47 Uhr
Zitat von Fried, Friedvol, TT-VP oder wem auch immer: "Wenn das so stimmt und du ihn beim ersten mal nicht angesprochen hast - bist du dann nicht der Beihilfe schuldig?"
Nein. Bei "Es sah so aus als ob..." würde ich mir eher überlegen, ob ich mich nicht der falschen Verdächtigung strafbar machen würde.
Das ist betriebsintern zwar etwas weit hergeholt, aber "Behilfe" wäre erst Recht hahnebüchen.
Wenn einen der Gerechtigkeitssinn wirklich nicht ruhig schlafen lässt, dann kann man den Betroffenen unter 4 Augen ansprechen und ihn Fragen, ob er richtig gesehen hat und ob man ihn irgendwo bei unterstützen kann (natürlich nicht beim Stehlen, sondern bei einem eventuellen persönlichen Problem).
24.06.2024 um 20:47 Uhr
@ Muschelschubser " Wenn einen der Gerechtigkeitssinn wirklich nicht ruhig schlafen lässt, dann kann man den Betroffenen unter 4 Augen ansprechen und ihn Fragen, ob er richtig gesehen hat und ob man ihn irgendwo bei unterstützen kann (natürlich nicht beim Stehlen, sondern bei einem eventuellen persönlichen Problem)." Und genau da bin ich voll bei dir. Bei der Art wie der TE hier auf Antworten reagiert habe ich das unsägliche Gefühl das es hier nicht nur um die besagten Vorfälle geht, sondern das da noch mehr aus der Vergangenheit schlummert.
26.06.2024 um 11:11 Uhr
"Wenn ich den BRV anspreche wird er doch nie wieder klauen"
Das ist doch gut, er soll doch auch nicht mehr klauen!
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